Freitag, 30. April 2021

DBB-Dialog (Web-Event) in Zusammenarbeit mit der Europa-Union: "Konferenz über die Zukunft Europas"

DBB-Dialog (Web-Event) in Zusammenarbeit mit der Europa-Union: "Konferenz über die Zukunft Europas"

dbb beamtenbund und tarifunion

„Konferenz über die Zukunft Europas“ – Wie machen wir die EU bürgernah, effizient und handlungsfähig?

3. Mai 2021 I 16:00 bis 17:30 Uhr I Livestream

in Kooperation mit der Europa-Union Deutschland e.V.

Web-Talk mit:
Ulrich Silberbach, dbb Bundesvorsitzender
Karoline Herrmann, Vorsitzende dbb jugend
Hildegard Bentele, Abgeordnete des Europäischen Parlaments (CDU)
Niklas Nienaß, Abgeordneter des Europäischen Parlaments (Bündnis 90/Die Grünen)

Moderation: Juliane Hielscher

Frankreichs Staatspräsident Emmanuel Macron und Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen wollten mit der „Konferenz über die Zukunft Europas“ ein Zeichen setzen. Nach langem Hin und Her geht sie nun an den Start. Aber welche Bedeutung hat die Debatte um die Zukunft Europas für den Staat von Morgen? Wie sichern wir Souveränität im 21. Jahrhundert? Ob Klimawandel, Migrationsfrage oder globaler Wettbewerb: Wie kann die europäische Staatengemeinschaft den Herausforderungen der Zeit trotzen?  

Diese Fragen wollen wir mit Ihnen und Abgeordneten des Europäischen Parlaments in Kooperation mit der überparteilichen Europa-Union Deutschland e.V., der langjährigen Partnerin bei der Berliner Veranstaltungsreihe „Europäischer Abend“, diskutieren.  

Klinken Sie sich am 3. Mai 2021 in unseren #dbbdialog ein unter:
www.dbb.de/der-dbb/events/dbb-dialog/210503-dbb-dialog-zukunft-europa.html 

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

dbb beamtenbund und tarifunion
Ulrich Silberbach
dbb beamtenbund und tarifunion
Karoline Herrmann
dbb beamtenbund und tarifunion
Hildegard Bentele
dbb beamtenbund und tarifunion
Niklas Nienaß

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme im Livestream!

 

dbb beamtenbund und tarifunion
Friedrichstraße 169 | 10117 Berlin | www.dbb.de | dbbdialog@dbb.de
Redaktion: Dr. Frank Zitka
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© dbb 2021

Donnerstag, 29. April 2021

BDZ im BPR bei der GZD: Konzept für die Rahmenbedingungen für das Verfahren nach § 27 BLV

BDZ im BPR bei der GZD: Konzept für die Rahmenbedingungen für das Verfahren nach § 27 BLV

Die BDZ-Fraktion im Bezirkspersonalrat (BPR) bei der Generalzolldirektion (GZD) hat in der April 2021-Sitzung folgende Themen besprochen:

"Konzept für die Rahmenbedingungen für das Verfahren nach § 27 BLV

Durch eine Änderung der Bundeslaufbahnverordnung im Herbst 2020 wurde der § 27 Abs. 1 BLV dahingehend verändert, dass geeignete Dienstposten künftig mit Beamtinnen und Beamten besetzt werden können, die u.a.
seit mindestens drei Jahren das mindestens vorletzte Amt ihrer bisherigen Laufbahn erreicht haben,
sich in mindestens zwei Verwendungen bewährt haben.

BDZ und dbb hatten sich seit gerau
mer Zeit für eine Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für aufstiegswillige Beschäftigte eingesetzt.
Nunmehr hat die Gene
ralzolldirektion dem Bezirkspersonalrat ein Konzept vorgelegt, das nähere Ausführungen zur Definition der für einen Laufbahnwechsel geeigneten Dienstposten beinhaltet. Der unbestimmte Rechtsbegriff „Dienstposten bei denen eine lange berufliche Erfahrung ein wesentliches Merkmal des Anforderungsprofils darstellt“ wird darin definiert. Der BDZ-geführte BPR hat in seiner Stellungnahme verschiedene Änderungsvorschläge an die Verwaltung herangetragen, um sicherzustellen, dass möglichst viele Beschäftigte die Chance bekommen, sich für einen Laufbahnwechsel nach dieser Vorschrift bewerben zu können.
Die BDZ-Fraktion im
BPR bedauert, dass in den zurückliegenden Jahren leider nur sehr wenige Personen den § 27 nutzen konnten und wird sich dafür einsetzen, die Zahl deutlich zu erhöhen.
Der BPR hatte bereits vor geraumer Zeit gefordert, dass das Auswahlverfahren verändert wird, um für alle Bewerberinnen und Bewerber Chancengleichheit sicherzustellen.
Im Rahmen der Sitzung wur
de einem Vorschlag zugestimmt, der vorsieht, dass künftig die Auswahlverfahren zentral mit einheitlichen Fragestellungen durchgeführt werden.
Die BDZ-Fraktion begrüßt,
dass ihre Forderungen nunmehr erfüllt worden sind
.
"

Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT, BPR-Info 4/2021, S. 1, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2021/210420_BPR.pdf




Dienstag, 27. April 2021

Corona-Inzidenz in Bremen: 157,9 am 26.4.2021, Bremerhaven steigt auf 149,6 - Impfungen sind wichtiger als Öffnungen - Dritte Welle rollt, Notbremse ist bundesweit in Kraft!

Corona-Inzidenz in Bremen: 157,9 am 26.4.2021, Bremerhaven steigt auf 149,6 - Impfungen sind wichtiger als Öffnungen - Dritte Welle rollt, Notbremse ist bundesweit in Kraft!

