Sonntag, 31. Mai 2020

dbb: Digitalisierung in den Ämtern wird verschlafen - Silberbach: "Der Staat selbst ist systemrelevant" (in der Corona-Krise)

dbb: Digitalisierung in den Ämtern wird verschlafen - Silberbach: "Der Staat selbst ist systemrelevant" (in der Corona-Krise)

Der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach hat den Politikern in Bund, Ländern und Gemeinden erneut vor­ge­wor­fen, die Di­gi­ta­li­sie­rung der Ver­wal­tung zu ver­schla­fen:

"Di­gi­ta­li­sie­rung in den Äm­tern wird ver­schla­fen

Silberbach: „Der Staat selbst ist sys­tem­re­le­vant“

Der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach hat den Politikern in Bund, Ländern und Gemeinden erneut vor­ge­wor­fen, die Di­gi­ta­li­sie­rung der Ver­wal­tung zu ver­schla­fen.
„Es rächt sich nun, dass viel zu lan­ge der Pri­mat des schlan­ken Staats galt“, so
Sil­ber­bach gegenüber der Rheinische Post (Ausgabe vom 28. Mai 2020): 

„Jetzt stehen wir vor ei­nem rie­si­gen Scher­ben­hau­fen“. Wäh­rend in an­de­ren eu­ro­päi­schen Län­dern die di­gi­ta­le Ver­wal­tung längst Rea­li­tät sei, müss­ten sich Bür­ger hier­zu­lan­de im­mer noch trotz Co­ro­na-Pandemie zu oft in den ÖPNV set­zen und aufs Amt fah­ren, an­statt ihr An­lie­gen si­cher und oh­ne An­ste­ckungs­ge­fahr vom hei­mi­schen PC aus zu er­le­di­gen.

Schuld ist nach Sil­ber­bachs Mei­nung un­ter an­de­rem der schlep­pen­de Aus­bau der di­gi­ta­len In­fra­struk­tur. „Ne­ben dem Aus­bau der Net­ze be­darf es auch ganz hand­fes­ter Din­ge vor Ort. Die IT in den Ver­wal­tun­gen ist heil­los ver­al­tet.“ Er­schwe­rend kom­me hin­zu, dass durch die Co­ro­na-Pan­de­mie Ein­nah­men der Kom­mu­nen weg­brä­chen: 
„Da fehlt schlicht das Geld, um ei­ge­ne Rech­ner­ka­pa­zi­tä­ten auf­zu­bau­en. 
Vor der Kri­se hat­ten die Kom­mu­nen ein In­frastruktur­de­fi­zit von 140 Mil­li­ar­den Eu­ro. 
Die­se Sum­me dürf­te sich kri­sen­be­dingt na­he­zu ver­dop­pelt ha­ben“, sag­te der dbb Chef. „Hier müs­sen Bund und Land ih­re Kas­sen ganz weit auf­ma­chen und nicht aus­schließ­lich die Wirt­schaft päp­peln. Der Staat selbst ist sys­tem­re­le­vant.“

Erschwerend komme in Deutschland aber auch eine generelle Skepsis der Bevölkerung hinzu, dem Staat die für die Erledigung seiner Aufgaben notwendigen Daten zu überlassen. Silberbach: „Das The­ma ist in­zwi­schen ein ech­ter Brems­klotz. In­ter­es­san­ter­wei­se sind das oft die glei­chen Men­schen, die be­den­ken­los bei Ama­zon, Za­lan­do und Co. ein­kau­fen und kei­ne Be­den­ken ge­gen ei­nem Whats­app- oder Twit­ter-Ac­count ha­ben.“ 
Selbst­ver­ständ­lich müs­se der Staat mit Da­ten sen­si­bel um­ge­hen. „Des­halb spre­che ich mich klar für ei­ne ei­ge­ne deut­sche Ver­wal­tungs-Cloud aus“, so der dbb Chef."

Quelle: dbb, URL: https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/digitalisierung-in-den-aemtern-wird-verschlafen.html 

DPolG: Polizeiliche Kriminalitätsstatistik 2019 - Angriffe auf Vollzugsbeamte nehmen zu

DPolG: Polizeiliche Kriminalitätsstatistik 2019 - Angriffe auf Vollzugsbeamte nehmen zu

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) im dbb zur Polizeilichen Kriminalstatisik 2019: Angriffe auf Vollzugsbeamte nehmen zu, #angegriffen:

"Polizeiliche Kriminalitätsstatistik 2019:

