Mittwoch, 28. November 2018

Rheinland-Pfalz sagt die Einführung der Eilzuständigkeit zu

Rheinland-Pfalz sagt die Einführung der Eilzuständigkeit zu

Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat gegenüber der Gewerkschaft der Polizei (GdP) die Einführung der Eilzuständigkeit zugesagt. 
Die GdP feiert die Zusage als großen Erfolg "einer beharrlichen und kompetenten" Verhandlungsführung, http://www.gdp-zoll.de/2018/10/nach-beharrlichem-und-kompetentem-einsatz-der-gdp-zoll-eilzustaendigkeit-in-rheinland-pfalz-kommt/print/ (16.10.2018).

Den Verhandlungsführern der GdP einen herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Verhandlungsführung. Der BDZ verhandelt bundesweit mit den Bundesländern über die Einführung der Eilzuständigkeit im Interesse eines verbesserten Schutzes der Bürger vor Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die durch Zufall von den Zollvollzugsbeamten im Rahmen der gesetzlichen Aufgabenwahrnehung festgestellt werden. Die Einführung der Eilzuständigkeit in Rheinland-Pfalz ist sehr zu begrüßen. Damit schließt sich eine Lücke in den westdeutschen Ländern, da inzwischen alle Nachbarländer die Eilzuständigkeit für Zollvollzugskräfte eingeführt hatten (NRW, Hessen, Saarland, Baden-Württemberg).

Kommentar:
Rheinland-Pfalz folgt dem bundesweiten Trend der Einführung der Eilzuständigkeit für Zollvollzugskräfte im Polizeigesetz oder Sicherheitsgesetz des Landes. Bislang haben acht Bundesländer die Eilzuständigkeit eingeführt (Bayern, Baden-Württemberg, Saarland, Sachsen, Hessen, NRW, Brandenburg, Schleswig-Holstein) und drei weitere (Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt) die Einführung zugesagt. 
Mit Rheinland-Pfalz sagt ein viertes Bundesland die Einführung der Eilzuständigkeit zu.

Der BDZ Bezirksverband Rheinland-Pfalz hatte bereits 2016 mit der Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) über das Thema gesprochen und einen Vorstoß zur Einführung der Eilzuständigkeit unternommen, https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/rheinland-pfalz/bv-rheinland-pfalz-medien/nachrichten/details/news/vorstoss-zur-eilzustaendigkeit-fuer-zollvollzugskraefte-in-rheinland-pfalz.html.
In der Folge wurden im Landtag von Rheinland-Pfalz vertiefte Debatten geführt und der Innenminister Lewentz (SPD) wird noch im Sommer 2017 (nach Einführung der bundesgesetzlichen Ermächtigungsgrundlage mit § 12d ZollVG) mit der Ansicht protokolliert, dass eine Einführung der Eilzuständigkeit nur bundeseinheitlich durch ein Bundesgesetz erfolgen könne. Zu diesem Zeitpunkt lag bereits ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags vor, dass nur der Landesgesetzgeber eine derartige Eilzuständigkeit im Polizeirecht und Gefahrenabwehrrecht verankern darf, https://www.bundestag.de/blob/420888/0c348afae19015b09bbc1e1bf8e8670a/wd-3-179-14-pdf-data.pdf
Die Experten des BDZ haben darauf ausdrücklich hingewiesen und diese Meinung veröffentlicht: Weerth, Die Eilzuständigkeit nach § 12d ZollVG, BDZ-Fachteil 2018, F9-F11, https://www.econstor.eu/handle/10419/176601.
Die Zusage der Einführung der Eilzuständigkeit in Rheinland-Pfalz stellt eine Kehrtwendung der Landesregierung dar. Diese ist ausdrücklich zu begrüßen und nicht zuletzt auf das Anschreiben des BDZ an alle Landesinnenminister, auch an Innenminister Lewentz im Januar 2018, und die Innenministerkonferenz zurückzuführen.

Die GdP feiert nun ihren großen Verhandlungserfolg in Rheinland-Pfalz (der durch große Mitwirkung des BDZ entstanden ist) und besteht erneut darauf, dass die Einführung in den Bundesländern besser durch die Änderung des Bundespolizeibeamtengesetztes zu erreichen wäre - eine Tatsache, die sowohl der wissenschaftliche Dienst des Bundestags als auch die Zollrechtsexperten als unmöglich ansehen.

Der BDZ verhandelt derzeit in Bremen und Niedersachsen aussichtsreich über die Einführung der Eilzuständigkeit nach § 12d ZollVG. 
In Berlin und Thüringen werden nach meinem Kenntnisstand derzeit keine Verhandlungen geführt. 

Der aktuelle Sachstand zur Einführung der Eilzuständigkeit in den Bundesländern ist (aktualisiert) abrufbar unter der URL: https://www.researchgate.net/publication/329376767_Verhandlungsstand_in_den_Bundeslandern_im_Dezember_2018_Vortrag_auf_der_Personalversammlung_des_Hauptzollamts_Bremen_v_22112018_Stand_03122018, DOI: 10.13140/RG.2.2.32415.41123.


Dr. Carsten Weerth LLM MA, Stv. Vorsitzender BDZ Ortsverband Bremen

Sonntag, 25. November 2018

39-Stunden-Woche für Bundesbeamte - Unterstützung von den Grünen

39-Stunden-Woche für Bundesbeamte - Unterstützung von den Grünen (Antwort von Beate Müller-Gemmeke, MdB)

Die ePetition 79906 beim Deutschen Bundestag war am 5.11.2018 in der mündlichen Anhörung vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags - wir berichteten darüber bereits, URL: http://bdzovbremen.blogspot.com/2018/11/39-stunden-woche-anhorung-vor-dem.html.

Hierüber haben wir auch einen Kommentar zum Sachstand und Diskussionsstand verfasst in der Person von Dr. Carsten Weerth (BDZ OV Bremen, Stv. Vorsitzender) und diesen Kommentar an Mitglieder des Petitionsausschusses des Bundestags gemeinsam mit den wesentlichen Inhalten des Diskussionsforums der ePetition 79906 beim Deutschen Bundestag (etwa 20 Seiten A4 als PDF) übersandt, damit wesentliche Argumente der Bundesbeamten allen Beteiligten zugänglich werden.

Die Bundestagsabgeordnete Beate Müller-Gemmeke, MdB (Bündnis 90/Die Grünen) hat daraufhin sehr ausführlich geantwortet und ihre Unterstützung dieser Forderung aus der Mitte der Beschäftigten, die gleichzeitig eine Kernforderung der dbb-Gewerkschaften und auch des BDZ ist, erklärt.

