Donnerstag, 22. April 2021

BDZ zu den Einstellungsvoraussetzungen in der Corona-Pandemie: Verzicht auf den diesjährigen Vorlagetermin des Deutschen Sportabzeichens!

BDZ zu den Einstellungsvoraussetzungen in der Corona-Pandemie: Verzicht auf den diesjährigen Vorlagetermin des Deutschen Sportabzeichens!

"Einstellungsvoraussetzungen: Verzicht auf den diesjährigen Vorlagetermin des Deutschen Sportabzeichens!

Für die Einstellungen in den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Zolldienst ist gemäß den Durchführungsbestimmungen zur Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Zolldienst des Bundes die Vorlage eines Deutschen Sportabzeichens (DSA) mindestens in Bronze von den Bewerbern*innen vorzulegen.

Der Vorlagetermin für das DSA ist üblicherweise der 15. Mai des jeweiligen Einstellungsjahres. Aufgrund der aktuellen pandemiebedingten Einschränkungen wird ein Großteil der Bewerber*innen aller Voraussicht nach in absehbarer Zeit keine Möglichkeit haben, das DSA bei den Sportvereinen bzw. -verbänden abzulegen. Außerdem konnten sich bislang die Bewerber*innen aufgrund des seit November 2020 andauernden (Teil-) Lockdowns nicht angemessen auf mögliche Sportprüfungen vorbereiten. Dies führt bei den Bewerber*innen zu großer Unsicherheit hinsichtlich der Erfüllung dieser Einstellungsvoraussetzung.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) sieht nunmehr mit Zustimmung des BDZ-geführten Hauptpersonalrats (HPR) von der Vorlage des Deutschen Sportabzeichens für das diesjährige Einstellungsverfahren ausnahmsweise ab. Ferner hat das BMF die von den HPR-Berichterstattern Michael Luka und Hans Eich (beide BDZ) vorgebrachten Anregungen zur Unterstützung der Nachwuchskräfte für die Nachholung des Deutschen Sportabzeichens berücksichtigt. Denn die Vorlage des DSA (Bronze) bleibt bis zur Abschlussprüfung weiterhin erforderlich.

Unterstützung der Nachwuchskräfte bei Trainingsangeboten

Der Physische Fitnesstest Zoll (PFT) als Voraussetzung für den Einsatz im waffentragenden Bereich wird als Ersatz des DSA nicht anerkannt.
Die betroffenen Nachwuchskräfte sind daher durch die Einstellungsbehörden verbindlich auf die Verpflichtung zur Vorlage des DSA in Bronze hinzuweisen.
In diesem Zusammenhang bittet das BMF die Generalzolldirektion zu prüfen, inwieweit die Vorlage des DSA schon nach der Hälfte der Ausbildungszeit (31. Juli 2022) angestrebt werden kann, um den Ausbildungsleitungen vor Ort hinreichend zeitlichen Handlungsspielraum zur Anforderung des DSA bis zur Abschlussprüfung einzuräumen.

Darüber hinaus sollen auf Anregung des HPR den Anwärter/innen diverse Trainingsangebote gemacht werden, die unter aktuellen pandemiebedingten Einschränkungen das Erreichen der geforderten sportlichen Leistungen nach dem DSA (Bronze) erleichtern.
Hierfür kommen regelmäßige, freiwillige Trainingseinheiten jeweils unter Einbindung und Koordination der Beauftragten für Eigensicherung und Anleitung durch die Zolltrainer/innen, z.B. mittels Nutzung der Sportanlagen auf örtlicher Ebene, den Bildungsstätten des Zolls, anderer behördlicher Einrichtungen oder bei Sportvereinen in Betracht.
In der Folge kann die Abnahme des DSA durch befugte Zolltrainer/innen oder Übungsleiter/innen in Sportvereinen erfolgen."

Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/einstellungsvoraussetzungen-verzicht-auf-den-diesjaehrigen-vorlagetermin-des-deutschen-sportabzeich.html


 

 

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