BDZ zu den Einstellungsvoraussetzungen in der Corona-Pandemie: Verzicht auf den diesjährigen Vorlagetermin des Deutschen Sportabzeichens!
"Einstellungsvoraussetzungen: Verzicht auf den diesjährigen Vorlagetermin des Deutschen Sportabzeichens!
Der Vorlagetermin für das DSA ist üblicherweise der 15. Mai des jeweiligen Einstellungsjahres. Aufgrund der aktuellen pandemiebedingten Einschränkungen wird ein Großteil der Bewerber*innen aller Voraussicht nach in absehbarer Zeit keine Möglichkeit haben, das DSA bei den Sportvereinen bzw. -verbänden abzulegen. Außerdem konnten sich bislang die Bewerber*innen aufgrund des seit November 2020 andauernden (Teil-) Lockdowns nicht angemessen auf mögliche Sportprüfungen vorbereiten. Dies führt bei den Bewerber*innen zu großer Unsicherheit hinsichtlich der Erfüllung dieser Einstellungsvoraussetzung.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) sieht nunmehr mit Zustimmung des BDZ-geführten Hauptpersonalrats (HPR) von der Vorlage des Deutschen Sportabzeichens für das diesjährige Einstellungsverfahren ausnahmsweise ab. Ferner hat das BMF die von den HPR-Berichterstattern Michael Luka und Hans Eich (beide BDZ) vorgebrachten Anregungen zur Unterstützung der Nachwuchskräfte für die Nachholung des Deutschen Sportabzeichens berücksichtigt. Denn die Vorlage des DSA (Bronze) bleibt bis zur Abschlussprüfung weiterhin erforderlich.
Unterstützung der Nachwuchskräfte bei Trainingsangeboten
Der Physische Fitnesstest Zoll (PFT) als Voraussetzung für
den Einsatz im waffentragenden Bereich wird als Ersatz des DSA nicht
anerkannt.
Die betroffenen Nachwuchskräfte sind daher durch die
Einstellungsbehörden verbindlich auf die Verpflichtung zur Vorlage des
DSA in Bronze hinzuweisen.
In diesem Zusammenhang bittet das BMF die
Generalzolldirektion zu prüfen, inwieweit die Vorlage des DSA schon nach
der Hälfte der Ausbildungszeit (31. Juli 2022) angestrebt werden kann,
um den Ausbildungsleitungen vor Ort hinreichend zeitlichen
Handlungsspielraum zur Anforderung des DSA bis zur Abschlussprüfung
einzuräumen.
Darüber hinaus sollen auf Anregung des HPR den
Anwärter/innen diverse Trainingsangebote gemacht werden, die unter
aktuellen pandemiebedingten Einschränkungen das Erreichen der
geforderten sportlichen Leistungen nach dem DSA (Bronze) erleichtern.
Hierfür kommen regelmäßige, freiwillige Trainingseinheiten jeweils unter
Einbindung und Koordination der Beauftragten für Eigensicherung und
Anleitung durch die Zolltrainer/innen, z.B. mittels Nutzung der
Sportanlagen auf örtlicher Ebene, den Bildungsstätten des Zolls, anderer
behördlicher Einrichtungen oder bei Sportvereinen in Betracht.
In der
Folge kann die Abnahme des DSA durch befugte Zolltrainer/innen oder
Übungsleiter/innen in Sportvereinen erfolgen."
Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/einstellungsvoraussetzungen-verzicht-auf-den-diesjaehrigen-vorlagetermin-des-deutschen-sportabzeich.html
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