Montag, 11. Mai 2020

Zoll stellt 32.000 Euro Bargeld hinter Sonnenblende sicher

Zoll stellt 32.000 Euro Bargeld hinter Sonnenblende sicher

Weil ein 38-jähriger Mann, der auf dem Weg von Polen nach Rheinland-Pfalz gewesen war, 32.000 Euro Bargeld hinter der Sonnenblende seines Autos versteckt und dies den Kontrollbeamten des Hauptzollamts Erfurt nicht angezeigt hatte, musste er nun ein Bußgeld von mehr als 8.400 Euro zahlen (ein Bußgeldverfahren wurde eingeleitet):

"32.000 Euro hinter Sonnenblende entdeckt

Bußgeldverfahren eingeleitet
Weil ein 38-jähriger Mann, der auf dem Weg von Polen nach Rheinland-Pfalz gewesen war, 32.000 Euro Bargeld hinter der Sonnenblende seines Autos versteckt und dies den Kontrollbeamten des Hauptzollamts Erfurt nicht angezeigt hatte, musste er nun ein Bußgeld von mehr als 8.400 Euro zahlen.
Bereits Anfang Februar 2020 kontrollierten Beamte des Hauptzollamts Erfurt auf dem Parkplatz Willroder Forst auf der Autobahn 4, Fahrtrichtung Frankfurt am Main das Fahrzeug des aus Polen kommenden 38-jährigen Mannes. Befragt nach mitgeführten verbotenen Gegenständen oder Bargeld, machte dieser keine Angaben. 
Er sagte jedoch aus, auf dem Weg nach Rheinland-Pfalz zu sein, um dort einen Oldtimer abzuholen, für den er im Vorfeld bereits 3.000 Euro angezahlt hatte.
Der beabsichtigte Kauf des Oldtimers veranlasste die erfahrenen Kontrollbeamten dazu, das Fahrzeug genauer zu kontrollieren, was nicht erfolglos blieb. Hinter der Sonnenblende entdeckten die Zöllner insgesamt 32.000 Euro, gebündelt in 50-Euro-Scheinen.
Weil er das Geld gegenüber dem Zoll hätte anzeigen müssen, wurde gegen den Mann ein Bußgeldverfahren eingeleitet, was nunmehr rechtskräftig ist. 
Die Strafe in Höhe von 8.403,50 Euro wurde unterdessen durch den Mann beglichen.

Zusatzinformation

Jede Person, die mit Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr aus einem Mitgliedstaat der EU nach Deutschland einreist oder aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der EU ausreist, muss diesen Betrag bei der Ein- oder Ausreise bei Kontrollen des Zolls auf Befragen mündlich anzeigen.
Wer mitgeführte Barmittel oder gleichgestellte Zahlungsmittel nach Aufforderung nicht oder nicht vollständig anzeigt, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro geahndet werden."

Quelle: GZD/Zoll, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Bargeld/2020/z95_bargeld_ef.html

 

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