butenunbinnen.de (Radio Bremen Fernsehen) berichtet über die aktuelle Corona-Inzidenzzahl in Bremen mit 157,9 am 26.4.2021. Die Inzidenz in Bremerhaven sinkt auf 149,6.
Nachdem der härtere Lockdown light gewirkt hatte, steigen nun die Zahlen seit Mitte März 2021 in der dritten Welle stark an... Hoffnung im Jahr 2021 geben die steigenden Impfzahlen - seit 27.12.2020 wird in Bremen und Bremerhaven geimpft...
Mit Stand vom 26.4.2021 wurden 23,4 Prozent der Gesamtbevölkerung Deutschlands geimpft, in Bremen (Bundesland) 25,6 Prozent. Die Impfgeschwindigkeit hat nach Ostern merklich an Fahrt aufgenommen, da seit diesem Zeitpunkt auch in Hausarztpraxen geimpft wird.
In der dritten Welle ist es tatsächlich ein Impfen gegen Erkrankungen und weitere Todesfälle...
Am 11.3.2021 wurde von der Europäischen Kommission und der EMA die EU-Zulassung des vierten Impfstoffs erteilt (von diesem Impfstoff ist nur eine Dosis erforderlich).
Erste Lieferungen werden Mitte April 2021 erwartet. Seit 3.3.2021 wurden neue Zielwerte vereinbart (50/100 in einer 5-Punkte-Öffnungsstrategie mit Notbremse bei Inzidenzwerten über 100). Bremen öffnet seit 8.3.2021 vorsichtig Gartenzentren und den Buchhandel, den Einzelhandel mit dem sog. Terminshopping und Kultureinrichtungen nach vorheriger Buchung mit strengem Hygienekonzept.
Doch die Inzidenzzahlen in der dritten Wellen steigen bundesweit und in Bremen.
Bundesweit steigt der 7-Tage-Inzidenzwert am 26.4.2021 auf 165.
Die dritte Welle ist da mit einer starken Infektionsgeschwindigkeit, und das mit der ansteckenderen UK-Mutante (B117) mit mehr als 93 %.
Seit 1.3.2021 wurden Grundschulen und KiTa-Einrichtung wieder in voller Besetzung geöffnet. Auch die Frisöre machten zur großen Erleichterung der Bevölkerung wieder auf, auch wenn es schwierig ist, Termine zu vereinbaren.
Aber bei Inzidenzwerten von über 100 gilt jetzt die bundesweite Notbremse... Museen sollen wieder schließen... Schulen werden ggf. auf Wechselunterricht wechseln und ab 165 völlig schließen (Distanzunterricht mit Notbetreuung, die auch für die KiTas gilt).
Hoffnung macht insgesamt die trotz Hindernissen gut anlaufende Impfkampagne in Bremen und Bremerhaven:
Auch die Zollverwaltung startet für besonders betroffene Beschäftigte die COVID-19-Impfkampagne... Die Lage ist weiter sehr dynamisch!
Hinsichtlich der Seitwärtsbewegung des Infektionsgeschehens in der dritten Welle droht ein Jojo von Schließungen und Öffnungen bis zur vollständigen Umsetzung der Impfkampagne im Juni/Juli 2021.
Aktuelle Informationen bei Radio Bremen unter der URL: https://www.butenunbinnen.de...

(Text: Dr. Carsten Weerth)

Montag, 26. April 2021

SPON: Die dritte Welle von COVID-19-Patienten kommt in den Krankenhäusern an - Intensivbettenbelegung steigt auf 5.122

SPON: Die dritte Welle von COVID-19-Patienten kommt in den Krankenhäusern an - Intensivbettenbelegung steigt auf 5.122

Der Spiegel Online (SPON.de) visualisiert die Belegung der Intensivbetten durch COVID-19-Patienten bundesweit. Erkennbar ist hier, dass der härtere Lockdown light seit Jahresanfang 2021 deutlich gewirkt hat. Allerdings steigt die Belegungszahl in der dritten Welle wieder an.
Die Vereinigung der Intensivmediziner fordert daher ein Fortsetzen der Lockdown-Maßnahmen, obwohl es zugleich Lockerungen, z.B. für KiTas und Grundschulen seit 1.3.2021 gibt, Frisöre und andere körpernahe Dienstleistungen mit strengen Hygieneauflagen wieder öffnen dürfen und auch Museen und der Einzelhandel für Termin-Shopping wieder öffnen.
In der dritten Welle steigt die Belegung der Intensivbetten mit COVID-19-Patienten deutlich an. Mit Stand vom 26.4.2021 waren bereits wieder 5.166 Intensivbetten mit COVID-19-Patienten belegt. Wegen der bundesweit stark steigenden Inzidenzzahlen und der Intensivbettenbelegung drohte die bundesweite Notbremse und ein harter Lockdown nach Ostern Mitte April 2021. Die Bundesnotbremse wird mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz seit 24.4.2021 umgesetzt.

(Text: Dr. Carsten Weerth) 




Quelle & Copyright: SPON.de (Datenquelle DIVI-Intensivbettenregister)

SPON: Die dritte Welle von COVID-19 wird von der britischen Mutante des SARS-CoV-2 getrieben - mehr als 93 % Anteil in Deutschland

SPON: Die dritte Welle von COVID-19 wird von der britischen Mutante des SARS-CoV-2 getrieben - mehr als 93 % Anteil in Deutschland

Der Spiegel Online (SPON.de) visualisiert den Anteil der britischen UK-Mutante des SARS-CoV-2-Virus (B.1.1.7), welche deutlich ansteckender als der ursprüngliche sog. "Wildtyp" des Corona-Virus ist. Mitte April 2021 ist der Anteil in Deutschland bereits auf mehr als 93 % angestiegen, die UK-Mutante hat sich somit durchgesetzt. Die Vereinigung der Intensivmediziner fordert daher ein Fortsetzen der Lockdown-Maßnahmen, obwohl es zugleich Lockerungen, z.B. für KiTas und Grundschulen seit 1.3.2021 gibt, Frisöre und andere körpernahe Dienstleistungen mit strengen Hygieneauflagen wieder öffnen dürfen und auch Museen und der Einzelhandel für Termin-Shopping wieder öffnen. Die sog. Bundesnotbremse wurde mit Wirkung v. 24.4.2021 durch das geänderte Infektionsschutzgesetz eingeführt. Inzwischen drohen neue Mutationen, z.B. die brasilianische, südafrikanische und indische Mutation.

(Text: Dr. Carsten Weerth) 



 
Quelle & Copyright: SPON.de (Datenquelle: RKI)

 

SPON: In der dritten Welle von COVID-19 steigen die Todeszahlen deutlich an

SPON: In der dritten Welle von COVID-19 steigen die Todeszahlen deutlich an
Der Spiegel Online (SPON.de) visualisiert die Todeszahlen (Verstorbene durch oder mit COVID-19-Infektionen) bundesweit. Erkennbar ist hier, dass der härtere Lockdown light seit Jahresanfang 2021 deutlich gewirkt hat. Auch die Impfkampagne ab 27.12.2020 hat v.a. in den besonders vulnerablen Altersgruppen und Menschen mit Vorerkrankungen zu einer Senkung von Infektionszahlen und Todesfällen gesorgt. Seit Mitte März 2021 sorgt die dritte Welle mit der UK-Mutation des SARS-CoV-2 zu stark steigenden Infektionszahlen und vermehrten Einlieferungen auf Intensivstationen. Die Vereinigung der Intensivmediziner fordert daher ein Fortsetzen der Lockdown-Maßnahmen, obwohl es zugleich Lockerungen, z.B. für KiTas und Grundschulen seit 1.3.2021 gibt, Frisöre und andere körpernahe Dienstleistungen mit strengen Hygieneauflagen wieder öffnen dürfen und auch Museen und der Einzelhandel für Termin-Shopping wieder öffnen.
In der dritten Welle steigt seit Anfang April 2021 erstmals wieder die Zahl der durch oder mit COVID-19 verstorbenen Menschen an.
Wegen der bundesweit stark steigenden Inzidenzzahlen und der Intensivbettenbelegung droht die bundesweite Notbremse und ein harter Lockdown nach Ostern Mitte April 2021.
Die Bundesnotbremse gilt mit dem angepassten Infektionsschutzgesetz nun seit 24.4.2021.

