BDZ: Verbeamtungen im Tarifbereich
Der BDZ beschreibt im BDZ TarifKOMPAKT 12/2021 die Situation zu den Verbeamtungen im Tarifbereich:
"Verbeamtungen im Tarifbereich
Aus gegebener Veranlassung hat die Generalzolldirektion im Hinblick auf die Prüfung der Voraussetzungen der Verbeamtung im Tarifbereich die Hauptzollämter und Zollfahndungsämter auf Folgendes hingewiesen:
Sporttest
Ein Sporttest ist keine Voraussetzung für eine Verbeamtung.
Die Voraussetzungen für eine Verbeamtung sind der Informationsbroschüre zur Verbeamtung abschließend zu entnehmen.
Den in den einzelnen Sachgebieten bzw. Organisationseinheiten der Zollverwaltung bestehenden unterschiedlichen Erfordernissen ist stattdessen im Rahmen der Auswahl-/bzw. Einstellungsverfahren Rechnung zu tragen.
In den Musterausschreibungstexten sind daher unter „Wir wünschen“ entsprechende Passagen vorgesehen, die hierfür herangezogen werden können.
Zeitpunkt der Aufforderung zur amtsärztlichen Untersuchung
Es besteht keinerlei Erfordernis, erst nach Ablauf der erforderlichen Dauer der hauptberuflichen Tätigkeit in der Zollverwaltung (im Grundsatz zwei Jahre) die Untersuchung durch den Amtsarzt bzw. BAD zu veranlassen. Vielmehr sollte diese in zeitlicher Nähe zu dem Zeitpunkt des Erreichens der zwei Jahre erfolgen."
Quelle:
BDZ TarifKOMPAKT 12/2021, S. 1/2, URL:
https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2021/210413_Tarif.pdf
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