Montag, 26. April 2021

BDZ: Sachstand „Tätigkeitsbeschreibungen und Arbeitsplatzbewertungen von Tarifbeschäftigten im Vollstreckungsinnendienst der Sachgebiete G (HZÄ)“

BDZ: Sachstand „Tätigkeitsbeschreibungen und Arbeitsplatzbewertungen von Tarifbeschäftigten im Vollstreckungsinnendienst der Sachgebiete G (HZÄ)“

Der BDZ beschreibt im BDZ TarifKOMPAKT 12/2021 die Situation bei den ausstehenden Arbeitsplatzbewertungen von Tarifbeschäftigten im Vollstreckungsinnendienst der Sachgebiete G (HZÄ):  

"Sachstand „Tätigkeitsbeschreibungen und Arbeitsplatzbewertungen von Tarifbeschäftigten im Vollstreckungsinnendienst der Sachgebiete G (HZÄ)“

Der BDZ hatte bereits mehrfach über dieses Thema berichtet.
Nach letzten Informationen wer
den ca. 268 Beschäftigte der Entgeltgruppen 5 bis 8 sowie ca. 26 Beschäftigte der Entgeltgruppe 9a im Vollstreckungsinnendienst der Sachgebiete G hinsichtlich ihrer Eingruppierung aufgrund aktueller Rechtsprechung überprüft.
Die Generalzolldirektion erstellt
zurzeit gemeinsam mit den betroffenen Hauptzollämtern entsprechende Tätigkeitsbausteine, die standardmäßig für alle Arbeitsplätze im Bereich der Sachgebiete G für die Zukunft Anwendung finden sollen.
Die zu erstellenden Entwür
fe werden bis Anfang Juni 2021 dem Bundesministerium der Finanzen mit der Bitte um Prüfung vorgelegt. Im weiteren Verlauf erfolgen Abstimmungen mit den Hauptzollämtern, da jede Eingruppierung individuell betrachtet werden muss.
Bis Anfang November plant die
Generalzolldirektion jeden betroffenen Beschäftigten über die individuellen Auswirkungen der Arbeitsplatzüberprüfung zu informieren.
Der BDZ begrüßt diesen zeitlich sehr sportlich ambitionierten Fahrplan im Interesse der Beschäftigten. Dennoch bleiben Zweifel, ob das Ziel tatsächlich bis November 2021 erreicht werden kann. Für den BDZ ist dabei wichtig, dass den Beschäftigten durch eine zeitliche Verzögerung keine finanziellen Nachteile entstehen.
Haushälterisch sollen durch die
Generalzolldirektion für das Haushaltsjahr 2022 alle Vorbereitungen getroffen worden sein, mögliche Höhergruppierungen durchführen zu können. Der BDZ wird zu diesem Thema weiter berichten."

Quelle:
BDZ TarifKOMPAKT 12/2021, S. 1, URL: 

https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2021/210413_Tarif.pdf


 

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