Politik freut sich, die Einsatzkräfte der Polizei nicht

Die Vorstellung der Kriminalitätsstatistik für das vergangene Jahr bringt für die Polizei keine Entwarnung, im Gegenteil. „Bei den Einsatzkräften der Polizei stellt sich keine Freude darüber ein, dass rein statistisch die Zahl der registrierten Straftaten gesunken ist, die Angriffe gegen die Polizei haben ein dramatisches Ausmaß angenommen!“ stellte der Bundesvorsitzende DPolG, Rainer Wendt, fest.
Der Rückgang registrierter Delikte wird keinerlei Einfluss auf das Unsicherheitsgefühl in der Bevölkerung haben, ist sich der DPolG-Vorsitzende sicher. In Berlin erklärte DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt: „Das Unsicherheitsgefühl in der Bevölkerung steigt, die Kriminalitätsfurcht auch, daran werden die Zahlen nichts ändern, sie schildern ohnehin nur die registrierten Straftaten, die von der Polizei bearbeitet wurden. Was nicht von Geschädigten zur Anzeige gebracht oder von der Polizei entdeckt wurde, kommt in der Statistik nicht vor.
Jährlich neue Rekorde bei der Gewalt gegen die Polizei, acht Prozent mehr sind ein neuer Höchststand.  Es zeigt sich, dass die Akzeptanz staatlichen Handelns weiter abnimmt und die Einsatzkräfte der Polizei dies tagtäglich zu spüren bekommen. Dazu zählt auch, dass diese Gewalt nahezu alltäglich geworden ist und es keine gängigen Täterprofile gibt.
Die politisch motivierte Gewalt ist bedrohlich und die Polizei steht auch hier mitten in der Auseinandersetzung. Bei Demonstrationen wird nicht mehr davor zurückgeschreckt, lebensbedrohliche Angriffe auf einzelne Polizistinnen und Polizisten und hasserfüllte Attacken auf den Staat insgesamt und alle ihn repräsentierenden Institutionen zu verüben.
Es ist interessant, dass politisch Verantwortliche mehr Personal für die Sicherheitsbehörden und einen starken Rechtsstaat fordern. Sie schließen sich damit gewerkschaftlichen Forderungen an, die sie vorher jahrzehntelang ignoriert haben.  Schon in den nächsten Haushaltsberatungen werden sie für die Forderungen auch Flagge zeigen müssen, wir haben kein Verständnis dafür, dass in einigen Parlamenten und Regierung schon jetzt über Kürzungen bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes nachgedacht wird, so stärkt man den Staat jedenfalls nicht!“

Vorgestellt wurden auch die Zahlen zur politisch motivierten Kriminalität 2019. 

Demnach gab es einen Anstieg um 14 Prozent auf 41.000 Straftaten bundesweit. 
Dabei wird deutlich, dass die alten Erklärungsmuster für politisch motivierte Kriminalität nicht mehr taugen. Wendt: „Solche Straftaten lassen sich nicht mehr eindeutig politischen Richtungen zuordnen – wie links oder rechts. Die Gewalt richtet sich gegen den Staat an sich. Es braucht deshalb eine neue Definition und gezielte Strategien zur Bekämpfung.“

Quelle: DPolG, URL: https://www.dpolg.de/aktuelles/news/politik-freut-sich-die-einsatzkraefte-der-polizei-nicht/

 

DBB NRW: Fortsetzung der Besoldungsgespräche - Erfolgreicher Auftakt

DBB NRW: Fortsetzung der Besoldungsgespräche - Erfolgreicher Auftakt

Nach dem Corona-Lockdown wurden vom DBB NRW die unterbrochenen Besoldungsgespräche fortgesetzt:

"Fortsetzung der Besoldungsgespräche

Erfolgreicher Auftakt – Jetzt geht’s an die Details

    Foto: © land.nrw v.l. Staatssekretär Nathanael Liminski, Finanzminister Lutz Lienenkämper, Manfred Lehmann, Roland Staude, Christian Friehoff, Michael Maatz, Armin Laschet, Hubert Meyers, Anja Weber, Frank Bethke, Jutta Endrusch, Maike Finnern. Nicht im Bild: Stellv. Ministerpräsident Dr. Joachim Stamp
19. Mai 2020

Attraktivitätssteigerung für den Öffentlichen Dienst – trotz und gerade auf Grund der aktuellen Corona-Pandemie ist der DBB NRW zusammen mit dem DGB NRW und dem DRB NRW in Gespräche mit der Landesregierung zu diesem Thema eingestiegen. Vereinbart worden waren diese im Zuge der letzten Besoldungsgespräche. Thema war die Attraktivitätssteigerung und insbesondere die Arbeitszeit im Öffentlichen Dienst.
„Der Auftakt ist gelungen, jetzt geht es an die Details“, fasste Roland Staude, 1. Vorsitzender des DBB NRW das Gespräch mit der Landesregierung zusammen. 
„Denn gerade die aktuelle Situation rund um die Corona-Pandemie macht wieder deutlich, wie wichtig ein funktionierender öffentlicher Dienst ist.“ Nachdem im vergangenen Jahr bereits die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten vereinbart worden war, soll nun in einem zweiten Schritt an einer Steigerung der Attraktivität des Öffentlichen Dienstes gearbeitet werden.

Hierzu trafen sich Ministerpräsident Armin Laschet,  der stellv. Ministerpräsident Dr. Joachim Stamp und Finanzminister Lutz Lienenkämper heute (19.05.2020) mit den gewerkschaftlichen Spitzen. Unter Einhaltung der wichtigen Abstands- und Hygieneregeln wurden erste Ansatzpunkte einer Attraktivitätsoffensive besprochen, darunter insbesondere die Themen Arbeitszeit bzw. Langzeitarbeitszeitkonten.  
Diese sollen nun im Rahmen von Arbeitsgruppen ausgearbeitet werden, an denen sowohl Vertreterinnen und Vertreter von DBB NRW, DGB NRW und DRB NRW als auch der Landesregierung teilnehmen werden.

Am Gespräch nahmen teil:
Von Seiten der Landesregierung: Ministerpräsident Armin Laschet, Dr. Joachim Stamp, Stellv. Ministerpräsident, Finanzminister Lutz Lienenkämper, und Staatssekretär Nathanael Liminski, Chef der Staatskanzlei.

Von Seiten des DBB NRW: Roland Staude, 1. Vorsitzender, Jutta Endrusch, 2. Vorsitzende, Hubert Meyers, Mitglied des Vorstands, Manfred Lehmann, Vorsitzender der DSTG NRW.