(Text: Dr. Carsten Weerth) 



 Quelle & Copyright: SPON.de (Datenquelle RKI)


BDZ: Sachstand „Tätigkeitsbeschreibungen und Arbeitsplatzbewertungen von Tarifbeschäftigten im Vollstreckungsinnendienst der Sachgebiete G (HZÄ)“

BDZ: Sachstand „Tätigkeitsbeschreibungen und Arbeitsplatzbewertungen von Tarifbeschäftigten im Vollstreckungsinnendienst der Sachgebiete G (HZÄ)“

Der BDZ beschreibt im BDZ TarifKOMPAKT 12/2021 die Situation bei den ausstehenden Arbeitsplatzbewertungen von Tarifbeschäftigten im Vollstreckungsinnendienst der Sachgebiete G (HZÄ):  

"Sachstand „Tätigkeitsbeschreibungen und Arbeitsplatzbewertungen von Tarifbeschäftigten im Vollstreckungsinnendienst der Sachgebiete G (HZÄ)“

Der BDZ hatte bereits mehrfach über dieses Thema berichtet.
Nach letzten Informationen wer
den ca. 268 Beschäftigte der Entgeltgruppen 5 bis 8 sowie ca. 26 Beschäftigte der Entgeltgruppe 9a im Vollstreckungsinnendienst der Sachgebiete G hinsichtlich ihrer Eingruppierung aufgrund aktueller Rechtsprechung überprüft.
Die Generalzolldirektion erstellt
zurzeit gemeinsam mit den betroffenen Hauptzollämtern entsprechende Tätigkeitsbausteine, die standardmäßig für alle Arbeitsplätze im Bereich der Sachgebiete G für die Zukunft Anwendung finden sollen.
Die zu erstellenden Entwür
fe werden bis Anfang Juni 2021 dem Bundesministerium der Finanzen mit der Bitte um Prüfung vorgelegt. Im weiteren Verlauf erfolgen Abstimmungen mit den Hauptzollämtern, da jede Eingruppierung individuell betrachtet werden muss.
Bis Anfang November plant die
Generalzolldirektion jeden betroffenen Beschäftigten über die individuellen Auswirkungen der Arbeitsplatzüberprüfung zu informieren.
Der BDZ begrüßt diesen zeitlich sehr sportlich ambitionierten Fahrplan im Interesse der Beschäftigten. Dennoch bleiben Zweifel, ob das Ziel tatsächlich bis November 2021 erreicht werden kann. Für den BDZ ist dabei wichtig, dass den Beschäftigten durch eine zeitliche Verzögerung keine finanziellen Nachteile entstehen.
Haushälterisch sollen durch die
Generalzolldirektion für das Haushaltsjahr 2022 alle Vorbereitungen getroffen worden sein, mögliche Höhergruppierungen durchführen zu können. Der BDZ wird zu diesem Thema weiter berichten."

Quelle:
BDZ TarifKOMPAKT 12/2021, S. 1, URL: 

https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2021/210413_Tarif.pdf


 

Sonntag, 25. April 2021

BDZ BV Nord: Bundestagsabgeordneter Wieland Schinnenburg (FDP) fordert Einsatz von Zöllner*innen zur Pandemiebekämpfung

BDZ BV Nord: Bundestagsabgeordneter Wieland Schinnenburg (FDP) fordert Einsatz von Zöllner*innen zur Pandemiebekämpfung

Der BDZ-Bundestagsabgeordnete Wieland Schinnenburg (FDP) fordert den Einsatz von Zöllnerinnen in der Pandenmiebekämpfung - der BDZ BV Nord bezieht klar Stellung:

"24.03.2021

Bundestagsabgeordneter Wieland Schinnenburg (FDP) fordert Einsatz von Zöllner*innen zur Pandemiebekämpfung.

Mit seiner Forderung, Zöllnerinnen und Zöllner sollen für die Pandemiebekämpfung eingesetzt werden, hat der FDP – Bundestagsabgeordnete Wieland Schinnenburg seine Unkenntnis über die Aufgaben des Zolls bewiesen. Bei den Beschäftigten, die nach Angaben des Bundesfinanzministeriums zur Pandemiebekämpfung eingesetzt werden, handelt es sich um freiwillige Verstärkungskräfte für besonders belastete Gesundheitsämter.
Die Beschäftigten wurden an die entsprechenden Gesundheitsämter abgeordnet.

Der Zoll hat keine originären rechtlichen Befugnisse, für Tätigkeiten in Impfzentren, bei der Kontaktnachverfolgung oder zur Überprüfung der Einhaltung von Hygienemaßnahmen. Gegebenenfalls können Zöllnerinnen und Zöllner im Rahmen der Eilzuständigkeit tätig werden. Eine Übernahme von Landes- bzw. Kommunalaufgaben, wie Herr Schinnenburg sich das vorstellt, ist nicht möglich. Das sollte er als Bundestagsabgeordneter wissen.

Ferner verkennt Herr Schinnenburg die Lage beim Zoll. Seit Jahren leidet die Zollverwaltung unter starkem Personalmangel. Auch wenn, Corona bedingt, einzelne Aufgaben beim Zoll rückläufig sind, drehen die Kolleginnen und Kollegen nicht Däumchen, wie Herr Schinnenburg vielleicht denken mag.
Die Kolleginnen und Kollegen verstärken massiv die Warenabfertigung, damit die Mehraufgaben, die im Rahmen des Brexit entstanden sind, aufgefangen werden können.

„Wenn Herr Schinnenburg glaubt, dass die Zöllnerinnen und Zöllner Däumchen drehen, lade ich Ihn herzlich ein, sich vor Ort ein Bild von den vielfältigen Aufgaben unserer Kolleginnen und Kollegen zu überzeugen“; so der Bezirksvorsitzende Christian Beisch. Beisch weiter: „Unqualifizierte Äußerungen und Stimmungsmache helfen in dieser Zeit niemanden.“

(Autor: Christian Beisch)

Mit dem BDZ ist man immer besser informiert."

Quelle: BDZ BV Nord, URL: https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/nord/bv-nord-medien/nachrichten/details/news/bundestagsabgeordneter-wieland-schinnenburg-fdp-fordert-einsatz-von-zoellnerinnen-zur-pandemiebek.html 



Freitag, 23. April 2021

BVA: Bezügezahlungen mit der April-Besoldungsanpassung 2021 ab Juni 2021 (Abschlagszahlungen)

BVA: Bezügezahlungen mit der April-Besoldungsanpassung 2021 ab Juni 2021 (Abschlagszahlungen)

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) - Dienstleistungszentrum - informiert über die anstehende und ausstehende Anpassung der Bezügezahlungen der Bundesbeamten: 

"Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022 hier: Abschlagszahlungen


Sehr geehrte Damen und Herren,
Guten Tag,

die Bundesregierung hat am 24.03.2021 den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und –versorgung für 2021/2022 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften beschlossen und sich darauf geeinigt, dass auf die im Gesetzentwurf für das Jahr 2021 vorgesehene Bezügeerhöhung Abschlagszahlungen geleistet werden, sobald die technischen Voraussetzungen hierfür gegeben sind.
Mit dem Gesetzentwurf werden -wie im Koalitionsvertrag festgelegt- die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses vom 25.10.2020 für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes wie folgt an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst:

Die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge werden zum 01.04.2021 und zum 01.04.2022 linear angehoben. Damit wird das Ergebnis der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst vom 25.10.2020 zeitgleich und systemgerecht übernommen.
Die Erhöhung im Jahr 2021 berücksichtigt einen Abzug zugunsten der Versorgungsrücklage gem. § 14a Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 2 BBesG in Höhe von 0,2 Prozentpunkten, diese werden der Versorgungsrücklage zugeführt.
Demnach erfolgt eine lineare Anhebung in zwei Schritten:
Die Dienst- und Versorgungsbezüge werden dabei folgend angehoben:
• zum 01.04.2021 um 1,2 Prozent und
• zum 01.04.2022 um 1,8 Prozent.

