Dienstag, 19. Mai 2020

BDZ: Dienstvereinbarung über die flexible Arbeitszeit der hauptamtlich Lehrenden beim Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung der GZD (DV FlexA Lehre BWZ)

BDZ: Dienstvereinbarung über die flexible Arbeitszeit der hauptamtlich Lehrenden beim Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung der GZD (DV FlexA Lehre BWZ)

Die BDZ-Fraktion im Gesamtpersonalrat (GPR) bei der Generalzolldirektion (GZD) berichtet über die Ergebnisse der April 2020-Sitzung des GPR:
 Dienstvereinbarung über die flexible Arbeitszeit der hauptamtlich Lehrenden beim Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung der GZD (DV FlexA Lehre BWZ)

"Bereits im Rahmen einer seiner vorangegangenen Sitzungen, hat der BDZ-geführte GPR der DV FlexA Lehre BWZ (ohne Zollhundeschulen) zugestimmt. 
Der Abschluss einer entsprechenden Dienstvereinbarung war infolge der zum Jahreswechsel besiegelten Abkehr von der bisherigen Lehrdeputatsregelung erforderlich geworden. Die Dienstvereinbarung wurde bereits unterzeichnet und tritt mit Wirkung vom 29. Juni 2020 in Kraft. Anders als bei der bisherigen Lehrdeputatsregelung handelt es sich bei der DV FlexA Lehre BWZ ausschließlich um eine Arbeitszeitregelung. Die Unterrichtsplanung der Lehrenden erfolgt künftig durch die DIX im Rahmen ihrer Prozess- und Ergebnisverantwortung. 
Der BDZ-Fraktion im GPR war hierbei ein besonderes Anliegen, eine gleichmäßige Auslastung der Lehrenden in den einschlägigen Bestimmungen der DV FlexA Lehre zu manifestieren. 
Ziel der Dienstvereinbarung ist die Flexibilisierung der Arbeitszeit bei uneingeschränkter Gewährleistung der Unterrichtsverpflichtung und Funktionsfähigkeit der Abteilung DIX.A (Lehre) des BWZ. Außerhalb ihrer festgesetzten Unterrichtsverpflichtung ist es den Lehrenden möglich, ihre dienstlichen Aufgaben im Rahmen des mobilen Arbeitens außerhalb der Dienststelle wahrzunehmen. Darüber hinaus können die Lehrenden im Abrechnungszeitraum bis zu 18 Tage für einen Zeitausgleich in Anspruch nehmen. 
Alle Lehrenden, welche in den Geltungsbereich der Dienstvereinbarung fallen, nehmen – anders als bisher – an der elektronischen Zeiterfassung teil. 
Mehrarbeit/ Überstunden gelten in folgenden Fällen als generell erteilt: 
für die Erteilung von Unterricht an bis zu vier Samstagen pro Jahr und
für die Erteilung von dienstbegleitendem Freizeitsport (einschließlich der erforderlichen Nachbereitung) an den Standorten Plessow und Sigmaringen bis längstens um 20:45 Uhr 
Die Lehrdeputate der Lehrenden sind nach Inkrafttreten der DV FlexA Lehre BWZ abzurechnen, eine entsprechende Übergangsregelung wird mit Bekanntgabe der Dienstvereinbarung veröffentlicht und mit dem GPR abgestimmt. Die BDZ-Fraktion im GPR hatte die Durchführung von Infoveranstaltungen für die Beschäftigten angeregt. Derartige Veranstaltungen können aufgrund der Herausforderungen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verständlicherweise nicht durchgeführt werden.  
Alternativ ist daher beabsichtigt durch den Arbeitsbereich DI.B.12 sog. FAQ zur DV FlexA Lehre BWZ zu erarbeiten und im Mitarbeiterportal Zoll zu veröffentlichen. 
Die Dienstvereinbarung DV FlexA Lehre wird zeitnah durch die Generalzolldirektion bekanntgegeben."

Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT, GPR-Info 4/2020, S. 3, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2020/200507_GPR.pdf



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