Von Seiten des DGB NRW: Anja Weber, Vorsitzende des DGB NRW, Maike Finnen, Vorsitzende der GEW NRW, Michael Maatz, Stellv. Vorsitzender der GdP, Frank Bethke, stellv. Landesbezirksleiter Ver.di

Von Seiten des DRB NRW: Christian Friehoff, Vorsitzender"

Quelle: DBB NRW, URL: https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/erfolgreicher-auftakt-jetzt-gehts-an-die-details/


Samstag, 30. Mai 2020

BDZ BV Nürnberg: Kurz vor der Corona-Krise - Besuch in Berlin beim BMF und im Bundestag!

BDZ BV Nürnberg: Kurz vor der Corona-Krise -
Besuch in Berlin beim BMF und im Bundestag!



Der BDZ OV Mainfranken besuchte auch das BMF in Berlin

"22.05.2020 OV Mainfranken

Kurz vor der Corona-Pandemie: Ausflug des OV Mainfranken nach Berlin



Ein besonderes Highlight stand vom 24. bis 26. Februar auf dem Programm des BDZ Ortsverbandes Mainfranken – eine Berlinfahrt auf Einladung von Herrn MdB Klaus Ernst - Die Linke.

Der Einladung von Herrn MdB Ernst waren rund fünfzig Kolleginnen und Kollegen samt Angehörigen gefolgt, um drei Tage in unserer Bundeshauptstadt politische und geschichtshistorische Luft zu schnuppern.
Die Unterkunft und das Programm wurden vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) organisiert – eine BPA-Betreuerin begleitete die Gruppe auch während der gesamten drei Tage.
Das politische Programm startete mit einem Besuch der Gedenkstätte Deutscher Widerstand auf dem Gelände des Bendlerblocks (Bundesministerium der Verteidigung). 
Im Anschluss an die Führung in der Gedenkstätte folgte ein Rundgang durch das Denkmal für die ermordeten Juden in Deutschland nahe des Brandenburger Tors.
Der zweite Tag begann mit dem Besuch des Bundesministeriums der Finanzen. Nach einer kurzen Hausbesichtigung und der anschließenden Vorstellung des historischen BMF-Gebäudes hatten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit, im Rahmen des Vortrags einer Referentin aus dem Bürgerreferat aktuelle Themen anzusprechen.
Dem BMF-Besuch folgte der Besuch der Ausstellung Topographie des Terrors bzw. des Potsdamer Platzes. Eine Stadtrundfahrt führte schließlich zum Reichstagsgebäude, wo der Besuch des Deutschen Bundestags auf dem Programm stand.
Der Besichtigung des Plenarsaals folgte das persönliche Gespräch mit Herrn Klaus Ernst als Mitglied des Deutschen Bundestags. In einem gut einstündigen Dialog ging Herr Ernst auf aktuelle Themen und Fragestellungen, insbesondere auch in Bezug auf die Zollverwaltung, ein. Fragen aus dem Teilnehmerkreis wurden geduldig beantwortet.
Am dritten Tag der Reise, stand am Vormittag noch ein rund zweistündiges Informationsgespräch beim Technischen Hilfswerk auf der Tagesordnung.
Durch die Fahrt wurde den Teilnehmerinnen und Teilnehmern deutlich, dass Politik viel mehr ist als nur Gesetzgebung und Tagesschau."

 



Quelle: BDZ BV Nürnberg, URL: https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/nuernberg/bv-nuernberg-medien/nachrichten/details/news/kurz-vor-der-corona-pandemie-ausflug-des-ov-mainfranken-nach-berlin.html

 

BBB begrüßt die Ausweitung der Corona-Tests in Bayern

BBB begrüßt die Ausweitung der Corona-Tests in Bayern

Der BBB-Vorsitzende Rainer Nachtigall begrüßt die Ausweitung der Corona-Tests in Bayern:

"BBB: Öffentlicher Dienst bleibt handlungsbereit!



„Das gibt den Beschäftigten ein Gefühl der Sicherheit und stärkt die Einsatzbereitschaft!“, so BBB-Vorsitzender Rainer Nachtigall zur gestrigen Ankündigung von Ministerpräsident Dr. Markus Söder, die SARS-CoV-2-Testungen massiv ausweiten zu wollen.
„Dass bei Lehrkräften, Erzieherinnen und Erziehern sowie in den Bereichen der kritischen Infrastruktur, insbesondere bei Justizvollzug, Polizei und im Maßregelvollzug, ein Schwerpunkt gesetzt werden soll, ist ein wichtiger Impuls für den öffentlichen Dienst“, so Nachtigall. „Hier wird die Funktionsfähigkeit gesichert, Vertrauen gestärkt und Vorbehalten entgegengewirkt!“
Ein sinnvoller und kluger Schritt der Staatsregierung, der sowohl bayerischen Bürgerinnen und Bürgern, wie auch dem öffentlichen Dienst zugutekommt. Der bayerische öffentliche Dienst hat in der bisherigen Krise gezeigt, dass er besonderen Herausforderungen mehr als gewachsen ist. Das Staats- und Verwaltungswesen ist in vollem Umfang handlungsfähig geblieben und hat auch die durch das Pandemiegeschehen notwendigen Zusatzaufgaben in effektiver Weise umgesetzt. Wenn nun die Einschränkungen des öffentlichen Lebens zunehmend zurückgefahren werden, ist mit den vorgesehenen Maßnahmen sichergestellt, dass Gefährdungen – sei es für den Einzelnen oder für die Funktionsfähigkeit der Verwaltung – so gering wie möglich gehalten werden.
Gleichzeitig ist damit auch ein wichtiges Anliegen des BBB erfüllt, der sich für die Belange der Beschäftigten im Sinne des Arbeitsschutzes und der Dienstunfallfürsorge stark gemacht hatte. Infektionen aufgrund der beruflichen Tätigkeit können damit bestmöglich begrenzt und gegebenenfalls als arbeitsbedingt identifiziert werden. Auch die personelle Verstärkung des Gesundheitsdienstes begrüßte Nachtigall in diesem Zusammenhang."