"Sehr geehrter Herr Weerth,
vielen Dank für Ihre Email und ich bin sehr angetan davon, wie Sie sich für das Anliegen einsetzen.
Sie schreiben: „Kernbotschaft der Bundesregierung und der versammelten Politiker war: das ist nicht Gegenstand des Koalitionsvertrags“. Das stimmt für die Politiker der Regierungsfraktionen. Für uns Grüne stimmt das aber nicht. Wir unterstützen den Inhalt der Petition und haben dies auch in der Anhörung zum Ausdruck gebracht.
Mein wichtigstes Argument lautet - was versprochen wurde, muss auch eingehalten werden. Wenn die Bundesregierung die Arbeitszeiten ihrer Bundesbeamt_innen erhöht und verspricht, in wirtschaftlich besseren Zeiten werde sie diese Erhöhung wieder zurücknehmen, dann muss sie sich an dieses gegebene Versprechen auch halten. Ansonsten verspielt sie das Vertrauen in ihre Glaubwürdigkeit.
Auch Ihre Kritik, dass bei dem Anliegen der Petition vor allem gesundheitliche Aspekte nicht genügend Aufmerksamkeit bekommen, kann ich nur unterschreiben. Natürlich – und das ist ein ganz wesentlicher Punkt für mich – führen lange Arbeitszeiten häufig zu gesundheitlichen Belastungen. Das stellt auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) fest. In verschiedenen Studien macht die BAuA deutlich, dass längere Arbeitszeiten mit einer deutlichen Erhöhung des Beeinträchtigungsrisikos zusammenhängen. Laut BAuA können durch die Arbeitsdauer verschiedene gesundheitliche Beschwerden, wie etwa Schlafstörungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder psychische Beeinträchtigungen entstehen. Und mit zunehmender wöchentlichen Arbeitszeit steigt die Beschwerdehäufigkeit an. Die BAuA zieht selbst das Fazit: „Neben den üblicherweise zur Entscheidung herangezogenen wirtschaftlichen Kriterien sollten daher bei der Diskussion um Arbeitszeitverlängerungen auch unbedingt deren gesundheitliche und soziale Effekte berücksichtigt werden, die wiederum wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen.“
Dem kann ich mich nur anschließen und daher unterstütze ich Ihre Forderungen und die der Petition. Deshalb werde ich diese Petition auch mit einem hohen Votum versehen. Und wenn die Petition dann abschließend in den Petitionsausschuss kommt, werde ich mich auch für dieses Votum stark machen und heftig gegen Abschluss argumentieren. Das kann ich Ihnen versichern.
Mit freundlichen Grüßen
Beate Müller-Gemmeke


******************************************
Büro Beate Müller-Gemmeke MdB
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte
und aktive Arbeitsmarktpolitik
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

T: 030-227-73041
F: 030-227-76041


Newsletter-Anmeldung unter:
http://www.mueller-gemmeke.de/newsletter/subscribe.htm"

Als Folge daraus wurde der o.g. Kommentar klarer gefasst.
Und der Inhalt der Antwort der Grünen wird hier öffentlich geteilt. Danke für Aufmerksamkeit.

Ergänzend wir darauf hingewiesen, dass sich Beate Müller-Gemmeke bereits im Sommer 2018 öffentlich für eine Rückführung der Wochenarbeitszeit der Bundesbeamten auf 39 Stunden eingesetzt hat (vgl. Süddeutsche Zeitung v. 5.7.2018, URL: https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/buergerbeteiligung-cannabis-und-beamte-1.4041946).

Eilzuständigkeit in Hamburg vor der Einführung

Eilzuständigkeit nach § 12d ZollVG in Hamburg vor der Einführung 2019

Die Eilzuständigkeit nach § 12d ZollVG für Zollvollzugskräfte steht in Hamburg vor der Einführung 2019 und das Gesetzgebungsverfahren wird vorbereitet.
Der BDZ Bezirksverband Nord hat entsprechende Gespräche mit dem Fraktionsvorsitzenden der Grünen und der Hamburger Innenbehörde geführt.

Hier die Meldung des BDZ BV Nord im Wortlaut:


"Nachrichten





v.l. Anjes Tjarks, Sandro Kappe                                                21.11.2018

Eilzuständigkeit kommt in Hamburg



Stellv. BDZ-Bezirksvorsitzender Sandro Kappe im Gespräch mit dem Grünen Fraktionsvorsitzenden der Hamburger Bürgerschaft Anjes Tjarks
Bei der 70 Jahr-Feier des BDZ Bezirksverbandes Nord am 19. März 2018 in Hamburg gab MdB Johannes Kahrs (SPD) bekannt, dass der Forderung des BDZ nach der Einführung der Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbedienstete noch in diesem Jahr entsprochen wird. Wir haben dazu berichtet.
Aus der Hamburger Innenbehörde haben wir erfahren, dass das Gesetz zur Eilzuständigkeit bald der Bürgerschaft zur Abstimmung vorgelegt werden soll. Nunmehr ist es angezeigt die regierenden Bürgerschaftsfraktionen darüber aufzuklären, warum die Eilzuständigkeit so wichtig für den Zoll ist.
Aus diesem Grund hat der stellv. BDZ-Bezirksvorsitzende Sandro Kappe den Austausch mit dem Grünen Fraktionsvorsitzenden der Hamburger Bürgerschaft Anjes Tjarks am 07.11.2018 gesucht und ihm die Gründe für die Erfordernis mitgeteilt. Wir sind im ständigen Austausch mit der Politik, um die Arbeit des Zolls vor Ort zu verbessern. Nichts wird von alleine gut!
Warum ist die Umsetzung der Eilzuständigkeit in Hamburg elementar?
Außerhalb der originären Zuständigkeit kann ein „eilmäßiges“ Tätigwerden in der Freien und Hansestadt Hamburg nur im Rahmen der allgemeinen Notwehr und Nothilferegelungen gem. § 34 Strafgesetzbuch (StGB) bzw. eine Festnahme nur auf das sog. Jedermannrecht nach § 127 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) gestützt werden. Handeln die Beschäftigten im Rahmen des Jedermannrechts und erleidet eine Verletzung, handelt es sich um keinen Dienstunfall.
Die Vollzugsbeamten werden täglich in Kontrollsituationen mit der fehlenden polizeilichen Eilkompetenz konfrontiert. Daher ist die Umsetzung der Eilzuständig elementar.
(Autor: Sandro Kappe)"

URL: https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/nord/bv-nord-medien/nachrichten/details/news/eilzustaendigkeit-kommt-in-hamburg-1.html

Der aktuelle Sachstand zur Einführung der Eilzuständigkeit in den Bundesländern ist abrufbar unter der URL: https://www.researchgate.net/publication/329131047_Einfuhrung_der_Eilzustandigkeit_12d_ZollVG_-_Verhandlungsstand_in_den_Bundeslandern_im_November_2018,
DOI: 10.13140/RG.2.2.24762.44485.


