Mittwoch, 20. Februar 2019

Petition zur Änderung des Radio-Bremen-Gesetzes: Abschlussbericht

Petition zur Änderung des Radio-Bremen-Gesetzes: Abschlussbericht

Mit der ePetition L 19/249 hat der BDZ OV Bremen eine Petition in die Bremische Bürgerschaft eingebracht (öffentliche Petition an den Petitionsausschuss), die das Ziel hat, § 10 des Radio-Bremen-Gesetzes dahingehend zu ändern, einen Beamtenvertreter dauerhaft in den Rundfunkrat von RB aufzunehmen.

Hier der Wortlaut: 
"Petition zur Änderung des § 10 RB-Gesetzes zur Aufnahme eines Vertreters der dbb deutscher beamtenbund und tarifunion

Die bremische Bürgerschaft möge eine Änderung von § 10 des Radio-Bremen-Gesetzes (RBG) beschließen, um einen Vertreter des dbb deutscher beamtenbund und tarifunion als ordentliches Mitglied im RB-Rundfunkrat dauerhaft zu verankern.

Hintergrund:
Der Rundfunkrat soll allen gesellschaftlich relevanten Gruppen Zugang zur Programmgestaltung und Kontrolle der Medien (hier von Radio Bremen) geben. In der Liste der ordentlichen Mitglieder ist der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) berücksichtigt, nicht jedoch die dbb deutscher beamtenbund und tarifunion. Dieses kommt einer Ungleichbehandlung und einem Ausschluss der Beamten und tarifbeschäftigten Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes gleich, die anerkannt wertvolle Dienste für Staat und Gesellschaft leisten, u.a. als Amtsanwälte, Feuerwehrmänner und –frauen, Finanzbeamte, Kommunalbeamte, Lehrer, Rechtspfleger, Polizisten und Zollbeamte, bzw. Tarifbeschäftigte. Die gesellschaftspolitische Teilhabe dieses Personenkreises ist durch den Ausschluss aus dem Rundfunkrat nicht gewährleistet und daher ist § 10 RBG dahingehend zu ändern, dass ein Vertreter der dbb deutscher beamtenbund und tarifunion in den Rundfunkrat aufzunehmen ist.

Vergleichbare Regelungen zur Aufnahme eines Vertreters von dbb deutscher beam-tenbund und tarifunion sind im NDR-Staatsvertrag, RBB-Staatsvertrag, ZDF-Staatsvertrag und im Gesetz über den Hessischen Rundfunk enthalten.

Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Carsten Weerth LLM MA
BDZ OV Bremen, Stv. Vorsitzender"


Quelle: Bremische Bürgerschaft, URL: https://petition.bremische-buergerschaft.de/index.php?n=petitionsdetails&s=3&c=date_public&d=DESC&b=0&l=50&searchstring=&pID=2711

Wir haben bereits zweimal darüber berichtet.

Nun liegt der Abschlussbericht vor, der veröffentlicht worden ist:

"Eingabe Nr.: L 19/249

Die Petition ist auf die Beschlussfassung eines Gesetzes durch die Bürgerschaft bzw. eines Ortsgesetzes durch die Stadtbürgerschaft gerichtet und wurde deshalb nach § 3 Absatz 3 Ziffer 5 Satz 1 des Gesetzes über die Behandlung von Petitionen durch die Bremische Bürgerschaft (BremPetG) den Fraktionen, Gruppen und Einzelabgeordneten übermittelt." 

Quelle: Bremische Bürgerschaft, URL: https://petition.bremische-buergerschaft.de/documents/Abschlussbericht_l19-249_Weerth_63a090306.pdf








































Damit wurde ein Zwischenziel erreicht: 
Der Antrag zur Änderung von § 10 des RGB und das allgemeine Thema ist allen Fraktionen, Gruppen und Einzelabgeordneten zugeleitet worden. 

Am 26.5.2019 ist Neuwahl im kleinsten Bundesland Bremen
Bis dahin wir nichts mehr passieren. Die zur Wahl stehenden Parteien müssen sich immer wieder zu Themen der Beamten und deren Teilhabe beschäftigen. In diesem Sinne wird der dbb Landesbund Bremen - mit Unterstützung des BDZ OV Bremen - dafür sorgen, dass auch diese Frage nicht aus dem Blick gerät... 
Und auch danach werden wir das Thema weiter verfolgen. Wir werden weiter berichten.

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