Freitag, 23. April 2021

BVA: Bezügezahlungen mit der April-Besoldungsanpassung 2021 ab Juni 2021 (Abschlagszahlungen)

BVA: Bezügezahlungen mit der April-Besoldungsanpassung 2021 ab Juni 2021 (Abschlagszahlungen)

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) - Dienstleistungszentrum - informiert über die anstehende und ausstehende Anpassung der Bezügezahlungen der Bundesbeamten: 

"Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022 hier: Abschlagszahlungen


Sehr geehrte Damen und Herren,
Guten Tag,

die Bundesregierung hat am 24.03.2021 den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und –versorgung für 2021/2022 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften beschlossen und sich darauf geeinigt, dass auf die im Gesetzentwurf für das Jahr 2021 vorgesehene Bezügeerhöhung Abschlagszahlungen geleistet werden, sobald die technischen Voraussetzungen hierfür gegeben sind.
Mit dem Gesetzentwurf werden -wie im Koalitionsvertrag festgelegt- die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses vom 25.10.2020 für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes wie folgt an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst:

Die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge werden zum 01.04.2021 und zum 01.04.2022 linear angehoben. Damit wird das Ergebnis der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst vom 25.10.2020 zeitgleich und systemgerecht übernommen.
Die Erhöhung im Jahr 2021 berücksichtigt einen Abzug zugunsten der Versorgungsrücklage gem. § 14a Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 2 BBesG in Höhe von 0,2 Prozentpunkten, diese werden der Versorgungsrücklage zugeführt.
Demnach erfolgt eine lineare Anhebung in zwei Schritten:
Die Dienst- und Versorgungsbezüge werden dabei folgend angehoben:
• zum 01.04.2021 um 1,2 Prozent und
• zum 01.04.2022 um 1,8 Prozent.

Außerdem werden die Beträge für den Auslandszuschlag zum 01.04.2021 unter Berücksichtigung einer Erhöhung
• der Ober- und Untergrenzen der Grundgehaltsspannen um 1,2 Prozent und
• der Monatsbeträge der Zonenstufen um 0,96 Prozent angepasst
und zum 01.04.2022 unter Berücksichtigung einer Erhöhung
• der Ober- und Untergrenzen der Grundgehaltsspannen um 1,8 Prozent und
• der Monatsbeträge der Zonenstufen um 1,44 Prozent angepasst.

Von der Erhöhung zum 01.04.2021 um 1,2 Prozent sind Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger der Besoldungsgruppen B 11 und R 10 ausgenommen.

Die automatisierten und derzeit noch in PVSplus systemseitig umzusetzenden Abschlagszahlungen sollen nach Information des für das Abrechnungssystem zuständigen K-PVS voraussichtlich mit den Juni-Bezügen 2021 vorgenommen werden.
Dies gilt auch für Empfängerinnen und Empfänger von Bezügen aus einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis, sofern diese auf rechtlichen Regelungen nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) beruhen.

Die Abschlagszahlungen ab April 2021 errechnen sich aus der Differenz der nach den Artikeln 2, 5, 8, 12 und 15 des als Anlage 1 beigefügten Gesetzentwurfes sich ergebenden und den bisher gezahlten Beträgen. Die Zahlungen werden unter dem Vorbehalt der späteren gesetzlichen Regelung rückwirkend für die Kalendermonate ab 01.04.2021 geleistet.
Die Abschlagszahlungen nach Artikel 10 werden entsprechend rückwirkend ab 01.01.2020, nach Artikel 11 ab 01.03.2021 geleistet.

Darüber hinaus gilt Folgendes:
• Beim Tod von Empfängerinnen und Empfängern von Bezügen innerhalb des Nachzahlungszeitraums dürfen für den Zeitraum bis zum Tod keine Abschlagszahlungen geleistet werden.
Nach der Verkündung des Gesetzes im BGBl. Teil I wird eine Verrechnung der geleisteten Abschlagszahlungen vorgenommen. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte den Anlagen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Personalkostenabrechnung"

Quelle: BVA, URL: https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesbedienstete/Arbeit-Beruf/Bezuege/Besoldung/Information_Merkblaetter/Bezueanpassung_2021_2022.html?nn=192348#Start




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