Wir haben bisher umfangreich zum Thema berichtet, URL: http://bdzovbremen.blogspot.com/2018/11/sachstand-der-einfuhrung-der.html, URL: https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/hannover/bv-hannover-medien/nachrichten/details/news/bdz-bv-hannover-ev-fordert-die-einfuehrung-des-103-nds-sog.html, URL: https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/hannover/bv-hannover-medien/nachrichten/details/news/konstruktive-gespraeche-mit-mdbb-wilhelm-hinners-vorsitzender-der-innendeputation-im-cdu-fachaussch.html, URL: https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/hannover/bv-hannover-medien/nachrichten/details/news/zusage-von-innenminister-holger-stahlknecht-cdu-zur-umsetzung-der-gesetzesinitiative-im-sommer-201.html und URL: https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/hannover/bv-hannover-medien/nachrichten/details/news/bdz-verhandlungserfolg-in-bremen.html.



Wir werden in dieser Sache weiter berichten...

Samstag, 24. November 2018

BMI bereitet gesetzliche Umsetzung des Eingangsamtes A 7 vor

BMI bereitet gesetzliche Umsetzung des Eingangsamtes A 7 beim Zoll (mD) vor

Der BDZ-Bundesvorsitzende Dieter Dewes berichtet im BDZ-Magazin 11/2018 im Editorial über die bevorstehende gesetzliche Umsetzugung des Eingangsamtes A 7 für den mittleren Dienst.
"Beide Forderungen, sowohl die Anhebung des Eingangsamts im mittleren Dienst auf A 7 als auch die Anhebung der Obergrenzen bei A 9m /A9m + Z [auf 50 %] wurden erfüllt und werden jetzt einem Gesetzgebungsverfahren in Federführung des BMI zugeführt. 
Neben der Anhebung des Eingangsamts im gehobenen Dienst nach A 10 liegt unser verstärktes Augenmerk nun darauf, das Laufbahnrecht gemeinsam mit den anderen dbb Bundesbeamtengewerkschaften im Interesse der Beschäftigten zu erneuern." 
Quelle. BDZ-Magazin 11/2018, Editorial, S. 3.

In diesem Zusammenhang ist von besonderer Bedeutung, das Dieter Dewes Mitglied im dbb Bundesvorstand und dabei Vorsitzender der sog. "Bundesbeamtenkommission" ist.
URL: https://www.bdz.eu/der-bdz/bundesvorsitzender.html und
URL: https://www.dbb.de/der-dbb/organisation/dbb-gremien/bundesvorstand/bundesvorstand-d-bis-f.html.


Die BDZ-Bundesleitung hat über die Zusage des Finanzministers Olaf Scholz (SPD) zur Einführung des Eingangsamtes A 7 mD berichtet, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/minister-haelt-zusage.html.

Wir haben bereits zuvor intensiv über das Thema berichtet, URL: 
http://bdzovbremen.blogspot.com/2018/11/bdz-einfuhrung-des-eingangsamtes-7-md.html, URL: http://bdzovbremen.blogspot.com/2018/11/bdz-eingangsamt-7-md-und-10-gd-gefordert.html sowie http://bdzovbremen.blogspot.com/2018/07/stellenhebungen-und-eingangsamt-a7m.html und werden weiter am Ball bleiben...


BDZ OV Bremen trifft auf drei MdEP: Bürgerdialog mit dem EU-Parlament in Bremen

BDZ OV Bremen trifft auf drei MdEP: Bürgerdialog mit dem EU-Parlament in Bremen

Am 23.11.2018 hat der BDZ Ortsverband Bremen vertreten durch den Stv. Vorsitzenden Dr. Carsten Weerth am Bürgerdialog mit dem Europäischen Parlament im Festsaal der Bremischen Bürgerschaft teilgenommen. 

„Mitreden über Europa"

Bürgerdialog des Europäischen Parlaments


Das Europäische Parlament wird alle fünf Jahre von den Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union direkt gewählt. Im Mai 2019 ist es wieder soweit: in Deutschland findet die Europawahl am Sonntag, den 26. Mai 2019 statt.
Aus diesem Grunde möchte das Verbindungsbüro des Europäischen Parlaments in Deutschland in der Freien Hansestadt Bremen und anderen Deutschen Ländern Bürgerforen unter dem Motto „Mitreden über Europa" veranstalten, um mit Blick auf die Europawahlen 2019 ein Forum für den Europadialog vor Ort zu schaffen.
Als Diskussionspartner stehen die Abgeordneten des Europäischen Parlaments zur Verfügung.

Die Bürgerinnen und Bürger aus Bremen, Bremerhaven und umzu werden eingeladen, in ihrer Heimatstadt mit den regional zuständigen Europaabgeordneten zu diskutieren. Ziel des Bürgerforums ist es, zu zeigen, dass die Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Stimme die Europapolitik, die auch eine regionale und lokale Dimension hat, beeinflussen können!"
Quelle: https://www.europa.bremen.de/info/detail.php?gsid=bremen97.c.15304.de&asl=bremen97.c.1575.de

Die Europäische Union befindet sich in einer ihrer größten Krisen (Poly-Krise der EU).

Mit der Veranstaltungsreihe des Europäischen Parlaments sollen Bürger und Institutionen vor Ort in den Dialog um die Zukunft der EU eingebunden werden.

Vor Ort waren drei Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP) für Fragen des Publikums zugänglich:
Dr. Helga Trüpel (Bündnis 90/Die GRÜNEN),
David McAllister (CDU),
Dr. Joachim Schuster (SPD).

Fragen zum Zustand der Europäischen Union und zur Zukunft wurden gestellt und beantwortet. Etwa 100 Gäste und Teilnehmer waren aus allen Altersklassen (auch Schülerinnen und Schüler) anwesend. 




