Am 2. Mai 2020 kontrollierten Zöllner am Flughafen Leipzig eine Luftfrachtsendung aus den Niederlanden.
"Ketamin in Bürostühlen
32 Kilogramm verschreibungspflichtige Medikamente geschmuggelt

Laut Warenbeschreibung enthielt die Sendung 16 Bürostühle, die sich zerlegt in einzelnen Paketen befanden. Das Röntgenbild zeigte jeweils im Bereich der Rückenlehnen Unregelmäßigkeiten. Daraufhin wurden die Bürostühle einer näheren Kontrolle unterzogen.
In den Lehnen befanden sich je zwei in schwarzer Folie befindliche Päckchen.
Mittels Spezialtechnik wurde deren Inhalt untersucht und festgestellt, dass es sich bei der kristallinen Substanz um Ketamin handelt.
Insgesamt stellten die Zöllner 32 Kilogramm Ketamin sicher, da es sich hierbei um einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz handelte.
Zusatzinformation
Ketamin wird als
verschreibungspflichtiges Arzneimittel sowohl in der Human- als auch der
Veterinärmedizin eingesetzt, vor allem in der Anästhesie und zur
Schmerzbehandlung. Somit fallen das Mittel selbst als auch der illegale
Handel unter die strengen Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes. Dieses
besagt zudem, dass Arzneimittel entsprechend erkennbar und
gekennzeichnet sein müssen.
Allerdings wird Ketamin wegen seiner halluzinogenen Nebenwirkungen immer öfter als Rauschdroge missbraucht, meist in Form eines weißen, kristallinen Pulvers. Wie bei allen Rauschmitteln sind damit sowohl akute als auch längerfristige Risiken verbunden."
Quelle: GZD/Zoll, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Rauschgift/2020/z50_ketamin_in_buerostuehlen.html
Allerdings wird Ketamin wegen seiner halluzinogenen Nebenwirkungen immer öfter als Rauschdroge missbraucht, meist in Form eines weißen, kristallinen Pulvers. Wie bei allen Rauschmitteln sind damit sowohl akute als auch längerfristige Risiken verbunden."
Quelle: GZD/Zoll, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Rauschgift/2020/z50_ketamin_in_buerostuehlen.html
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