Außerdem werden die Beträge für den Auslandszuschlag zum 01.04.2021 unter Berücksichtigung einer Erhöhung
• der Ober- und Untergrenzen der Grundgehaltsspannen um 1,2 Prozent und
• der Monatsbeträge der Zonenstufen um 0,96 Prozent angepasst
und zum 01.04.2022 unter Berücksichtigung einer Erhöhung
• der Ober- und Untergrenzen der Grundgehaltsspannen um 1,8 Prozent und
• der Monatsbeträge der Zonenstufen um 1,44 Prozent angepasst.

Von der Erhöhung zum 01.04.2021 um 1,2 Prozent sind Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger der Besoldungsgruppen B 11 und R 10 ausgenommen.

Die automatisierten und derzeit noch in PVSplus systemseitig umzusetzenden Abschlagszahlungen sollen nach Information des für das Abrechnungssystem zuständigen K-PVS voraussichtlich mit den Juni-Bezügen 2021 vorgenommen werden.
Dies gilt auch für Empfängerinnen und Empfänger von Bezügen aus einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis, sofern diese auf rechtlichen Regelungen nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) beruhen.

Die Abschlagszahlungen ab April 2021 errechnen sich aus der Differenz der nach den Artikeln 2, 5, 8, 12 und 15 des als Anlage 1 beigefügten Gesetzentwurfes sich ergebenden und den bisher gezahlten Beträgen. Die Zahlungen werden unter dem Vorbehalt der späteren gesetzlichen Regelung rückwirkend für die Kalendermonate ab 01.04.2021 geleistet.
Die Abschlagszahlungen nach Artikel 10 werden entsprechend rückwirkend ab 01.01.2020, nach Artikel 11 ab 01.03.2021 geleistet.

Darüber hinaus gilt Folgendes:
• Beim Tod von Empfängerinnen und Empfängern von Bezügen innerhalb des Nachzahlungszeitraums dürfen für den Zeitraum bis zum Tod keine Abschlagszahlungen geleistet werden.
Nach der Verkündung des Gesetzes im BGBl. Teil I wird eine Verrechnung der geleisteten Abschlagszahlungen vorgenommen. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte den Anlagen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Personalkostenabrechnung"

Quelle: BVA, URL: https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesbedienstete/Arbeit-Beruf/Bezuege/Besoldung/Information_Merkblaetter/Bezueanpassung_2021_2022.html?nn=192348#Start




BDZ: Verbeamtungen im Tarifbereich

BDZ: Verbeamtungen im Tarifbereich

Der BDZ beschreibt im BDZ TarifKOMPAKT 12/2021 die Situation zu den Verbeamtungen im Tarifbereich:

"Verbeamtungen im Tarifbereich

Aus gegebener Veranlassung hat die Generalzolldirektion im Hinblick auf die Prüfung der Voraussetzungen der Verbeamtung im Tarifbereich die Hauptzollämter und Zollfahndungsämter auf Folgendes hingewiesen:

Sporttest
Ein Sporttest ist keine Voraussetzung für eine Verbeamtung.
Die
Voraussetzungen für eine Verbeamtung sind der Informationsbroschüre zur Verbeamtung abschließend zu entnehmen.
Den in
den einzelnen Sachgebieten bzw. Organisationseinheiten der Zollverwaltung bestehenden unterschiedlichen Erfordernissen ist stattdessen im Rahmen der Auswahl-/bzw. Einstellungsverfahren Rechnung zu tragen.
In den Musterausschrei
bungstexten sind daher unter „Wir wünschen“ entsprechende Passagen vorgesehen, die hierfür herangezogen werden können.

Zeitpunkt der Aufforderung zur amtsärztlichen Untersuchung
Es besteht keinerlei Erfordernis,
erst nach Ablauf der erforderlichen Dauer der hauptberuflichen Tätigkeit in der Zollverwaltung (im Grundsatz zwei Jahre) die Untersuchung durch den Amtsarzt bzw. BAD zu veranlassen. Vielmehr sollte diese in zeitlicher Nähe zu dem Zeitpunkt des Erreichens der zwei Jahre erfolgen."

Quelle:
BDZ TarifKOMPAKT 12/2021, S. 1/2, URL: 

https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2021/210413_Tarif.pdf


 

Donnerstag, 22. April 2021

BDZ zu den Einstellungsvoraussetzungen in der Corona-Pandemie: Verzicht auf den diesjährigen Vorlagetermin des Deutschen Sportabzeichens!

BDZ zu den Einstellungsvoraussetzungen in der Corona-Pandemie: Verzicht auf den diesjährigen Vorlagetermin des Deutschen Sportabzeichens!

"Einstellungsvoraussetzungen: Verzicht auf den diesjährigen Vorlagetermin des Deutschen Sportabzeichens!

Für die Einstellungen in den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Zolldienst ist gemäß den Durchführungsbestimmungen zur Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Zolldienst des Bundes die Vorlage eines Deutschen Sportabzeichens (DSA) mindestens in Bronze von den Bewerbern*innen vorzulegen.

Der Vorlagetermin für das DSA ist üblicherweise der 15. Mai des jeweiligen Einstellungsjahres. Aufgrund der aktuellen pandemiebedingten Einschränkungen wird ein Großteil der Bewerber*innen aller Voraussicht nach in absehbarer Zeit keine Möglichkeit haben, das DSA bei den Sportvereinen bzw. -verbänden abzulegen. Außerdem konnten sich bislang die Bewerber*innen aufgrund des seit November 2020 andauernden (Teil-) Lockdowns nicht angemessen auf mögliche Sportprüfungen vorbereiten. Dies führt bei den Bewerber*innen zu großer Unsicherheit hinsichtlich der Erfüllung dieser Einstellungsvoraussetzung.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) sieht nunmehr mit Zustimmung des BDZ-geführten Hauptpersonalrats (HPR) von der Vorlage des Deutschen Sportabzeichens für das diesjährige Einstellungsverfahren ausnahmsweise ab. Ferner hat das BMF die von den HPR-Berichterstattern Michael Luka und Hans Eich (beide BDZ) vorgebrachten Anregungen zur Unterstützung der Nachwuchskräfte für die Nachholung des Deutschen Sportabzeichens berücksichtigt. Denn die Vorlage des DSA (Bronze) bleibt bis zur Abschlussprüfung weiterhin erforderlich.

Unterstützung der Nachwuchskräfte bei Trainingsangeboten

Der Physische Fitnesstest Zoll (PFT) als Voraussetzung für den Einsatz im waffentragenden Bereich wird als Ersatz des DSA nicht anerkannt.
Die betroffenen Nachwuchskräfte sind daher durch die Einstellungsbehörden verbindlich auf die Verpflichtung zur Vorlage des DSA in Bronze hinzuweisen.
In diesem Zusammenhang bittet das BMF die Generalzolldirektion zu prüfen, inwieweit die Vorlage des DSA schon nach der Hälfte der Ausbildungszeit (31. Juli 2022) angestrebt werden kann, um den Ausbildungsleitungen vor Ort hinreichend zeitlichen Handlungsspielraum zur Anforderung des DSA bis zur Abschlussprüfung einzuräumen.