Der Bürgerdialog wird für alle interessierten Menschen bis zum Zeitpunkt der Europawahl weitergeführt unter den Twitter-Tags @EPinDeutschland #MitredenEU








































Weiterführende Hinweise:
Weerth, Gabler Wirtschaftslexikon Online, Stichwörter Europäische Union, Europäisches Parlament, Krise der Europäischen Union, Verstärkte Zusammenarbeit, Kerneuropa, Brexit, URL: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/


Donnerstag, 22. November 2018

Sachstand der Einführung der Eilzuständigkeit in den Bundesländern (aktualisiert)

Sachstand der Einführung der Eilzuständigkeit nach § 12d ZollVG in den Bundesländern im November 2018 (aktualisiert am 03.12.2018)

Auf der Personalversammlung beim Hauptzollamt Bremen wurde am 22.11.2018 vom BDZ OV Bremen der Sachstand der Einführung der Eilzuständigkeit nach § 12d ZollVG in den Bundesländern im November 2018 vorgestellt.

Neun Bundesländer haben die Eilzuständigkeit in den Polizeigesetzen und Gefahrenabwehrgesetzen eingeführt:
Bayern, Baden-Württemberg, Saarland, Sachsen, Hessen, Brandenburg,
Schleswig-Holstein,
NRW und Sachsen-Anhalt.

Mit Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz haben drei weitere Länder die Einführung zugesagt.

Aktiv verhandelt wird vom BDZ über die Einführung der Eilzuständigkeit in Bremen, Niedersachsen und Berlin.

Keine Verhandlungen werden derzeit in Thüringen geführt.

Die Präsentation zur Einführung der Eilzuständigkeit in den Bundesländern ist abrufbar unter der URL: https://www.researchgate.net/publication/329131047_Einfuhrung_der_Eilzustandigkeit_12d_ZollVG_-_Verhandlungsstand_in_den_Bundeslandern_im_November_2018,
DOI: 10.13140/RG.2.2.24762.44485.


Update: 
Mit Stand vom 28.11.2018 wurde die Präsentation aktualisiert, da Rheinland-Pfalz inzwischen die Einführung der Eilzuständigkeit zugesagt hat, URL: http://bdzovbremen.blogspot.com/2018/11/rheinland-pfalz-sagt-die-einfuhrung-der.html.

Der aktuelle Sachstand zur Einführung der Eilzuständigkeit in den Bundesländern ist abrufbar unter der URL: https://www.researchgate.net/publication/329253898_Einfuhrung_der_Eilzustandigkeit_Verhandlungsstand_in_den_Bundeslandern_im_November_2018_Vortrag_auf_der_Personalversammlung_des_Hauptzollamts_Bremen_v_22112018_-_Stand_28112018, DOI:10.13140/RG.2.2.20509.15842. 


Seit dem 28.11.2018 wird darüber hinaus vom BDZ BV Berlin-Brandenburg in Berlin über die Einführung der Eilzuständigkeit verhandelt.

Mit Stand vom 03.12.2018 wurde die Präsentation aktualisiert, da Sachsen-Anhalt am 21.11.2018 die Einführung der Eilzuständigkeit in § 91 III SOG LSA mit Wirkung vom 1.1.2019 beschlossen hat. Die Einführung der Eilzständigkeit in Sachsen-Anhalt feiert der BDZ OV Bremen unter der URL: https://bdzovbremen.blogspot.com/2019/01/einfuhrung-der-eilzustandigkeit-in-91.html.

Der aktuelle Sachstand zur Einführung der Eilzuständigkeit in den Bundesländern ist abrufbar unter der URL: https://www.researchgate.net/publication/329376767_Verhandlungsstand_in_den_Bundeslandern_im_Dezember_2018_Vortrag_auf_der_Personalversammlung_des_Hauptzollamts_Bremen_v_22112018_Stand_03122018, DOI: 10.13140/RG.2.2.32415.41123.

Dienstag, 20. November 2018

BBVAnpG 2018/2019/2020 veröffentlicht

  Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2018/2019/2020
  (BBVAnpG  2018/2019/2020) wurde im BGBl. I 2018, 1810 veröffentlicht


Das Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2018/2019/2020 (BBVAnpG 2018/2019/2020) vom 8.11.2018 wurde am 13.11.2018 im Bundesgesetzblatt (BGBl.) Teil I, S. 1810 veröffentlicht. Damit ist die gesetzliche Anpassung der Bundesbesoldung und damit die Erhöhungen 2018/2019/2020 rechtlich umgesetzt worden.
Der Wortlaut und alle Besoldungstabellen 2018/2019/2020 sind im BGBl. nachzulesen, vgl. URL: http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl118s1810.pdf

100 Jahre dbb

100 Jahre Deutscher Beamtenbund (dbb)

Der Deutsche Beamtenbund (dbb) feiert 2018 seinen 100. Geburtstag.

1918 ist sehr viel passiert. Der erste Weltkrieg endete endlich - Mitte November 2018 gedachten Président Emmanuel Macron und Kanzerlin Angela Merkel gemeinsam in Frankreich und Deutschland der Toten des ersten Weltkriegs im Rahmen der deutsch-französischen Freundschaft innerhalb einer Europäischen Union des Friedens.

Danach folgte im November 1918 die Abdankung des letzten deutschen Kaisers und die Ausrufung der Republik. 
Am 4. Dezember 1918 erfolgte die Vereingung verschiedener Beamtenbünde zum Deutschen Beamtenbund.

Die Internetseite "100 Jahre dbb" bietet eine Rückschau auf die Geschichte und Themen der vergangen 100 Jahre aus Sicht des dbb, URL: https://100.dbb.de/.

Bitte reinschauen - mit vielen erstaunlichen Einsichten und Original-Dokumenten.

Samstag, 17. November 2018

dbb-Bundesvorsitzender Silberbach fordert kritische Beamte

dbb-Bundesvorsitzender Silberbach fordert kritische Beamte

Der dbb-Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach fordert in einem Kommentar in der wichtigen Behördenzeitschrift Behördenspiegel keine Beamte die Duckmäuser und kritiklose Zahnräder sind, sondern kritische, aktive Beamte, die auch das Remonstrationsrecht wahrnemen, um Missständen entgegenzuwirken. Er stellt insbesondere das Recht und die Pflicht zur Remonstration (zur mündlichen und schriftlichen Gegendarstellung gegen eine Anweisung) dar - damit kritische Beamte das System reinhalten und verbessern können.

