Die Deutsche Steuergewerkschaft im dbb (DSTG) fordert, dass Steuerhinterzieher nicht von der Corona-Krise profitieren dürfen:
"Corona-Krise: Steuerhinterzieher dürfen nicht profitieren
DSTG fordert Unterbrechung von Verjährungsfristen
„Die
Corona-Krise ist in der Abgabenordnung nicht vorgesehen. Die
Verjährungsfristen bei Steuerhinterziehung laufen daher weiter, obwohl
die Steuerfahndungsstellen weitgehend lahmgelegt sind.“ Mit diesen
Worten reagierte der DSTG-Bundesvorsitzende, Thomas Eigenthaler, auf
Informationen, wonach Durchsuchungen, Beschlagnahme von Unterlagen sowie
Vernehmungen aktuell wegen der Corona-Pandemie kaum möglich sind. „Die
DSTG fordert daher den Gesetzgeber auf, die Verjährungsfristen im
Zusammenhang mit Steuerverkürzung für einen Zeitraum von mindestens
sechs, besser für zwölf Monate zu unterbrechen“, erklärte Eigenthaler
heute in Berlin.
Hintergrund der Forderung ist, dass die
Corona-Krise derzeit Steuerhinterziehern aus der Vergangenheit in die
Hände spielt, insbesondere mutmaßlichen Steuerbetrügern, die in großer
Zahl und in großem Stil Steuerstraftaten begingen. Beispiele sind Ermittlungen wegen Cum-Ex-Fällen, wegen Umsatzsteuerkarussellen oder die Auswertung der berüchtigten Panama-Papers. Hier laufen die Verjährungsfristen ganz normal weiter, obwohl die Ermittler bei ihrer Arbeit stark eingeschränkt seien.
„Durchsuchungen sollen aktuell grundsätzlich nicht durchgeführt werden, und auch Vernehmungen sind wegen der Ansteckungsgefahr für Ermittler, Zeugen, Beschuldigte und Verteidiger kaum vernünftig möglich“, betonte DSTG-Chef Eigenthaler.
Auch die Zusammenarbeit mit dem Ausland sei weitgehend unterbrochen.
So gehe wertvolle Zeit verloren. Kriminelle hätten dadurch ein leichtes Spiel und setzten zusammen mit ihren Anwälten entweder auf rasche Milde der Ermittler oder auf den Ablauf von Verjährungsfristen, so Eigenthaler.
Einen Corona-bedingten Stillstand des Kampfes für Steuergerechtigkeit in Deutschland dürfe es aber nicht geben.
Zudem sei der Staat angesichts der Krise auf jeden Euro dringend angewiesen.
Die DSTG fordert daher, die Festsetzungsverjährung in Fällen von Steuerhinterziehung (§ 169 Abs. 2 Satz 2 AO) sowie die Verfolgungsverjährung bei besonders schwerer Steuerhinterziehung (§ 376 Abs. 1 AO) für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten, besser aber von zwölf Monaten zu unterbrechen.
Dadurch hätten die Ermittler in kritischen Fällen mehr Zeit, um Straftaten aufzuklären.
Es könne nicht sein, dass der Staat bei Verstößen gegen eine Maskenpflicht oder gegen das Abstandsgebot Bußgelder verhänge, während Fälle von besonders schwerer Steuerkriminalität möglicherweise Corona-bedingt verjährten, begründete Eigenthaler die DSTG-Forderung. Da eine Pandemielage im Verfahrensrecht nicht vorgesehen und die Ablaufhemmung nach § 170 Abs. 1 AO nicht ausreichend sei, müsse der Gesetzgeber umgehend handeln. Zudem seien weitere Pandemiewellen nicht ausgeschlossen."
Quelle: DSTG, URL: https://www.dstg.de/aktuelles/news/dstg-fordert-unterbrechung-von-verjaehrungsfristen/
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