Darüber hinaus sollen auf Anregung des HPR den Anwärter/innen diverse Trainingsangebote gemacht werden, die unter aktuellen pandemiebedingten Einschränkungen das Erreichen der geforderten sportlichen Leistungen nach dem DSA (Bronze) erleichtern.
Hierfür kommen regelmäßige, freiwillige Trainingseinheiten jeweils unter Einbindung und Koordination der Beauftragten für Eigensicherung und Anleitung durch die Zolltrainer/innen, z.B. mittels Nutzung der Sportanlagen auf örtlicher Ebene, den Bildungsstätten des Zolls, anderer behördlicher Einrichtungen oder bei Sportvereinen in Betracht.
In der Folge kann die Abnahme des DSA durch befugte Zolltrainer/innen oder Übungsleiter/innen in Sportvereinen erfolgen."

Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/einstellungsvoraussetzungen-verzicht-auf-den-diesjaehrigen-vorlagetermin-des-deutschen-sportabzeich.html


 

 

Mittwoch, 21. April 2021

BDZ fordert: Die Stärkung des Zolls darf keine Worthülse bleiben

BDZ fordert: Die Stärkung des Zolls darf keine Worthülse bleiben

Die BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft fordert, dass die Stärkung des Zolls keine Worthülse bleiben darf:

"Stärkung des Zolls darf keine Worthülse bleiben

Politische Leitung des BMF muss Worten auch Taten folgen lassen!

Man könnte meinen, die mageren Jahre für den Zoll sind vorbei. Seit einigen Jahren werden die Planstellen und das Personal beim Zoll aufgestockt. Doch die Lage bleibt angespannt, weil Lücken aus den letzten zwei Jahrzehnten klaffen. Dafür stehen exemplarisch die Kontrolleinheiten des Zolls.
Neue Aufgaben kommen hinzu, Kriminelle bilden zunehmend organisierte und mafiöse Strukturen und die grenzüberschreitende Drogenkriminalität überflutet Deutschland mit einer nie dagewesenen Drogenschwemme.

Die Zöllnerinnen und Zöllner haben mit den vorhandenen Ressourcen entsprechende Mühe, hier Schritt zu halten. „Ein hausgemachtes Problem, das durch die Wegschau-Politik der Zollabteilung im Bundesfinanzministerium nunmehr zu eskalieren scheint“, zieht BDZ Bundesvorsitzender Dieter Dewes kritisch Bilanz.

Februar 2021: der größte Kokainfund aller Zeiten umfasste eine Sicherstellungsmenge von über 16 Tonnen Kokain im Hamburger Hafen. Die Erfolgsmeldung des Zolls ging über Tage durch die Presseagenturen. Eine Präsentation des Rekordfunds unter Einbeziehung der für den Zoll Verantwortlichen im BMF vor Ort in Hamburg: Fehlanzeige!
Der BDZ setzt mit seiner Kritik bei dieser mangelnden Wertschätzung der täglichen Arbeit der Zöllner(innen) unter den erschwerten Bedingungen der Pandemie an – denn wer die Herausforderungen des Zolls nicht anerkennt, dem fehlen offensichtlich auch dringend benötigte Erkenntnisse zur überfälligen Stärkung der Kontrolleinheiten des Zolls.

Personalmangel - die Stimmung heizt sich auf!

Den Kontrolleinheiten Grenznaher Raum (KEG) und den Kontrolleinheiten Verkehrswege (KEV) steht derzeit ein Ressourcenbudget von etwa 2.500 Arbeitskräften zur Verfügung. Davon sind circa 300 Planstellen nicht besetzt. Seit Jahren warnt der BDZ davor, dass der gesetzliche Auftrag der Kontrolleinheiten aufgrund deren personeller Soll- und Ist-Besetzung nur noch bedingt ausgeführt werden kann.

Seitens des Zolls bestehen zudem Konzepte zur wirksameren Bekämpfung der Tabaksteuerkriminalität oder der Modernisierung der Röntgenanlagen.
Diese Konzepte haben seitens BMF bislang keine personelle Investition erfahren, obwohl die Experten den Abbau der Personalunterdeckung an vorderster Stelle reklamieren.

Prominentestes Beispiel ist das Konzept zur Beschaffung mobiler Großröntgenanlagen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hatte dazu ein entsprechendes Personalkonzept gefordert und es wurde zwischen GZD und der Zollabteilung im BMF ein Personalbedarf von 179 Beschäftigten festgestellt. Warum die zuständige Zentralabteilung und die Zollabteilung des BMF jedoch bei der Aufstellung des Bundeshaushalts 2022 diesen Mehrbedarf nicht angemeldet haben, bleibt deren Geheimnis. Das Personaldefizit beim Betrieb der Anlagen wird wohl durch den vorhandenen Personalbestand kompensiert werden müssen und die Abgeordneten im Rechnungsprüfungsausschuss und der BDZ wundern sich über so viel Ignoranz.

Daneben rast auf den Zoll eine Pensionierungswelle zu, die insbesondere die Kontrolleinheiten mit hohem Altersdurchschnitt in den kommenden Jahren spürbar treffen wird.

Aufgrund des fehlenden Willens zur Stärkung der Kontrolleinheiten ist in der Folge absehbar, dass es zu größeren Stellenverschiebungen innerhalb des Budgets der Kontrolleinheiten kommen wird.
Eine Reaktion, die aus der Not der Verwaltung des Personalmangels entsteht. Der BDZ geht davon aus, dass – wie bei strukturellen Reformen üblich – die Auflösung oder die Zusammenlegung von Organisationseinheiten mit einer perspektivischen Aufgabenoptimierung begründet wird. Der Überlastung der Kontrolleinheiten werden derartige Maßnahmen nicht entgegenwirken. Es fehlt weiterhin an einer Gesamtstrategie für einen schlagkräftigeren Zoll zur Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität.

Die Verantwortlichen sind jetzt gefordert!

Weitere Baustellen der Kontrolleinheiten

Die physische und verbale Gewalt gegen Zöllnerinnen und Zöllner nimmt insbesondere in den Kontrolleinheiten Jahr für Jahr zu. Beschimpfungen, Drohungen, Übergriffe: der tägliche Einsatz wird gefährlicher. Das harsche gesellschaftliche Klima führt leider zu einer höheren Gewaltbereitschaft. Wie steht es angesichts dieser Herausforderungen um

  • die vom BDZ geforderte Einführung des Einsatzstockes für Vollzugskräfte?
  • die Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage, um den enormen Belastungen der Vollzugskräfte Rechnung zu tragen?
  • die verbesserte Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen betroffener Beamt(innen) durch den Dienstherrn?

Auch bei diesen wesentlichen Fragen verfestigt sich der Eindruck des BDZ eines mangelnden Entscheidungswillens der Verantwortlichen. Dabei wäre das BMF zu besoldungsrechtlichen Verbesserungsvorschlägen im Zuge des Entwurfs des Besoldungsänderungsgesetzes aufgerufen gewesen.