"Remonstration

Beamtentum: Blinder Gehorsam ist illegal

In einem Gastkommentar für den Behörden Spiegel (Oktober 2018) hat dbb Chef Ulrich Silberbach erneut auf die Bedeutung eines in der breiten Öffentlichkeit wenig bekannten Aspekts des Beamtentums hingewiesen: Das Recht und die Pflicht zur Remonstration.
Grundsätzlich tragen Beamtinnen und Beamte die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen. Haben sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer amtlichen Weisung, müssen sie remonstrieren. Das bedeutet: Die Bedenken müssen zunächst bei der/dem unmittelbaren Vorgesetzten vorgebracht werden. Bleibt diese/r bei der Anordnung, muss sich die Beamtin oder der Beamte an die/den nächst höhere/n Vorgesetzte/n wenden. Wird die Weisung auch von dieser Stelle bestätigt, muss sie ausgeführt werden. Verweigert werden darf das nur, wenn die Anordnung auf ein erkennbar strafbares oder ordnungswidriges Verhalten abzielt, die Menschenwürde verletzt oder sonst die Grenzen des Weisungsrechts überschreitet.

„Die Remonstration ist nicht nur Recht, sondern Pflicht für jede Beamtin und jeden Beamten in Deutschland“, stellte der dbb Bundesvorsitzende klar, ein „blind-folgendes Beamtentum“ sei nicht gewollt. Gleichzeitig wies Silberbach darauf hin: „Inwieweit Beamtinnen und Beamte dieser Pflicht nachkommen und mit welchem Ergebnis, ist unbekannt. Es gehört zum Wesensgehalt der Remonstration, dass sie sich nicht in der Öffentlichkeit abspielt. Remonstrierende Beamte suchen nicht die Öffentlichkeit. Sie dürfen sich nicht einmal dazu bekennen. Die Verschwiegenheitsverpflichtung verbietet es, die Remonstration auch nur dienstintern bekannt werden zu lassen.“

Daher sei es notwendig, die betroffenen Kolleginnen und Kollegen besser abzusichern. 
„Der gleiche Vorgesetzte, gegen den ein Beamter gegebenenfalls remonstriert hat, schreibt möglicherweise dessen nächste Beurteilung“, gab Silberbach zu bedenken. Dem könne etwa durch „ein flächendeckendes System von Ombudsleuten oder anderen Schutzmerchanismen“ entgegengewirkt werden. „Es gibt bereits Verwaltungen und Ministerien, wie das Bundesministerium des Inneren, die hier mit gutem Beispiel vorangehen.“ Dort könnten Beamtinnen und Beamte bei schwerwiegenden Verstößen anonym einen Ombudsmann einschalten. „Es wäre sicher hilfreich, solche Korrekturmechanismen auch in anderen Fallkonstellationen zur Verfügung zu haben. Das würde zum einen die strukturelle Selbstkontrolle im öffentlichen Dienst stärken und es zum anderen Beamtinnen und Beamten erleichtern, ihrer Remonstrationspflicht im Bedarfsfall auch wirklich nachzukommen.“" 

Quelle: https://www.dbb.de/teaserdetail/news/beamtentum-blinder-gehorsam-ist-illegal.html

dbb Bürgerbefragung 2018 - Ergebnisse veröffentlicht

dbb Bürgerbefragung 2018: Ergebnisse veröffentlicht

Der dbb deutscher beamtenbund und tarifunion hat die Ergebnisse der Bürgerbefragung 2018 veröffentlcht. 

Das Ansehen der Beschäftigten und insbesondere der Beamten steigt demnach. 
Und die Bürger wünschen sich nicht die Auswüche eines Staates, der in allen Lebenslagen wegschaut, sondern vielmehr einen sog. "starken Stark" in welchem die Beschäftigten mit klaren Rechten ausgestattet sind und nach Recht und Gesetz handeln können.

Hier die Meldung des dbb:

"dbb Bürgerbefragung „Öffentlicher Dienst“ 2018

Vier von fünf Bürgern wollen starken Staat – Image von Beamten verbessert sich deutlich

Pressekonferenz zur forsa Bürgerbefragung 2018
79 Prozent der Deutschen befürworten einen starken Staat, der sie vor den ausufernden Entwicklungen einer globalisierten Gesellschaft schützen kann. Nur zehn Prozent glauben, dass der Markt alles regeln wird.
Das ist das Ergebnis der diesjährigen Bürgerbefragung, die das Meinungsforschungsinstitut forsa für den dbb beamtenbund und tarifunion durchgeführt und am 30. August 2018 in Berlin vorgestellt hat. Damit setzt sich ein Trend der dbb Bürgerbefragungen aus den vergangenen Jahren fort: bereits 2016 und 2017 sprachen sich 72 bzw. 75 Prozent der Deutschen für einen starken Staat aus.

Das Ausmaß der Bürokratie in Deutschland hingegen sehen viele Bürger kritisch: 61 Prozent der Befragten gaben an, es gebe zu viel staatliche Bürokratie in der Bundesrepublik. „Da sind die Bürger und die Beschäftigten im öffentlich Dienst einer Meinung“, kommentierte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach die Umfrageergebnisse. „Das ist aber auch kein Wunder, denn die Kolleginnen und Kollegen im Staatsdienst leiden mindestens so stark unter Bürokratie und Überregulierung wie die Bürger und die Wirtschaft.“

Im Ranking der beliebtesten Berufe zeigt sich ebenfalls eine große Kontinuität. Hier liegen erneut Feuerwehrmänner mit 94 Prozent vor Ärzten (89 Prozent), Kranken- und Altenpflegern (89 Prozent) sowie Erziehern (83 Prozent). Im Vergleich zum Jahr 2007 haben insbesondere die Müllmänner und die „Beamten“ an Ansehen hinzugewonnen, die ihre Beliebtheit um zwölf Prozentpunkte steigern konnten. Darauf folgen Briefträger mit einem Plus von elf Prozent, Lehrer (+ zehn Prozent) und Polizisten (+ neun Prozent).

„Dass der Gattungsbegriff ‚Beamter‘ unter den beiden Top-Gewinnern der letzten Jahre ist, deutet auf einen klaren Imagewandel für den öffentlichen Dienst hin“, analysiert Silberbach: „Die Bevölkerung schätzt die Menschen zunehmend wert, die sich in den Dienst der Gemeinschaft stellen. Über drei Viertel der Bundesbürger schreiben den Beamten inzwischen überwiegend positive Eigenschaften wie pflicht- und verantwortungsbewusst oder zuverlässig zu – das Bild des faulen Beamten können wir also zu den Akten legen.“"  

Quelle: https://www.dbb.de/teaserdetail/news/vier-von-fuenf-buergern-wollen-starken-staat-image-von-beamten-verbessert-sich-deutlich.html

Die Ergebnisse der forsa Bürgerbefragung 2018 im Auftrag des dbb sind im Internet zu erhalten unter der URL: https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2018/forsa_2018.pdf

BDZ OV Bremen in den Sozialen Medien

BDZ OV Bremen in den Sozialen Medien

Wir nutzen als BDZ OV Bremen die folgenden Sozialen Medien: 
twitter (https://twitter.com/BdzovB)
,












google+(bdzovbremen, https://plus.google.com/u/0/collection/MhtOPF)















und 


xing.(https://www.xing.com/communities/groups/bdz-deutsche-zoll-und-finanzgewerkschaft-ortsverband-bremen-43c9-1107749)














Wer uns folgen möchte, wird  uns dort finden...