Quelle: BBB, URL: https://www.bbb-bayern.de/bbb-oeffentlicher-dienst-bleibt-handlungsbereit/


DPolG: Gemeinsam gegen Gewalt

DPolG: Gemeinsam gegen Gewalt

#angegriffen
Angsichts der steigenden Zahlen von (gezielten) Angriffen auf Vollzugsbeamte fordert die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) im dbb - 
Keine Gewalt gegen Einsatzkräfte!


Freitag, 29. Mai 2020

dbb und BDZ gefällt: Held*innen des Alltags

dbb und BDZ gefällt: Held*innen des Alltags - 
Danke für euren Einsatz

#zusammen
In der Corona-Krise wird die Systemrelevanz, die Bedeutung des öffentlichen Dienstes sichtbar...






































Quelle: playmobil.de
















dbb bundesfrauenvertretung: Gleichstellung jetzt umsetzen (in Zeiten der Corona-Krise)

dbb bundesfrauenvertretung: Gleichstellung jetzt umsetzen (in Zeiten der Corona-Krise)

Die dbb bundesfrauenvertretung fordert: Gleichstellung jetzt umsetzen (in Zeiten der Corona-Krise):

"Frauen in Zeiten von Covid 19

Gestärkt aus der Krise: Gleichstellung jetzt umsetzen!

Mit Blick auf die Auswirkungen der Corona-Krise fordert die dbb bundesfrauenvertretung den Erhalt und die Stärkung der Gleichstellung in unserer Gesellschaft. 
In einem Positionspapier fasst sie zentrale Handlungsempfehlungen zusammen.
„Ein Blick in die Vergangenheit zeigt uns, dass in Krisenzeiten bestehende Ungleichheiten größer werden. In der Finanzkrise 2008 haben wir zuletzt erlebt, wie staatliche Sparmaßnahmen, die die Krise ausgleichen sollten, bestehende Ungleichheiten – nicht nur zwischen Arm und Reich, sondern auch zwischen Frauen und Männern – verschärft haben. In der aktuellen Krise gilt es, jetzt die richtigen Schlüsse zu ziehen, damit drohende Missverhältnisse zwischen den Geschlechtern verhindert werden können. 
Dabei sollten wir vor allem die sich abzeichnende Retraditionalisierung der Arbeitsteilung in vielen Familien in den Fokus rücken. Sie birgt genügend Potenzial, um die Gleichstellung von Frauen und Männern um Jahrzehnte zurückzuwerfen. Deshalb muss hier umgehend gegengesteuert werden“, betonte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, am 15. Mai 2020. 

Vor diesem Hintergrund hat die dbb bundesfrauenvertretung Handlungsempfehlungen formuliert, die für den Erhalt und die Stärkung der Gleichstellung in unserer Gesellschaft und im öffentlichen Dienst essenziell sind. 
Die dbb bundesfrauenvertretung hat drei zentrale Handlungsfelder identifiziert:

Gleichstellungspolitik nachhaltig gestalten und umsetzen!
Die strukturelle Benachteiligung aufgrund des Geschlechts muss in ganz Deutschland konsequent bekämpft werden. Das schließt auch das Krisenmanagement mit ein. 
Die geschlechtsspezifische Folgenabschätzung muss im Verfahren etabliert werden. 
Dies gilt ebenfalls für Maßnahmen- und Konjunkturpakete, die zur Bewältigung der Folgen einer tiefgreifenden Krise geschnürt werden. Dauerhaft gewährleistet werden kann dies durch die Einführung von Gender Budgeting als Leitprinzip staatlichen Handelns. 
Die paritätische Besetzung von Krisenstäben, wissenschaftlichen Expertengremien und politischen Entscheidungsgremien ist Grundvoraussetzung für ein erfolgreiches gendergerechtes Krisenmanagement.

Entgeltunterschiede beseitigen!
Die Corona-Pandemie macht deutlich, wie wichtig der soziale Sektor für das Gemeinwohl ist. Dennoch werden hier die niedrigsten Branchenlöhne gezahlt. Die Tarifbindung in systemrelevanten Bereichen muss deutlich verbessert werden. Das trägt langfristig und branchenübergreifend zu einer Minimierung von geschlechterbedingten Lohnunterschieden bei. Eine Steigerung der Attraktivität der systemrelevanten Berufe muss durch eine bessere personelle Ausstattung, bessere Bezahlung sowie über die Schaffung adäquater Arbeitsbedingungen gefördert werden. Ein Erschwerniszuschlag muss auch für Pflege- und Betreuungsberufe eingeführt werden. Damit steigt langfristig auch der gesellschaftliche Wert der Sorgetätigkeiten im Privaten, die noch immer überwiegend von Frauen unbezahlt übernommen werden. 

Digitalisierung gendergerecht gestalten!

