Samstag, 16. Mai 2020

Zoll kontrolliert Pflasterarbeiten (FKS)

Zoll kontrolliert Pflasterarbeiten (FKS)


Zöllner des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) kontrollierten am 8. Mai 2020 mehrere Baustellen, auf denen Pflasterarbeiten durchgeführt wurden.
Auf einer Baustelle wurden zwei albanische Bürger angetroffen, die sich illegal in Deutschland aufhielten und keine Arbeitsgenehmigung besaßen:

"Zoll kontrolliert Pflasterarbeiten



Zwei albanische Bürger ohne Arbeitsgenehmigung im Raum Vogelsdorf angetroffen
Zöllner des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) kontrollierten am 8. Mai 2020 mehrere Baustellen, auf denen Pflasterarbeiten durchgeführt wurden.
Auf einer Baustelle wurden zwei albanische Bürger angetroffen, die sich illegal in Deutschland aufhielten und keine Arbeitsgenehmigung besaßen. 
Sie wurden vorläufig festgenommen und mittels Dolmetscher zum Sachverhalt angehört. Die zuständige Ausländerbehörde übernahm den Sachverhalt.
Gegen den vor Ort anwesenden irischen Arbeitgeber wurde ein Strafverfahren wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt eingeleitet.
Das für den Transport der Materialien genutzte Fahrzeug wurde aufgrund der fehlenden Versicherungs- und Steueranmeldungen mithilfe der zuständigen Landespolizei eingezogen.

Vorsicht bei Haustürgeschäften

Das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) rät Eigenheimbesitzern derzeit zur besonderen Vorsicht bei der Beauftragung von ausländischen Baufirmen mit Pflasterarbeiten, die an der Haustür Kaltakquise betreiben. Die Unternehmen bieten zumeist die schnelle und günstige Ausführung von Steinarbeiten an (zum Beispiel Anlegen von Terrassen und Gartenwegen).
Auch wenn die Pflasterarbeiten in der Regel nicht zu beanstanden sind, setzen einige Handwerker dabei Hilfsarbeiter ein, die nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet sind. Häufig haben die Hilfsarbeiter keinen Aufenthaltstitel, um in Deutschland arbeiten zu dürfen. 
Die Arbeitgeber verstoßen damit gegen sozialversicherungsrechtliche und aufenthaltsrechtliche Vorschriften und machen sich strafbar.
Da die Hilfsarbeiter im Vergleich zu Arbeitnehmern redlicher Handwerksbetriebe nur sehr schlecht bezahlt werden, haben diese Firmen auch einen unrechtmäßigen Wettbewerbsvorteil. 
Grundsätzlich sind Firmen aus dem EU-Ausland berechtigt, ihre Dienstleistungen auf dem deutschen Markt anzubieten, aber unter gleichen Wettbewerbsbedingungen.
Achten Sie bei der Beauftragung von Firmen zur Ausführung von Pflasterarbeiten darauf, dass Sie durch den Handwerker eine ordnungsgemäße Rechnung erhalten und leisten Sie Zahlungen erst, wenn die Arbeiten abgeschlossen sind. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie später Gewährleistungsansprüche geltend machen wollen."

Quelle: GZD/Zoll, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Schwarzarbeitsbekaempfung/2020/z45_pflasterarbeiten.html

 

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