Danke für die Aufmerksamkeit!

Mittwoch, 14. November 2018

dbb Bundesfrauenvertretung: Forderung nach einer Reform des Ehegattensplittings

dbb Bundesfrauenvertretung: 
Forderung nach einer Reform des Ehegattensplittings

Die Bundesfrauenvertretung der dbb Deutscher Beamtenbund und Tarifunion fordert eine Reform des Ehegattensplittings:


"Steuerliche Entlastungen für Familien

Ehegattensplitting nicht mehr zeitgemäß

In der Debatte um die bessere steuerliche Entlastung von Familien hat die dbb bundesfrauenvertretung fehlende Maßnahmen zur Modernisierung des Ehegattensplittings kritisiert.  

„Der vorliegende Referentenentwurf zum Familienentlastungsgesetz enthält keinerlei Aussagen zur Reform des Ehegattensplittings. Weiterhin werden somit Ehen steuerlich bevorzugt entlastet und eben nicht vorrangig Familien mit Kindern. Das ist nicht länger zeitgemäß. Der Trauschein ist nicht länger Voraussetzung für die Familiengründung. Kinder leben heutzutage immer häufiger in Patchwork-Familien oder werden von Eltern alleinerzogen. Dieser neuen Familienrealität muss auch das Steuerrecht gerecht werden“, machte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, am 7. November 2018 deutlich.

Darüber hinaus trägt der Erhalt der Steuerklassenkombination III/V für verheiratete Paare aus Sicht der dbb bundesfrauenvertretung zur steuerlichen Benachteiligung des Ehepartners mit dem geringeren Einkommen bei. „Vor allem Frauen, die noch immer häufiger ihre Wochenarbeitszeit reduzieren, um neben dem Beruf Familienaufgaben zu übernehmen, sind hier betroffen. Die höhere Steuerlast der Lohnsteuerklasse V mindert die Berechnungsgrundlage für Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Eltern- oder auch Krankengeld. Das Faktorverfahren mit den Lohnsteuerklassen IV/IV kann diese einseitigen Nachteile ausgleichen. Hier sollten Verwaltung und Politik ansetzen und konkrete Vorschläge liefern, wie das Faktorverfahren attraktiver gestaltet und damit zum gleichstellungswirksamen Steuerungsinstrument werden kann“, forderte Helene Wildfeuer.
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Quelle: dbb, URL: https://www.dbb.de/td-frauen/artikel/ehegattensplitting-nicht-mehr-zeitgemaess.html

BDZ erreicht Stärkung der FKS - Gesetzesinitiative geplant

BDZ erreicht Stärkung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) - Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung von Vorschriften der FKS wird vorgelegt

Die BDZ-Bundesleitung teilt mit, dass der BDZ durch seine wiederholten Verhandlungen mit dem BMF und Abgeordneten des Deutschen Bundestags eine erhebliche Stärkung der FKS erreichen konnte. 

Ein entsprechender REferententwurf des BMF für ein Gesetz zur Änderung und Anpassung von Vorschriften der FKS ist in Vorbereitung. Hier der gesamte Wortlaut der BDZ-Meldung:

"BDZ erreicht maßgebliche Erfolge für eine schlagkräftigere Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)


Der Zoll erhält zusätzliche Kompetenzen und mehr Personal im Kampf gegen illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit. Diesen Erfolg hat der BDZ aufgrund hartnäckiger Bemühungen und politischer Verhandlungen im Hinblick auf eine weitreichende Optimierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Prüfungs- und Ermittlungstätigkeiten der FKS erreicht.