Gerade in diesen herausfordernden Zeiten zeigt sich die Dringlichkeit gewerkschaftspolitischen Handelns, da die Gesamtbetrachtung durch die Ressortverantwortlichen offensichtlich nicht im Interesse der Beschäftigten erfolgt.

„Leidige Themen wie die überfällige Einführung von Smartphones, die bereits vor über einem Jahr durch den zuständigen Staatssekretär und die Abteilungsleiterin III im BMF für Ende 2020 zugesagt waren, zeigen, dass es nicht ausreicht, ein Strategiereferat einzurichten, hier ist aktives und schnelles Handeln der Verantwortlichen gefordert.“, mahnt Bundesvorsitzender Dewes.

Der BDZ wird die Missstände des Zolls auch in den diesjährigen Haushaltsgesprächen gegenüber den Abgeordneten des Deutschen Bundestages offen vortragen, eine klare Kante gegenüber den Verantwortlichen zeigen und sich für eine sichtbare Stärkung der Vollzugskräfte einsetzen."

Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/politische-leitung-des-bmf-muss-worten-auch-taten-folgen-lassen.html 



t@cker-leitartikel 4/2021: Corona-Pandemie - Home sweet Homeoffice...

t@cker-leitartikel 4/2021: Corona-Pandemie - Home sweet Homeoffice...

"Corona-Pandemie

Home, sweet Homeoffice

Vor genau einem Jahr schrieb ich an dieser Stelle davon, wie das neuartige Virus unser Leben verändert. Ich schrieb davon, dass wir uns in unseren Grundrechten einschränken müssen und auf die Entscheidungen von Politik und Staat hören müssen. Nur wenige von uns nahmen an, dass wir auch heute noch in dieser Situation stecken werden. Doch wir sind ein Jahr später nicht mehr ängstlich oder besorgt - sondern wir sind müde und resigniert.
Müde von all den Einschränkungen, müde von Ungewissheit, müde von vielen leeren oder falschen Versprechungen und müde von einer unklaren Zukunft.

Während das Virus dieser Tage in der nun dritten Welle über das Land fegt, erleben wir ein gespaltenes Land. Als wichtiger Baustein der Pandemiebekämpfung befinden sich Millionen Mitmenschen im so genannten Homeoffice. Immer noch arbeitet man so vor sich hin.
In den eigenen vier Wänden und weitgehend ohne persönliche Kontakte.
Manche Kolleginnen und Kollegen dieser Tage nunmehr seit über einem Jahr ununterbrochen.
Was hat sich im letzten Jahr getan? Hoffnung auf Klarheit und Grenzen brachte schnell Hubertus Heil, der als Arbeitsminister mit seinem „Recht auf Homeoffice“ im vergangenen Jahr Schlagzeilen gemacht hat. Doch aus dem Gesetzesentwurf, welcher ursprünglich bereits im Herbst 2020 verabschiedet werden sollte, wurde bislang noch nicht viel, obwohl gesetzliche Regelungen bitter nötig wären. Und somit sitzen die Beschäftigten zum Teil noch immer mit dem Kind auf dem Arm, dem privaten Laptop auf dem Schoß, nach einem 11-Stunden-Tag auf ihrem Barhocker in der Küche und halten die zehnte Videokonferenz des Tages ab. Und sie sind müde. Müde von der Isolation und der Tristesse.
Ihnen fehlt teilweise nicht nur der Antrieb, sondern auch der Hang zur Realität.
Das Verständnis für „die Anderen“, „die da draußen“.
So entwickelt sich vielerorts nicht nur ein Unmut gegen Beschäftigte, die vermeintlich wohlbehütet zwischen Kaffeemaschine und Sofa ihren Dienst verrichten.
Auch fehlt vielen Schreibtischtäter*innen nunmehr der Blick für das Leben da draußen.
Was bedeutet es eigentlich, wenn die Einkaufsstraßen leer sind, wenn Pandemieleugner um die Häuser ziehen, wenn Mitarbeitende von Ordnungs- und Gesundheitsämtern im täglichen Einsatz immer wieder an ihre Grenzen stoßen, wenn der Ton rauer wird und die Gewaltbereitschaft steigt? Es knistert derzeit wie lange nicht mehr. Um es mit meinen Worten aus den Generationen Y und Z zu sagen, als jemand der nur das bisherige Leben in Sicherheit und Wohlstand kannte: Es knistert wie nie zuvor. Das stimmt mich nachdenklich, wo doch Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes ohnehin schon länger ein trauriger Trend ist. Wie kommen wir da wieder raus?
Dass eine neue Epoche vor der Tür steht, sollte uns bereits klargeworden sein.
Dass diese Epoche die der Digitalisierung sein wird, könnte man auch ahnen. Doch wie und vor allem wie erfolgreich wir das angehen werden, steht leider noch in den Sternen.
Wir sind zweifelsohne Profis der Industrialisierung gewesen, doch schaffen wir das auch mit der Digitalisierung oder ruhen wir uns auf unseren bisherigen Erfolgen aus?
Lasst uns nun das tun, was wir am besten können: Uns regulieren.
Wir müssen erkennen, wohin die Reise geht, wir müssen Bedürfnisse aufzeigen, Rechtsrahmen schaffen und weitermachen.
Vielleicht auch anders und nicht wie immer. Vielleicht auch mal diverser, bunter und schneller anstatt monoton, grau und langsam. Müde war gestern. Diese Welt bekommt ein Update. Lasst uns unsere Kompetenzen und unser Engagement nutzen, um jetzt aufzustehen uns loszulegen. Miteinander, füreinander und für unsere gemeinschaftliche Zukunft.
Denn dann kehren wir aus dieser Pandemie stärker zurück als wir hineingegangen sind. 

Florian Schütz
stellvertretender Vorsitzender dbb jugend"

Quelle: t@cker-editorial 4/2021, S. 2


 

 

Dienstag, 20. April 2021

Bremen hat 50 % der über 60-Jährigen geimpft, Impfangebot an alle über 70-Jährigen gemacht

Bremen hat 50 % der über 60-Jährigen geimpft, Impfangebot an alle über 70-Jährigen gemacht

Das Gesundheitsamt Bremen hat in der folgenden Pressemitteilung einen großen Hoffnungsschimmer gesendet - Bremen ist nachweislich der Deutsche Meister im Impffortschritt:

"50 Prozent der über 60-Jährigen in Bremen mindestens einmal geimpft

16.04.2021

Bis zum heutigen Freitag (16.04.) haben mehr als 50 Prozent der Bremerinnen und Bremer über 60-Jahren mindestens eine Impfung gegen das Corona-Virus erhalten, 18% sogar bereits eine Zweitimpfung. Vor allem in der Altersgruppe über 80 Jahren macht sich der Impferfolg inzwischen bemerkbar. Alle Bremerinnen und Bremer über 70 Jahren haben inzwischen eine Impfeinladung erhalten.

Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard ist der Impffortschritt in dieser Altersgruppe besonders wichtig: „Wir wissen genau, dass das Alter ein entscheidender Risikofaktor bei einer Erkrankung mit Covid-19 ist. Aus diesem Grund haben wir mit den Impfungen in Pflegeeinrichtungen und bei älteren Bremerinnen und Bremern begonnen. An den stark rückläufigen Fallzahlen bei über 80-Jährigen und auch über 70-Jährigen können wir hier von einem ersten Impferfolg sprechen. Auch in Pflegeeinrichtungen haben wir kaum noch Fälle und Ausbrüche. Mich freut und erleichtert dieses Zwischenergebnis.“

In den kommenden Tagen und Wochen wird die Impfquote bei den über 60-Jährigen weiter steigen. Bis kommenden Montag werden alle Bremerinnen und Bremer bis inklusive Jahrgang 1954 eine Impfeinladung erhalten haben. Anschließend wird der Jahrgang 1955 ebenfalls ins Impfzentrum eingeladen werden. Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte unterstützen bei der Impfung nicht mobiler Patientinnen und Patienten zuhause. Dazu Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard: „In Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen haben wir eine sinnvolle und verlässliche Aufgabenteilung vereinbart. Unsere mobilen Teams können nicht mobile Personen zuhause nicht impfen, deswegen übernehmen die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte dankenswerter Weise diese Aufgabe. Gemeinsam werden wir allen Bremerinnen und Bremern ein Impfangebot machen können.“

Auch die Vorstände der KV Bremen, Dr. Bernhard Rochell und Peter Kurt Josenhans weisen auf die Aufgabenteilung hin: „Gerade die Patientinnen und Patienten über 60 Jahre sind auf die Impfung angewiesen. Das gilt auch für nicht mobile Menschen, die nur während eines Hausbesuches geimpft werden können. Leider steht aktuell noch nicht allen Praxen ausreichend Impfstoff zur Verfügung, um allen Impfberechtigten jetzt schon eine Impfung zu ermöglichen. Deshalb bitten wir um Geduld und Nachsicht.“

Für die Priorisierungsgruppe II haben sich Gesundheitssenatorin und KV Bremen auf eine Aufgabenteilung verständigt:

Die Impfzentren impfen

  • derzeit die Gruppe der über 68-Jährigen. Entsprechende Einladungen sind bereits verschickt bzw. werden kurzfristig auf den Weg gebracht,
  • derzeit spezifische Berufsgruppen der Priorisierungsgruppe 2 (bspw. Beschäftigte in Kliniken, Pflegeeinrichtungen, Kitas, Schulen, Jugendhilfeeinrichtungen, etc.),
  • derzeit Personen mit Vorerkrankungen, die in einer Einrichtung leben
  • Begleitpersonen von Schwangeren mit Bestätigungen der Gynäkologinnen und Gynäkologen

Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte impfen nach Impfstoffverfügbarkeit

  • Personen mit Vorerkrankungen der Priorisierungsgruppe II
  • immobile Personen und ggf. pflegende Angehörige vor Ort
  • Menschen, die neu in eine (Alten-)pflegeeinrichtung einziehen bzw. von einem Krankenhausaufenthalt zurückkehren
  • Zwei enge Kontaktpersonen von Personen mit Pflegegrad über 70 oder mit Pflegegrad und einer Vorerkrankung"

Quelle: 

Gesundheitsamt Bremen, Pressemitteilung v. 16.4.2021, URL: https://www.gesundheit.bremen.de/das_ressort/aktuelles_aus_dem_ressort/pressemitteilungen-32660#Tag%20404


 

 

 

Montag, 19. April 2021

t@cker-editorial 4/2021: Bundeswahlkampf wird eröffnet

t@cker-editorial 4/2021: Bundeswahlkampf wird eröffnet

"Die ersten Parteien haben ihre Wahlprogramme veröffentlicht, das heißt der Wahlkampf beginnt. Bereits seit einigen Wochen sprechen wir mit den Vertretungen der Jugendorganisationen der Parteien über unsere Forderungen wie zum Beispiel einen starken Staat, den flächendeckenden Netzausbau, die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre sowie bessere Rahmenbedingungen für das Ehrenamt. Außerdem verlangen wir als dbb jugend von den Regierungsfraktionen im Bundestag ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag noch umzusetzen und konsequent gegen sachgrundlose Befristungen vorzugehen.
Mehr dazu im t@cker-ticker. In dieser t@cker-Ausgabe liegt der Fokus auf das wichtige Thema „Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst“. Wir freuen uns sehr, dass die dbb jugend nrw ihre Erfahrungen aus der Kampagne „Gefahrenzone Öffentlicher Dienst“ mit uns teilt. Außerdem erfahren wir in der t@cker-story wie sich das Kölner Meldesystem „ZeMAG“ als Blaupause für Behörden eignet, um Beschäftigte im Außendienst besser zu schützen.
In den t@cker-tipps geht es um Hate Speech. Wie steht es um die Maßnahmen gegen Hasskriminalität im Internet und was kann jede Person selbst tun, um gegen Hass im Netz vorzugehen?
Werft auch einen Blick in unser Seminarprogramm.
Im Mai könnt ihr zum Beispiel am digitalen Storytelling-Seminar teilnehmen.
Ich freue mich, euch bald alle wieder zu sehen!

Karoline Herrmann
Vorsitzende dbb jugend"

Quelle: t@cker-editorial 4/2021, S. 2


 

 

BDZ TarifKOMPAKT 12/2021 erschienen

BDZ TarifKOMPAKT 12/2021 erschienen

Das BDZ TarifKOMPAKT 12/2021 ist erschienen.

https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2021/210413_Tarif.pdf

Der BDZ OV Bremen wünscht viel Spaß beim Lesen!


 

Samstag, 17. April 2021

BDZ BV Hannover: Bezirkshauptvorstandssitzung tagte Online am 29./30.3.2021 - der detaillierte Bericht

BDZ BV Hannover: Bezirkshauptvorstandssitzung tagte Online am 29./30.3.2021 - der detaillierte Bericht

Der BDZ BV Hannover tagte in der Bezirkshauptvorstandssitzung Online am 29./30.3.2021:

"07.04.2021     Zweite digitale Sitzung des BDZ BV Hannover

Ist eine externe Stellenausschreibung rechtens?

Bezirkshauptvorstandssitzung des Bezirksverbands Hannover am 29. und 30.03.2021

Die Corona-Pandemie lässt uns nicht los und so ist der gewerkschaftliche digitale Austausch, ob nun im Vorstand oder im Bezirkshauptvorstand, mittlerweile „total normal“.
Für den 29.und 30.03.2021 hatte der BV Hannover eingeladen und die Vertreterinnen und Vertreter der Ortsverbände Brake, Braunschweig, Bremen, Bremen-ZF, Bremerhaven, Emden, Celle, Göttingen, Hannover, Hannover-ZF, Hildesheim, Lüneburg, Norden, Nordhorn, Oldenburg, Osnabrück, Sachsen/Anhalt, Wilhelmshaven, der Vorstand des BV Hannover, die Beauftragte für Frauen, die Beauftragten für Senioren, Tarif, HJAV, BPR und die Beauftragte für den HPR waren für den BDZ aktiv im Homeoffice dabei. Der Fachausschuss „Zoll und Steuern“ wurde durch Jörg Barleben vertreten und auch der Ehrenvorsitzende des Bundes, Klaus H. Leprich, war präsent und zeigte sich via Kamera.

