Freitag, 15. Februar 2019

HPR-Info 1/2019: Wartezeit für Polizeizulage, Quereinsteiger aus der Landespolizei

HPR-Info 1/2019: Wartezeit für Polizeizulage, Quereinsteiger aus der Landespolizei

Der BDZ berichtet in der Info Personalräte KOMPAKT, HPR 1/2019 über folgendes Thema:

"Wartezeit bei der Gewährung der Polizeizulage nach Abschnitt 5.1 VV-BmF-PolZul; 
Einstellung von Beamtinnen und Beamten der Landespolizei in die Zollverwaltung 

In Kürze stehen mehrere Einstellungen von Landespolizisten aus den Bundesländern Sachsen und Bayern in die Zollverwaltung an. Im Hinblick auf die Wartezeit bei der Gewährung der Polizeizulage besteht dringender Klärungsbedarf.BMF beabsichtigt nach erfolgter Abstimmung mit dem BMI zuzulassen, dass die in den Polizeiverwaltungen der Länder erworbenen polizeizulageberechtigten Dienstzeiten bei der Einstellung in die Zollverwaltung so als Wartezeit berücksichtigt werden sollen, als wenn sie im Bereich der Bundesverwaltung erwor-ben worden wären. Es erscheint nach Auffassung des BMF nicht sachgerecht, polizei-zulageberechtigte Dienstzeiten in Landespolizeiverwaltungen mit Blick auf die Wartezeit anders zu bewerten als entsprechende Zeiten in der Bundesverwaltung. Die Wartezeit soll sicherstellen, dass die Polizeizulage erst nach dem Erwerb grundlegender Kenntnisse und Fähigkeiten zur Wahrnehmung des Vollzugsdienstes gewährt wird. Diese Voraussetzung ist bei Lan-despolizei-beamten mit polizeizulageberechtigten Vordienstzeiten erfüllt.  
Der HPR hat einer Ergänzung der bestehenden Regelung in Abschnitt 5.1 VV-BMF-PolZul zugestimmt, die per Erlass bekannt gegeben werden wird. Diese Regelung betrifft alle offenen und künftigen Fälle."

Quelle: BDZ-Personalräte Kompakt: HPR 1/2019, S. 4, URL: 
https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2019/190117_HPR.pdf



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