Donnerstag, 28. Mai 2020

BMF: Start der Multiplikatorenschulungen im Projekt MoeVe Zoll steht unter besonderen Herausforderungen

BMF: Start der Multiplikatorenschulungen im Projekt MoeVe Zoll steht unter besonderen Herausforderungen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit dem Hauptpersonalrat (HPR) beim BMF folgende Themen besprochen:


"Start der Multiplikatorenschulungen im Projekt MoeVe Zoll steht unter besonderen Herausforderungen



Die Zollverwaltung soll eine moderne und möglichst umfassende IT-Lösung zur Unterstützung des Verbrauch- und Verkehrsteuervollzugs erhalten. 
Das sogenannte IT-Verfahren MoeVe Zoll (Modernisierung des Verbrauch- und Verkehrsteuervollzugs der Zollverwaltung) soll auch eine Online-Anwendung beinhalten, über die Unternehmen auf elektronischem Wege Steueranmeldungen oder Steuerentlastungsanträge abgeben und Steuerbescheide portalgestützt rechtsverbindlich abrufen können. Der Zugang soll über ein zentrales Internetportal der Zollverwaltung erfolgen – das Bürger- und Geschäftskundenportal. 
Das IT-Verfahrens MoeVe Zoll soll in mehreren Verfahrensreleases umgesetzt werden. Aufgrund der großen Anzahl der zu schulenden Personen erfolgt die Systemschulung zur Anwendung des IT-Fachverfahrens MoeVe im Wesentlichen nach dem Ansatz einer Multiplikatorenschulung. Dabei sollen die Multiplikatorinnen und Multiplikatoren so geschult werden, dass sie über umfangreiches Wissen zu den Funktionalitäten des IT-Fachverfahrens MoeVe verfügen und dieses Wissen an andere Beschäftigte weitergeben können. Die ersten Schulungsmaßnahmen für die Multiplikatoren/innen der Pilotierungshauptzollämter sollten bereits als Gruppenveranstaltungen bei den Dienstsitzen des Bildungs- und Wissenschaftszentrums (BWZ) der Generalzolldirektion sattfinden.
Angesichts der dynamischen Entwicklung und Verbreitung des Corona-Virus ist dies jedoch nicht möglich. Folglich hat der BDZ-geführte HPR einer Änderung des Schulungskonzepts zugestimmt, welche die Durchführung der Multiplikatorenschulungen der Pilotierungshauptzollämter ausschließlich „auf Distanz“ mittels Einsatz der Kommunikationssoftware Skype for Business vorsieht. 
Hierbei wurde die besondere Lage in Zeiten der Corona-Pandemie und insbesondere der Gesundheitsschutz der Beschäftigten berücksichtigt. 
Die zu schulenden Beschäftigten sollen hierbei in Kleingruppen (max. drei Beschäftigte) von einem Trainerteam bestehend aus zwei Trainern/innen geschult werden. 
Eine Ausweitung dieses alternativen Schulungsansatzes auf die Endanwender/innen der Pilotierungshauptzollämter ist von der weiteren Entwicklung der durch das Corona-Virus bedingten, kontaktmindernden Maßnahmen abhängig und bedarf der erneuten Zustimmung durch den HPR. Berichterstatterin: Astrid Haase"

Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT, HPR-Info 5/2020, S. 3-4, 
URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2020/200513_HPR.pdf



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