Sonntag, 4. April 2021

BDZ OV Bremen: Berlin führt als 15. Bundesland am 2.4.2021 die Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte ein

BDZ OV Bremen: Berlin führt als 15. Bundesland am 2.4.2021 die Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte ein

Mit der Verkündung des 23. Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits und Ordnungsgesetzes (ASOG) Bln im Berliner Gesetz und Verordnungsblatt v. 1.4.2021 gilt die sog. polizeiliche Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte in Berlin nach § 8 III ASOG Bln seit 2.4.2021. 

Berlin hat als 15. von 16 Bundesländern die Eilzuständigkeit nach § 12d ZollVG eingeführt. 

Damit schließt sich der Flickenteppich im Norden, Westen und Süden. Nur im Osten ist mit  Thüringen nur noch ein Land ohne Eilzuständigkeit.

Nach zwei Jahren Verhandlung in Berlin als Unterstützung des BDZ BV Berlin-Brandenburg als Verhandlungsführer kommt ein weiteres Projekt des BDZ OV Bremen erfolgreich zum Abschluss.

(Text: Dr. Carsten Weerth)

Weiterführender Hinweis:

Berliner GVBl. Nr. 26 v. 1.4.2021, S. 318, URL: 

https://www.berlin.de/sen/justiz/service/gesetze-und-verordnungen/2021/ausgabe_nr._26_vom_1.4.2021_s._317-352.pdf



 

 

 

 

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