Zuletzt stellte der BDZ seine Kernforderungen zur Stärkung der FKS in einer Fachtagung unter Leitung des stellvertretenden BDZ Bundesvorsitzenden und GPR Vorsitzenden Thomas Liebel in Weimar am 19. September 2018 mit hochrangigen Vertretern/innen aus dem Deutschen Bundestag, dem Bundesministerium der Finanzen sowie der Generalzolldirektion und dem Hauptzollamt Erfurt in den Mittelpunkt. Zollstaatssekretär Dr. Rolf Bösinger (BMF) stellte als Ergebnis der Veranstaltung verbesserte Kompetenzen und mehr Personal für die FKS in Aussicht.
Nunmehr plant das Bundesministerium der Finanzen ein Gesetz zur Bekämpfung von Missständen am Arbeitsmarkt, illegaler Beschäftigung sowie von Kindergeld- und Sozialleistungsmissbrauch, mit dem wesentliche Kernforderungen des BDZ für eine schlagkräftigere FKS aufgegriffen werden. BDZ Bundesvorsitzender Dieter Dewes begrüßt die zusätzlichen Befugnisse für die FKS – damit wird der Zoll noch besser in der Lage sein, für Ordnung und Fairness am Arbeitsmarkt zu sorgen.
Bereits im letzten Jahr hat der Zoll bei seinen Kontrollen auf dem Gebiet der illegalen Beschäftigung Verstöße mit einem Gesamtschaden von rund einer Milliarde Euro aufgedeckt. „Trotz der steigenden Erfolge stoßen die Einsatzkräfte der FKS an ihre Grenzen“, betont Dewes. Daher müssen bei diesem beträchtlichem Gesetzesvorhaben zwingend die personellen Auswirkungen berücksichtigt werden. „Eine erste Analyse des BDZ zu den geplanten Gesetzesänderungen erfordert im Ergebnis mehrere tausend Stellen für den Zoll“, so Bundesvorsitzender Dewes. Demzufolge wird der BDZ das weitere parlamentarische Verfahren zur Umsetzung des Gesetzesvorhabens insbesondere zur Personalverstärkung und einer einsatzgerechteren Sachausstattung eng begleiten.
Mit dem Gesetzesvorhaben soll die FKS zukünftig insbesondere in die Lage versetzt werden, nicht nur – wie bisher – Fälle von Schwarzarbeit zu prüfen, bei denen tatsächlich Dienst- oder Werkleistungen erbracht wurden, sondern auch Fälle zu prüfen, bei denen Dienst- oder Werkleistungen noch nicht erbracht wurden, sich aber bereits anbahnen, oder bei denen Dienst- oder Werkleistungen nur vorgetäuscht werden, um zum Beispiel unberechtigt Sozialleistungen zu erhalten. Die Aufgaben und Befugnisse der FKS sollen dafür in einem umfangreichen Maßnahmenpaket erweitert werden.
Hierzu zählen u. a.:
  • eine Prüfungs- und Ermittlungskompetenz der FKS im Hinblick auf die Bekämpfung von Sozialleistungsbetrug, zum Beispiel durch Scheinarbeitsverhältnisse und vorgetäuschte Selbstständigkeit und damit Erweiterung des Prüfungsauftrages der FKS auf vorgetäuschte Arbeitsverhältnisse und vorgetäuschte selbstständige Tätigkeit,
  • die Erweiterung des Prüfauftrages der FKS im Hinblick auf Anhaltspunkte für unberechtigten Kindergeldbezug,
  • eine Verbesserung des Datenaustausches zwischen der FKS und den übrigen beteiligten Behörden und
  • eine Prüfungs- und Ermittlungskompetenz der FKS im Hinblick auf das unzulässige Anbieten der Arbeitskraft zur Schwarzarbeit im öffentlichen Raum. Ziel soll hierbei sein, bereits die Anbahnung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung effektiv verhindern zu können.
Darüber hinaus sollen u. a. folgende Aufgaben und Befugnisse der FKS erweitert werden:
  • eine Prüfungs- und Ermittlungskompetenz der FKS im Hinblick auf ausbeuterische Arbeitsbedingungen, um insbesondere die Bekämpfung von Formen der Zwangsarbeit und der Ausbeutung der Arbeitskraft zu stärken,
  • verbesserte Prüfungsmöglichkeiten hinsichtlich Anbietern von Dienst- und Werkleistungen auf Online-Plattformen,
  • die dringende Erweiterung der Ermittlungsbefugnisse und die Schaffung von Ordnungswidrigkeitstatbeständen für das Erstellen und Inverkehrbringen von Abdeckrechnungen,
  • die Erweiterung des Branchenkatalogs für die Ausweismitführungspflicht im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sowie
  • die Stärkung der Verfahrensrechte der FKS im Ordnungswidrigkeitsverfahren durch Schaffung eines Mitwirkungsrechts in der Hauptverhandlung sowie im Strafverfahren durch die Befugnis, Rechte und Pflichten der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz wahrzunehmen."
    Quelle. https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bdz-erreicht-massgebliche-erfolge-fuer-eine-schlagkraeftigere-finanzkontrolle-schwarzarbeit-fks.html

    Zuletzt hatten wir am 21.9.2018 über die BDZ-Konferenz zur FKS mit vier Bundestagsabgeordneten und einem Staatssekretär des BMF berichtet, auf welcher wesentliche Inhalte transportiert werden konnten und u.a. die Aufstockung des FKS-Personals um 3.100 Stellen gefordert worden war, siehe URL: 
    https://bdzovbremen.blogspot.com/2018/09/bdz-fordert-bundesweit-3100-neue.html 

Dienstag, 13. November 2018

39-Stunden-Woche für Bundesbeamte: Anhörung vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

39-Stunden-Woche für Bundesbeamte: 
Anhörung vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

Am 5.11.2018 fand die lange erwartete Anhörung der Petition zur Reduzierung der 41-Stunden Woche auf 39 Stunden vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages statt.

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags hat zum Inhalt und Gegenstand der 1-Stündigen-Anhörung folgenden Wortlaut veröffentlicht:
"In der laufenden Legislaturperiode wird es zu keiner Absenkung der Wochenarbeitszeit für die Beamten des Bundes kommen. Das machte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), Stephan Mayer (CSU), während der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am Montag deutlich. Im Koalitionsvertrag sei eine solche Reduzierung nicht vorgesehen, sagte er. Um die Belastungen der Bundesbeamten durch Überstunden frühzeitiger auszugleichen, sei jedoch zwischen Union und SPD vereinbart worden, durch Arbeitszeitkonten für einen zeitnahen Abbau der Überstunden zu sorgen.
Für eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit von 41 auf 39 Stunden spricht sich die Petentin Claudia Maurus in einer Petition aus, die mehr als 58.000 Unterstützer gefunden hat. Maurus sagte während der Sitzung, bei der Anhebung der Arbeitszeit auf 41 Wochenstunden sei den Beamten im Jahr 2006 zugesichert worden, "dass bei besserer Wirtschaftslage wieder eine Absenkung erfolgt". Dies sei bis heute ohne eine nachvollziehbare Begründung nicht geschehen, obwohl seit 2014 die schwarze Null stehe. Die Petentin sprach von "reiner Willkür". Die Bundesbeamten würden seit zwölf Jahren unbezahlte Überstunden leisten, sagte sie. In zwölf von 16 Bundesländern sei hingegen die Ausweitung der Wochenarbeitszeit inzwischen wieder rückgängig gemacht worden.
Die Konsolidierung des Haushalts sei "kein einmaliges Ziel, sondern eine Daueraufgabe", entgegnete Innen-Staatssekretär Mayer. Es habe auch 2006 keine verbindliche rechtliche Vereinbarung gegeben, die vorgesehen hätte, dass die Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit zu einem bestimmten Zeitpunkt zurückgenommen wird. Gleichwohl habe es die politische Aussage gegeben, dass die Erhöhung kein Dauerzustand wird. Das sehe das BMI auch heute noch so, betonte der Ministeriumsvertreter. Eine sofortige Reduzierung der Wochenarbeitszeit würde jedoch zu einem Mehrbedarf von 6.914 Stellen und finanziellen Mehrbelastungen in Höhe von 276,5 Millionen Euro pro Jahr führen, sagte Mayer.
Aus Sicht des Vorstandsmitgliedes des Verbandes der Beschäftigten der obersten und oberen Bundesbehörden (vbob), Michael Wolter, der die Petentin begleitete, stellt die schwarze Null die seinerzeit als Ziel ausgegebene Konsolidierung dar. Von der Erfüllung sämtlicher Maastricht-Kriterien sei 2006 nicht die Rede gewesen, sagte Wolter. Der Gewerkschaftsvertreter forderte, die aktuelle "Gerechtigkeitslücke" zu Ungunsten der Bundesbeamten auszugleichen. Die Arbeitszeit sei im Übrigen "ein ganz wichtiger Motivationsfaktor", weshalb die Reduzierung schnell kommen müsse.
Staatssekretär Mayer sah sich gleichwohl nicht in der Lage, eine konkrete Zusage zu machen, wann es zu einer Reduzierung kommt. Gefragt nach der Zeitschiene für das angekündigte Arbeitszeitkontenmodell sagte Mayer, er habe die Hoffnung, dass es im kommenden Jahr zur Umsetzung dieses Vorhabens kommen werde."
Quelle. https://www.bundestag.de/presse/hib/-/577098


