Mittwoch, 13. Mai 2020

BDZ bewirkt nächste Runde zu Förderungsmöglichkeiten der Tarifbeschäftigten in der Zollverwaltung

BDZ bewirkt nächste Runde zu Förderungsmöglichkeiten der Tarifbeschäftigten in der Zollverwaltung

Die BDZ-Fraktion im Gesamtpersonalrat (GPR) bei der Generalzolldirektion (GZD) berichtet über die Ergebnisse der April 2020-Sitzung des GPR:

"BDZ bewirkt nächste Runde zu Förderungsmöglichkeiten der Tarifbeschäftigten in der Zollverwaltung

Die BDZ-Fraktion im Gesamtpersonalrat bei der Generalzolldirektion (GPR) bewirkte vor etwa einem Jahr klarstellende Hinweise zur Ausschöpfung von Förderungsmöglichkeiten der Tarifbeschäftigten durch die Generalzolldirektion. 
Die damalige Verfügung vom 11. Februar 2019 – P 2000-2019.00001-DI.A.24 (201900037887) der Generalzolldirektion zielte darauf ab, dass der Generalzolldirektion die Förderung der Tarifbeschäftigten in der Zollverwaltung ein wichtiges Anliegen sei und von den darin insgesamt vier genannten Förderungsmöglichkeiten verstärkt Gebrauch gemacht werden sollte. 
In einer der letzten Sitzungen des ersten GPR hatte die Tarifgruppensprecherin des GPR, Adelheid Tegeler (zugleich stellv. BDZ-Bundesvorsitzende), im Rahmen einer gemeinschaftlichen Besprechung die Leitung der Generalzolldirektion um Darlegung der bislang ausgeschöpften Förderungsmöglichkeiten der Tarifbeschäftigten innerhalb der Generalzolldirektion gebeten.  
In der Gesamtbetrachtung konnte man feststellen, dass beispielsweise die gezielte Ausschreibung von Arbeitsplätzen für Tarifbeschäftigte besonders beansprucht wurde. Andere Förderungsmöglichkeiten, wie z. B. die Höhergruppierung von Tarifbeschäftigten unter Absehen einer Stellenausschreibung bedürfen wiederum einer gezielten Nachbesserung. Die Generalzolldirektion griff die Initiative des GPR nunmehr mit Verfügung vom 9. April 2020 (gleicher Betreff) auf.  
Hierzu ergingen folgende, klarstellende und ergänzende Hinweis an die personalführenden Stellen der Generalzolldirektion sowie die Ortsbehörden: 

Ziffer I 
Ausschreibung von Arbeitsplätzen nur für Tarifbeschäftigte gem. Teil III Ziffer 2 der ARZV 
Zum kontinuierlichen, verlässlichen Ausschreibungsgeschehen sind ab 2020 jährlich grundsätzlich folgende Ausschreibungstermine nur für Tarifbeschäftigte zu beachten: 
1. Februar und 1. August 
Arbeitsplätze vergleichbar gD (E9b bis einschließlich E 12) 

1. April und 1. Oktober  
Arbeitsplätze vergleichbar mD (E5 bis einschließlich E9a). 

Neben den jetzt getrennt festgeschriebenen Terminen zur Ausschreibung liegt nun auch eine Berichtspflicht der jeweiligen Dienststellen/Arbeitsbereiche zur Begründung der „Nichtausschreibung“ vor.  

Ziffer II
Übertragung höherwertiger Aufgaben auf dem bestehenden Arbeitsplatz 
Auf die Möglichkeit der Übertragung höherwertiger Aufgaben auf dem bestehenden Arbeitsplatz wurde erneut hingewiesen. 

Ziffer III   
Diplom-Fernstudiengang „Verwaltungsmanagement“
Der zugewiesene Bedarf an Studienplätzen im Gegensatz zum letzten Jahr von fünf auf zehn Plätze erhöht. 

Ziffer IV  
Leistungsbezogener Stufenaufstieg (§ 17 TVöD) 
Dieser Teil der Förderung von Tarifbeschäftigten wurde bislang von den Vorgesetzten nur sehr selten in Erwägung gezogen. 
Eine Verkürzung der Stufenlaufzeit liegt im Ermessen des Arbeitgebers. 
Die Beurteilung der Leistung „als erheblich über dem Durchschnitt liegend“ ist Aufgabe der jeweiligen Führungskraft. 
Um der Führungskraft eine Orientierungshilfe an die Hand zu geben, wurden mit dieser Verfügung weitere Erklärungen und ein Praxisbeispiel dazu erstellt. 
Die BDZ-geführte Tarifgruppe im GPR begrüßt diese Verfügung ausdrücklich und bittet auch die Personalvertretungen vor Ort verstärkt die vorgenannten Möglichkeiten zur Förderung der Tarifbeschäftigten zu hinterfragen und positiv zu begleiten."
 

Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT, GPR-Info 4/2020, S. 4, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2020/200507_GPR.pdf

 

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