Die gleichstellende Wirkung der Digitalisierung der Arbeitswelt muss gezielt genutzt werden, um geschlechterbedingten Benachteiligungen im Berufsleben zu begegnen. 
Dazu gehört aus Sicht dbb bundesfrauenvertretung die Einführung eines allgemeinen Anspruchs auf mobiles Arbeiten beziehungsweise Homeoffice. 
Dabei muss sichergestellt sein, dass Beschäftigten im öffentlichen Dienst durch die Tätigkeit im Homeoffice, im dienstlichen beziehungsweise beruflichen Werdegang, insbesondere bei den dienstlichen Beurteilungen und bei der Besetzung von Führungspositionen keine Nachteile entstehen. 
Der Entgrenzung der Arbeitszeit muss konsequent gegengesteuert werden.


BDZ: Jugend- und Auszubildendenvertretung macht sich eigenen Eindruck von Lage an den BWZ-Standorten

BDZ: Jugend- und Auszubildendenvertretung macht sich eigenen Eindruck von Lage an den BWZ-Standorten

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung machte sich einen Vor-Ort-Eindruck über den Stand der Wiederaufnahme der Präsenzlehre und der Vorbereitung der Laufbahnprüfung beim BWZ Münster:

"Jugend- und Auszubildendenvertretung macht sich eigenen Eindruck von Lage an den BWZ-Standorten



Seit dem 4. Mai 2020 wurde die Präsenzlehre im mittleren Dienst unter strengen Hygiene-Maßnahmen wiederaufgenommen. In dieser Woche finden darüber hinaus in Münster die Wiederholungen der Zwischenprüfungen des gehobenen Dienstes statt. 
Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung war beides Grund, sich einen eigenen Eindruck von der Lage an den BWZ-Standorten zu machen. Vor Ort stellten die Jugendvertreter umfangreiche und durchdachte Vorbereitungen für den Lehrbetrieb fest.
Am 20. Mai 2020 besuchte Tim Harms (BDZ) als Mitglied der Bezirks-Jugend- und Auszubildendenvertretung das BWZ Münster. Am Standort Gescherweg begleiteten ihn mehrere Vertreter der Direktionen I und IX bei einer Ortsbegehung.
Der Dekan des Fachbereichs Finanzen an der Hochschule des Bundes, Herr Dr. Nolte, äußerte sich bei dem Termin positiv über die gegenseitige Kommunikation und das Engagement der Auszubildendenvertretung. Gleichzeitig lobte er den persönlichen Einsatz der BWZ-Bediensteten für die konsequente Umsetzung der Infektionsschutzmaßnahmen am Standort.
Schon bei der Anreise werden künftig alle Nachwuchskräfte in vier Gruppen aufgeteilt, die nacheinander am BWZ ankommen. An der Rezeption des Standortes sind durch Klebemarkierungen am Boden die einzuhaltenden Abstände verdeutlicht. Frau Hoferichter (Sachbearbeiterin Arbeits- und Gesundheitsschutz) erklärte, dass außerdem alle Nachwuchskräfte bei der Anreise eine ausreichende Anzahl an Mund-Nase-Schutzmasken für ihren Aufenthalt erhalten werden.
Auch der Mensa-Betrieb findet in mehreren Schichten statt. So erhält jede Nachwuchskraft einen bestimmten Zeitkorridor, in dem sie die Mensa-Verpflegung nutzen kann. Bodenmarkierungen verdeutlichen die Abstandsregelungen. Die Abstände der Tische und einzelnen Plätze wurden an die Infektionsschutzmaßnahmen angepasst. 
Für die Abendverpflegung können die Nachwuchskräfte jeden Morgen ein umfangreiches Lunchpaket bestellen. Herr Bratschke (Sachbearbeiter Liegenschaften) veranschaulichte die Abläufe in der Mensa und die dortigen Maßnahmen.
Der sog. Mensaumgang am BWZ Münster, Gescherweg ist nun in zwei Einbahnstraßen aufgeteilt. So können Nachwuchskräfte nur zur Mensa gelangen, wenn sie sich aus Richtung Wohnen 1 dorthin begeben, umgekehrt kann man zu den Unterkünften nur aus Richtung Wohnen 4 gelangen. In die anderen Richtungen gelangt man über die Außenzugänge. Frau Dr. Plenter (Arbeitsbereichsleiterin Lehrservice) stellte dar, dass alle Maßnahmen am BWZ darauf zielten, die Kontakte zu anderen Personen auf das notwendige Minimum zu reduzieren. Organisatorisch sei es dadurch auch möglich, eine höhere Anzahl an Nachwuchskräften als zur jetzigen Wiederholung der Zwischenprüfung (ca. 160 Nachwuchskräfte) am BWZ unterzubringen und dabei die Infektionsschutzmaßnahmen grundsätzlich aufrechtzuerhalten.
Abschließend wurde von Frau Wiegmann (Arbeitsbereichsleiterin Ausbildungsorganisation) dargestellt, wie die Abläufe in den Prüfungsräumen sind. Vor den Prüfungen gelangen die Nachwuchskräfte über mehrere Eingänge in den Raum und müssen sich die Hände desinfizieren. Die Plätze für die Nachwuchskräfte liegen mindestens 1,5 Meter auseinander. Für die Prüfungen behalten die Nachwuchskräfte dieselbe Kennziffer, sodass die Prüfungen immer am selben Platz absolviert werden. Außerdem werden Prüfungslaptops bereitgestellt. Für dieses Jahr wird dadurch auch einer langjährigen Forderung des BDZ Rechnung getragen.
Am 27. und 29. Mai 2020 suchen BDZ-Vertreter der Haupt-Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie Vertreter des Hauptpersonalrates die BWZ-Standorte in Plessow und in Leipzig auf, um sich dort ebenfalls über die aktuelle Situation und den Umgang mit den Maßnahmen vor Ort zu informieren. Wir werden berichten."