Als Gast konnte der Bundesvorsitzende Dieter Dewes gewonnen werden, der nicht nur engagiert von den Ergebnissen der letzten Bundesvorstandssitzung berichtete.
Er lobte den die gute Nachwuchswerbung im Bezirk des BV Hannover hervor und stellte anschließend die aktuelle Situation des BDZ im Spannungsfeld mit dem BMF dar.
Das unterschiedliche Sichtweisen und Bewertungen im Austausch mit dem Dienstherrn aufeinanderprallen, sei gewerkschaftlicher Alltag, aber Dieter Dewes zeigte sich besonders betroffen, dass durch zögerliches Handeln Chancen (z.B. für Planstellen für ein Personalkonzept „Röntgenanlagen“ oder für den Einstieg in eine Besoldungsanpassung, mit z.B. einer Regionalzulage in Ballungsgebieten oder einer besseren Alimentation von Zöllnerinnen und Zöllnern mit Familie) vergeben würden. Er betonte mehrfach, dass ein Aufschieben von Entscheidungen nicht dem Wohle der Beschäftigten dienen könne, wenn zu erwarten sei, dass die hohen Kosten der Pandemie vermutlich einen Sparzwang des Finanz- und damit Haushaltsministers bewirke und damit bereits verhandelte Verbesserungen verhindere.

Selbstverständlich wurde über die geplanten Impfungen und die Schwierigkeiten der Durchführung gesprochen. Nicht nachvollziehbar für den BV ist, dass die Verwaltung nur rund 19000 Impfdosen für die Beschäftigten bereitstellt. Hier muss analog zu den Grippeschutzimpfungen jeder Beschäftigten / jedem Beschäftigten ein entsprechendes Angebot seitens der Verwaltung angeboten werden.
Der entsprechende Antrag wurde, vor dem Hintergrund der Zulassung eines vierten Impfstoff-Lieferanten mit einem Liefervolumen von ca. 10 Millionen Impfstoffen in den Monaten Mai und Juni 2021, verabschiedet.

Unverändert angespannt ist die Situation der vielen Nachwuchskräfte in den Bildungszentren und praktischen Ausbildung vor Ort, die weiterhin sehr eingeschränkt lernen müssen.
Wie uns Nils Beier, Beauftragter HJAV und Tim Harms, Beauftragter BJAV mitteilten ist der Präsenzunterricht bis zum 15. Mai 20212 ausgesetzt.

Mit diesem Einstieg begann die gewerkschaftliche Diskussion und nahm bei der Besprechung der vorgelegten Anträge für das Bundesgremium des BDZ weiter Fahrt auf. Antrag 3 hatte es in sich, da eine aussagekräftige Position des BV Hannover zur externen Personalgewinnung gefunden werden sollte. Alle wissen, dass trotz hoher Einstellungszahlen in der Zollverwaltung Personalmangel herrscht und sich durch den demographischen Wandel noch verschärfen wird. Aufgabenzuwachs und die natürliche Konkurrenz um den Nachwuchs mit anderen Verwaltungen sorgen auch für unbesetzte Dienstposten, die nun einmal keine Arbeit erledigen. Warum also nicht externe Kräfte gewinnen (Postnachfolgeunternehmen, Überhangbehörden und auch Fachkräfte aus der freien Wirtschaft), um dem Mangel entgegenzuwirken?
Die externe Personalgewinnung wird nicht abgelehnt, aber sie beschränkt sich mittlerweile nicht mehr nur auf bestimmte Bereiche der Zollverwaltung (z.B. KFZ-Steuer), da jedes Hauptzollamt in 2021 2,5% des Sollbestandes durch externe Personalgewinnung decken soll. Alles was extern angeboten wird, steht den Beschäftigten der Zollverwaltung nicht zur Bewerbung zur Verfügung. Die junge Frau oder der junge Mann, die /der nach ihrer / seiner fachlichen Ausbildung. Probezeit und Dienstzeit an einem Hotspot wieder in die Heimatregion möchte, sind die Türen verschlossen, da keine Stellen zur Bewerbung angeboten werden können. Dadurch sind die Beschäftigte / der Beschäftigte benachteiligt.
Der BV Hannover sieht hier sogar einen Verstoß gegen Artikel 33 des Grundgesetzes. Ebenfalls ist nicht nachvollziehar, das Nachwuchskräfte aus Ihrer Region im sogenannten Spitzausgleich an andere Dienststellen versetzt werden und zeitgleich Dienstposten in Ihrer Region ausgeschrieben werden, noch dazu sollen diese mit Bewerbern besetzt werden die keine zollspezifische Laufbahnausbildung absolviert haben. Hier wäre auch eine vorgezogene Zweitverwendung, wie bereits schon praktiziert, sicherlich eher ein sozialverträglicher Umgang mit unseren jungen Nachwuchskräften. Beschlossen wurde daher die Forderung, dass der BDZ beschließen möge, sich stärker für die Interessen der Bestand-beschäftigten bei Stellenausschreibungen einzusetzen und gegen eine zunehmende Benachteiligung einzutreten. Um das zu erreichen, sollte eine Ausschreibung / Neigungsabfrage an alle Beschäftigten der Ausschreibung an externe Kräfte vorangehen. Die anwesenden Bezirkshauptvorstandsmitglieder, die in Personalratsgremien tätig sind, werden diesen Antrag in Ihren Gremien mit der Bitte um Unterstützung auch auf dieser Schiene vorstellen.

In seinem Tätigkeitsbericht informierte der BV Vorsitzende über strukturelle Veränderungen im Bezirksverband und über zwei Aktionen zur Versorgung aller Mitglieder mit einem Mund-Nasen-Schutz bzw. aller dienstlich aktiven Mitglieder dazu noch mit FFP2 Masken.
Wenn Begegnung schon nicht möglich ist , sollte doch ein kleines Zeichen der Solidarität gesetzt werden. Leider fanden keine Jahreshauptversammlungen statt!
Durch die Verlängerung der gesetzlichen Vorschrift u. a. auch im Vereinsrecht, wurde es dem Ortsverband Braunschweig ermöglicht seine auf Grund von krankheitsbedingten Veränderungen im Vorstand erforderliche Briefwahl eines neuen Vorstands durchführen.
Alles ist dann doch nicht digital möglich.

Jörg Barleben berichtete von der Arbeit des Fachausschusses „Zoll und Steuern“, der durch seine Themenvielfalt mit E- Commerce, Brexit, Stellungnahme zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen, Umsatzsteuer Digitalpaket etc. beansprucht war. Die erforderliche fachliche Expertise ist vorhanden und kann bei Bedarf abgerufen werden.
Abschließend gab es einen Ausblick auf den jetzt für Sommer 2022 in Hannover geplanten Bezirkstag des BV Hannover.

Homeoffice ist auch für Gewerkschaftsarbeit vielfach praktisch, aber es ersetzt eben nicht den persönlichen Kontakt einer Präsenzveranstaltung.

Hoffen wir das Beste und unbeirrt weiter mit voller Kraft voraus!"

Quelle: 

BDZ BV Hannover, URL: https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/hannover/bv-hannover-medien/nachrichten/details/news/ist-die-externe-stellenausschreibung-der-generalzolldirektion-rechtens.html