Hier der Wortlaut der Pressemitteilung des Deutschen Bundestages:
https://www.bdz.eu/fileadmin/img/Bezirksverbaende/BV_Baden/Bezirksverband/Aktuelles/Arbeitszeit/Keine_Reduzierung_der_Beamtenarbeitszeit__Deutscher_Bundestag_Petitionen_Ausschuss_.pdf

 Die intensive Anhörung dauerte genau eine Stunde. Wer den Inhalt nachvollziehen möchte, kann das in der Mediathek nachschauen, hier unter der URL: https://www.bundestag.de/#url=L2Rva3VtZW50ZS90ZXh0YXJjaGl2LzIwMTgva3c0NS1wYS1wZXRpdGlvbmVuLzU3NTcxNg==&mod=mod531790

Die Hauptpetetentin Claudia Maurus vertrat die knapp 58.000 Mitzeichner der Online-Petition 79906 (https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2018/_05/_20/Petition_79906.nc.html) vor dem Petitionsausschuss und wurde inhaltlich unterstützt durch den Deutschen Beamtenbund (dbb) in der Person des stv. Vorsitzenden der dbb-Gewerkschaft vbob, siehe die URL: https://www.vbob.de/aktuelles/news/die-39-stunden-woche-im-petitionsausschuss-vbob-fordert-schliessung-der-gerechtigkeitsluecke/

Als weitere dbb-Gewerkschaft hat der VBB die Petetentin begleitet und vorab unterstützt:
URL: https://www.vbb.dbb.de/aktuelles/news/an-der-zeit-ein-versprechen-einzuloesen/ und URL: https://www.vbb.dbb.de/aktuelles/news/keine-reduzierung-der-wochenarbeitszeit-der-bundesbeamten/  

Der BDZ hatte bereits zuvor über die Forderung nach einer Reduzierung der Arbeitszeit auf 39 Stunden berichtet: 
URL: https://www.bdz.eu/aktuelles/news/gerechte-arbeitszeit-fuer-bundesbeamtinnenbeamte-jetzt.html und
URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/arbeitszeit-ignoranz-gegenueber-einer-anhaltenden-ungleichbehandlung.html 




Kommentar: 
Die knapp 58.000 Mitzeichner und Unterstützer der Online-Petition 79906 des Deutschen Bundestags haben ein deutliches Zeichen an die Bundespolitik und die Bundesregierung gesendet: das Sonderopfer der Bundesbeamten muss ein Ende haben. 
Die öffentliche Anhörung vor dem Deutschen Bundestag hat gezeigt, dass diese Forderung stichhaltig und sinnvoll ist. Die Hauptpetetentin hat die Forderung mit Unterstützung der dbb-Gewerkschaften sinnvoll und würdevoll vorgetragen - einen großen Dank hierfür.
Das Ergebnis ist auf den ersten Blick ernüchternd: keine Reduzierung der Wochenarbeitszeit in dieser Legislaturperiode. Aber was haben wir konkret erwartet? 
Die Zwischentöne sind und bleiben interessant: Die Bundespolitik anerkennt in der Sache die Forderung und wird sich dem Thema annehmen müssen. 
Es handelt sich nicht weniger als um eine Kernforderung des dbb (Beispielhaft: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/der-bdz/ueber-uns.html und dbb-Vorsitzender Silberbach, URL: https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/zeit-der-zurueckhaltung-ist-vorbei.html).

Zunächst sollen nun nach Auskunft des BMI Arbeitszeitmodelle flächendeckend eingeführt werden. Das ist vom Grundsatz her nicht neu, wurde nur noch nicht in allen Bundesbehörden angeboten. 
Fraglich ist, wie diese Modelle umgesetzt werden: 
Haben Beamte, die seit 2006 die Mehrarbeit zur Konsolidierung des Bundeshaushalts leisten im Jahr 2018 genug Arbeitszeit auf ihrem Lebenszeitkonto angespart, um künftig eine geringere Arbeitszeit zu bekommen als Beamte, die später oder erst jetzt eingestellt werden?
Besonders interessant ist in diesem Zusammenhang die Entwicklung in den Bundesländern Bayern und Hessen, welche die Arbeitszeit für ihre Landesbeamten von jeweils 42 Stunden wieder reduziert haben. Im übrigen ohne, dass das jeweilge Staatswesen zusammengebrochen ist...
Kernbotschaft der Bundesregierung und der versammelten Politiker der großen Koalition war: das ist nicht Gegenstand des Koaltiionsvertrags und damit Gegenstand des Wahlprogramms für die nächste Bundestagswahl. Wir werden nicht aufhören, an die Ungerechtigkeit der Arbeitszeiterhöhung für Bundesbeamte zu erinnern. Wir werden auf Grund der Ankündigung der Bundespolitik die Wahlprogramme aller Parteien für die nächste Bundestagswahl genau studieren. Und wir werden weiter berichten... 

Anmerkung: Der Kommentar wurde am 25.11.2018 klarer gefasst, nachdem Beate Müller-Gemmeke (MdB, Bündnis 90/Die Grünen) darauf hingewiesen hat, dass die Grünen die Arbeitszeitverringerung auf 39-Stunden in der Sache unterstützen, vgl. http://bdzovbremen.blogspot.com/2018/11/39-stunden-woche-fur-bundesbeamte.html.

Samstag, 10. November 2018

Erster BDZ OV Bremen-Newsletter verschickt

Erster BDZ OV Bremen-Newsletter (November 2018) verschickt

Am Freitag, 9.11.2018 wurde erstmals der neue BDZ OV Bremen-Newsletter per E-Mail verschickt.

Auf einer Seite soll auf aktuelle Entwicklungen hingeweisen werden, die alle auch auf der Homepage abgebildet werden.

Der Newsletter wird nun regelmäßig versendet werden, vorausslichtlich im Rythmus von ein bis zwei Monaten...

Hier ein erster Eindruck:



 


































Viel Spaß beim Lesen!

Der Vorstand des BDZ OV Bremen