 

 



Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/jugend-und-auszubildendenvertretung-macht-sich-eigenen-eindruck-von-lage-an-den-bwz-standorten.html


dbb: Beteiligungsgespräch zur Bundeslaufbahnverordnung, Laufbahnrecht - es fehlen nachhaltige Perspektiven

dbb: Beteiligungsgespräch zur Bundeslaufbahnverordnung, Laufbahnrecht - es fehlen nachhaltige Perspektiven

Der stv. dbb-Bundesvorsitzende und Fachvorstand Beamtenrecht Friedhelm Schäfer stellte nach dem Beteiligungsgespräch zur Bundeslaufbahnverordnung fest, dass weiterhin nachhaltige Perspektiven fehlen:

"Beteiligungsgespräch zur Bundeslaufbahnverordnung

Laufbahnrecht: Es fehlen nachhaltige Perspektiven

Im Bundeslaufbahnrecht fehlen nachhaltige Perspektiven. dbb Vize Friedhelm Schäfer mahnte anlässlich eines Beteiligungsgespräch zu Änderungen der Bundeslaufbahnverordnung am 28. Mai 2020 in Berlin deutlichere Verbesserungen an.
Der Bund will das Laufbahnrecht ändern und hat Pläne für eine Neugestaltung der Bundeslaufbahnverordnung vorgelegt. Der dbb begrüßt den Ansatz, hält aber weitere Verbesserungen für zwingend. „Das Laufbahnrecht muss deutlich attraktiver werden“, forderte dbb Vize und Beamtenvorstand Friedhelm Schäfer anlässlich des Beteiligungsgesprächs zum Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums. 
Die “Änderung der Bundeslaufbahnverordnung (BLV) und anderer laufbahnrechtlicher Vorschriften” sieht vor, Anpassungen an die Gesetzgebung und Rechtsprechung in Einzelfällen sowie an die Personalpraxis vorzunehmen. 
So sind u.a. Erleichterungen für Menschen mit Schwerbehinderung in Auswahl- und Prüfungsverfahren, ein erweitertes Benachteiligungsverbot für Beamtinnen im Mutterschutz sowie Änderungen bei den Mindestzeiten des Vorbereitungsdienstes und bei der Anrechnung von Tätigkeiten bei anderen Dienstherrn vorgesehen. 
Zudem soll die Nachwuchsgewinnung durch eine Flexibilisierung und Öffnung der BLV erleichtert und dienstzeitbegleitende akademische Abschlüsse besser anerkannt werden. 
Verstärken will man auch die Bestenförderung nach § 27 BLV, die von den Behörden in der Bundesverwaltung bislang sehr unterschiedlich angewendet wird, zum Teil fast gar nicht.

„Das geht alles in die richtige Richtung, aber definitiv noch nicht weit genug“, stellte dbb Vize Friedhelm Schäfer fest. „Es wird leider die Chance vertan, die BLV zukunftsfähig an die sich verändernden Rahmenbedingungen des Bewerberangebotes und des Arbeitsmarktes anzupassen und eine weitere Verbesserung hinsichtlich der Durchlässigkeit der Laufbahngruppen im Interesse von leistungsstarken Beamtinnen und Beamten anzugehen“, so Schäfer. „Wenn die Bundesverwaltung, die demografisch erheblich unter Druck steht, weiterhin qualifizierte und hochmotivierte Menschen für den Staatsdienst gewinnen will, muss sie ein attraktives und zeitgemäßes Arbeitsumfeld mit nachhaltigen Perspektiven anbieten“, machte Schäfer klar. 
Vor diesem Hintergrund fehle nach wie vor ein praxisorientiertes Aufstiegsformat für den Aufstieg vom gehobenen in den höheren Dienst, das auch unter Vereinbarkeitsgesichtspunkten attraktiv ist. Vorbereitungsdienst-Zeiten seien in vielen Bereichen noch immer viel zu lang. Auch Überlegungen zu einer grundlegenden Reform des Laufbahnmodells wären aus Sicht des dbb wünschenswert: 
„Mit einer laufbahnübergreifenden Dienstpostenbewertung mittels einer Ämterspreizung, etwa im mittleren Dienst bis A 11 und im gehobenen Dienst bis A 15, könnten wir der Fachkompetenz und dauerhaften Spezialisierung von Beamtinnen und Beamten Rechnung tragen – das wäre ein wirklicher Ausdruck von Wertschätzung, die die Kolleginnen und Kollegen verdienen, aber seit Jahren nicht bekommen.“

Ein weitere „Baustelle“ ist für den dbb das Beurteilungsverfahren. „Es ist belegt, dass die dienstliche Beurteilung für Frauen im öffentlichen Dienst eine Karrierebremse ist. 
Deswegen bedürfen Beurteilungsgrundsätze und -kriterien einer umfassenden geschlechtergerechten Überarbeitung.“"

Quelle: dbb, URL: https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/laufbahnrecht-es-fehlen-nachhaltige-perspektiven.html

 

