Zöllner des Hauptzollamts Dresden wurden auf der Autobahn fündig:
"30 Postsendungen mit Dopingmitteln sichergestellt
Sendungen mithilfe eines mobilen Röntgenfahrzeugs durchleuchtet

Zöllner des Hauptzollamts Dresden kontrollierten am vergangenen Donnerstag, dem 14. Mai 2020, einen tschechischen Kleintransporter auf der Autobahn 17 in Höhe Dresden.
Das Fahrzeug hatte Postsendungen geladen, die in Tschechien aufgegeben worden sind und jeweils an deutsche Empfänger im gesamten Bundesgebiet adressiert waren.
Die einzelnen Sendungen wurden mithilfe eines mobilen Röntgenfahrzeugs durchleuchtet. Bei insgesamt 30 Versandtaschen erkannten die Zöllner Unregelmäßigkeiten auf den Röntgenbildern. Die genauere Kontrolle ergab, dass sich in jedem dieser 30 Umschläge verschiedene in Deutschland verbotene Dopingmittel befanden.
Gegen die vermutlichen Empfänger wurden Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz eingeleitet und die Sendungen sichergestellt.
Die weiteren Ermittlungen führt nun das Zollfahndungsamt.
Zusatzinformation
Auf der Grundlage des
Zollverwaltungsgesetzes dürfen auch innerhalb der EU beförderte
Sendungen vom Zoll kontrolliert werden.
Die Postdienstleister sind zur Mitwirkung verpflichtet.
Stichprobenweise oder risikoorientierte Kontrollen sind sowohl in den Betriebsräumen der Postdienstleister als auch in deren Fahrzeugen möglich.
Das Brief- und Postgeheimnis (Art. 10 Grundgesetz) ist in dieser Hinsicht eingeschränkt."
Quelle: GZD/Zoll, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Sonstiges/2020/z74_postsendungen_dd.html
Die Postdienstleister sind zur Mitwirkung verpflichtet.
Stichprobenweise oder risikoorientierte Kontrollen sind sowohl in den Betriebsräumen der Postdienstleister als auch in deren Fahrzeugen möglich.
Das Brief- und Postgeheimnis (Art. 10 Grundgesetz) ist in dieser Hinsicht eingeschränkt."
Quelle: GZD/Zoll, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Sonstiges/2020/z74_postsendungen_dd.html
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