Donnerstag, 28. Mai 2020

Zoll stellt 300.000 britische Pfund auf der Autobahn 30 sicher

Zoll stellt 300.000 britische Pfund auf der Autobahn 30 sicher

Zollbeamte des Hauptzollamts Osnabrück stellen auf der Autobahn A 30   300.000 britische Pfund sicher:

"Mit 300.000 Pfund auf der Autobahn 30



Osnabrücker Zoll deckt Bargeldschmuggel auf



300.000 britische Pfund entdeckten Osnabrücker Zöllner am Nachmittag des 20. Mai 2020 bei einer Fahrzeugkontrolle auf dem Rastplatz Waldseite Süd an der Autobahn 30.
Die zwei Reisenden gaben an, in den Niederlanden den Sohn des Fahrers besucht zu haben und nun auf der Rückreise nach Polen zu sein. Das Auto gehört einem Bekannten. Sie haben das Fahrzeug vor zwei Tagen in den Niederlanden übernommen. 
Die Frage nach mitgeführten Waffen, Betäubungsmitteln oder Bargeld verneinten sie.
Da die Beamten Zweifel an dem Wahrheitsgehalt der Aussagen der Reisenden hatten, entschlossen Sie sich zu einer Intensivkontrolle des Autos. Hierbei kam auch Spürhund Spike zum Einsatz. Er zeigte auffallend starkes Interesse an der Rücksitzbank. 

Diese war vom Kofferraum her mit einer zusätzlichen Wand verstärkt.
Da das Versteck nicht zugänglich war, beauftragten die Zöllner eine Fachwerkstatt damit, dieses mit entsprechendem Werkzeug zu öffnen. Dabei wurde im Bereich der Armlehne der Rücksitzbank hinter einer werksmäßigen Abdeckung ein nachträglich eingebautes Versteck sichtbar. In diesem Fach entdeckten die Ermittler mehrere rechteckige, mit braunem Klebeband umwickelte Pakete. Beim Öffnen dieser Päckchen kamen 300.000 britische Pfund zum Vorschein, die umgerechnet circa 336.000 Euro entsprachen.
Wegen Verdachts der Geldwäsche leiteten die Zöllner gegen die Reisenden ein Strafverfahren ein. Die Gesamtsumme des Bargelds wurde sichergestellt.
Die weiteren Ermittlungen hat das Zollfahndungsamt Essen übernommen.


Zusatzinformation

Die Kontrolleinheiten des Zolls überwachen den Verkehr mit Bargeld und gleichgestellten Zahlungsmitteln über die Grenzen Deutschlands zu anderen Mitgliedstaaten der EU und im Landesinnern.
Anzeigepflichtig sind Bargeld und diesem gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von mehr als 10.000 Euro je Person. Durch die Anzeigepflichtigen sind auch die Herkunft, der wirtschaftlich Berechtigte sowie der Verwendungszweck darzulegen."

Quelle: GZD/Zoll, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Bargeld/2020/z94_britische_pfund.html

 





VBB: Beihilfe-Informationen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

VBB: Beihilfe-Informationen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Der VBB im dbb hat folgende hilfreiche Infos zusammengestellt:

"Beihilfe-Informationen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Vor dem Hintergrund der Corona Pandemie möchten wir über weitere für die Beihilfe des Bundes relevant gewordene Punkte informieren:
1. Keine Beihilfefähigkeit von Aufwendung für Atemschutzmasken bzw. Mund-Nasen-Schutzmasken
Schutzmasken sind grundsätzlich nicht beihilfefähig. Als präventive Schutzvorkehrungen sind sie der privaten Lebenssphäre zuzuordnen.
Ausnahme: Eine Anerkennung als Hilfsmittel ist nur im Einzelfall nach § 25 Abs. 5 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) möglich, wenn sie etwa eine Krankenbehandlung unterstützen oder den Erfolg sichern sollen, so zum Beispiel bei Krebspatienten nach einer Chemo- oder Strahlentherapie. In diesem Fall ist immer eine vorherige ärztliche Verordnung notwendig.

2. Beihilfefähigkeit von Aufwendung für Antikörpertest auf SARS-CoV 2
Derzeit sind nur einzelpersonenbezogene ärztlich verordnete und durchgeführte Tests beihilfefähig. Die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für selbst beschaffte Test oder Massentest ohne vorherige personenbezogene medizinische Indikation scheidet aus.

3. Befristete Übernahme eines Zuschlags für Botendienst von Apotheken
§ 4 Abs. 1 SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung vom 20. April 2020 sieht einen befristeten Zuschlag in Höhe von 5 € für den Botendienst von Apotheken vor. Entsprechende Aufwendungen sind nach § 23 BBhV direkt beihilfefähig.

4. Corona Hygienepauschale für Zahnärzte
Zahnärzte können analog Geb.-Nr. 3010 GOZ eine Pauschale für erhöhten Hygieneaufwand abrechnen. Entsprechende Aufwendungen sind beihilfefähig.

5. Beihilfefähigkeit von Aufwendung für Telefonkonsultationen/Telefonberatungen
Aufwendungen für telefonische ärztliche, zahnärztliche oder psychotherapeutische Beratung, die entsprechend der GOÄ oder GOZ abgerechnet werden, können vom 1. April bis 30. Juni 2020 als beihilfefähig anerkannt werden Voraussetzung hierfür ist das die Patienten/innen den Ärzten, Zahnärzten oder Psychotherapeuten bekannt sind beziehungsweise ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt bereits stattgefunden hat.

6. Beihilfefähigkeit von Aufwendung für Videosprechstunden
In der Zeit vom 1. April 2020 bis zum 30. Juni 2020 bedarf es für psychotherapeutische Leistungen vor der Behandlung keines unmittelbaren persönlichen Kontaktes zwischen Arzt und Patient.

7. Keine Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für computergestützte Therapieprogramme im Bereich der Psychotherapie
Aufwendung für online gestützte Therapieprogramme als therapieersetzende Anwendungsform in der ambulanten Behandlung (Psychotherapie) sind nicht beihilfefähig.

Zu guter Letzt erlauben wir uns den Hinweis, dass sich hier weitere Änderungen aufgrund der sehr dynamischen Entwicklung der Maßnahmen und politischer Vorgaben ergeben können. Wir halten Sie auf dem Laufenden!
#WirsindVBB – Für das Zivilpersonal der Bundeswehr!"

Quelle: VBB, URL:  https://www.vbb.dbb.de/aktuelles/news/beihilfe-informationen-im-zusammenhang-mit-der-corona-pandemie/

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BMF: Start der Multiplikatorenschulungen im Projekt MoeVe Zoll steht unter besonderen Herausforderungen

BMF: Start der Multiplikatorenschulungen im Projekt MoeVe Zoll steht unter besonderen Herausforderungen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit dem Hauptpersonalrat (HPR) beim BMF folgende Themen besprochen:


"Start der Multiplikatorenschulungen im Projekt MoeVe Zoll steht unter besonderen Herausforderungen



Die Zollverwaltung soll eine moderne und möglichst umfassende IT-Lösung zur Unterstützung des Verbrauch- und Verkehrsteuervollzugs erhalten. 
Das sogenannte IT-Verfahren MoeVe Zoll (Modernisierung des Verbrauch- und Verkehrsteuervollzugs der Zollverwaltung) soll auch eine Online-Anwendung beinhalten, über die Unternehmen auf elektronischem Wege Steueranmeldungen oder Steuerentlastungsanträge abgeben und Steuerbescheide portalgestützt rechtsverbindlich abrufen können. Der Zugang soll über ein zentrales Internetportal der Zollverwaltung erfolgen – das Bürger- und Geschäftskundenportal. 
Das IT-Verfahrens MoeVe Zoll soll in mehreren Verfahrensreleases umgesetzt werden. Aufgrund der großen Anzahl der zu schulenden Personen erfolgt die Systemschulung zur Anwendung des IT-Fachverfahrens MoeVe im Wesentlichen nach dem Ansatz einer Multiplikatorenschulung. Dabei sollen die Multiplikatorinnen und Multiplikatoren so geschult werden, dass sie über umfangreiches Wissen zu den Funktionalitäten des IT-Fachverfahrens MoeVe verfügen und dieses Wissen an andere Beschäftigte weitergeben können. Die ersten Schulungsmaßnahmen für die Multiplikatoren/innen der Pilotierungshauptzollämter sollten bereits als Gruppenveranstaltungen bei den Dienstsitzen des Bildungs- und Wissenschaftszentrums (BWZ) der Generalzolldirektion sattfinden.
Angesichts der dynamischen Entwicklung und Verbreitung des Corona-Virus ist dies jedoch nicht möglich. Folglich hat der BDZ-geführte HPR einer Änderung des Schulungskonzepts zugestimmt, welche die Durchführung der Multiplikatorenschulungen der Pilotierungshauptzollämter ausschließlich „auf Distanz“ mittels Einsatz der Kommunikationssoftware Skype for Business vorsieht. 
Hierbei wurde die besondere Lage in Zeiten der Corona-Pandemie und insbesondere der Gesundheitsschutz der Beschäftigten berücksichtigt. 
Die zu schulenden Beschäftigten sollen hierbei in Kleingruppen (max. drei Beschäftigte) von einem Trainerteam bestehend aus zwei Trainern/innen geschult werden. 
Eine Ausweitung dieses alternativen Schulungsansatzes auf die Endanwender/innen der Pilotierungshauptzollämter ist von der weiteren Entwicklung der durch das Corona-Virus bedingten, kontaktmindernden Maßnahmen abhängig und bedarf der erneuten Zustimmung durch den HPR. Berichterstatterin: Astrid Haase"

Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT, HPR-Info 5/2020, S. 3-4, 
URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2020/200513_HPR.pdf



dbb beamtenbund und tarifunion - von Menschen für Menschen

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Mittwoch, 27. Mai 2020

dbb in der Corona-Krise: #zusammen - Beispiele für die Wichtigkeit des öffentlichen Dienstes; hier: Regierungspräsidium Kassel (Soforthilfe)

dbb in der Corona-Krise: #zusammen - Beispiele für die Wichtigkeit des öffentlichen Dienstes; hier: Regierungspräsidium Kassel (Soforthilfe).

In der Corona-Krise oder Corona-Pandemie zeigt sich die Bedeutung und Wichtigkeit des öffentlichen Dienstes. Wir schaffen das gemeinsam durch die Krise. 
Der dbb hat die Aktion #zusammen für Zusammenhalt der Gesellschaft und des öffentlichen Dienstes ins Leben gerufen...
Der dbb zeigt an Beispielen die systemrelevante Arbeit während der Krise mit praktischen Beispielen. 
Hier: Regierungspräsidium Kassel (Soforthilfe)...

"Melihat Coskun (DVG Hessen) und Oliver Rudolph (DSTG Hessen) danken allen engagierten und motivierten Beschäftigten, die in dieser Ausnahmesituation beweisen, dass der öffentliche Dienst für unsere Gesellschaft da ist. #zusammen"

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