Samstag, 10. November 2018

BDZ: Einführung des Eingangsamtes A 7 (mD) steht bevor!

BDZ: Einführung des Eingangsamtes A 7 (mD) steht bevor!

Die BDZ-Bundesleitung weist darauf hin, dass Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) Wort gehalten hat und nun die Einführung des Eingangsamtes A 7 für den mittleren Zolldienst (mD) unmittelbar bevorsteht. Die Erhöhung des Eingangsamtes sei bereits im Entwurf zum Bundeshaushalt 2019 enthalten. Der genaue Zeitpunkt der Einführung sei noch nicht festgelegt. Darüber hinaus wird vom BDZ die Einführung des Eingangsamtes     A 10 für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst (gD) gefordert.

Hier die gesamte Meldung:

"STEIGERUNG DER ATTRAKTIVITÄT DES MITTLEREN DIENSTES

Minister hält Zusage!


Bundesfinanzminister Olaf Scholz hatte dem Vorsitzenden des BDZ und des Hauptpersonalrates, Dieter Dewes, Verbesserungen bezüglich der Attraktivität des mittleren nichttechnischen Zolldienstes zugesagt. Nunmehr hat der Minister den BDZ nach der Bereinigungssitzung zum Haushaltsentwurf 2019 darüber informiert, dass das BMF u.a. zwei konkrete Maßnahmen mit dieser Zielsetzung plant. Zum einen soll eine Anhebung des Eingangsamtes im nichttechnischen Dienst auf Besoldungsgruppe A 7 erfolgen. Zum anderen sollen die derzeit schlechten Beförderungsaussichten nach A9m+Z durch eine Anhebung des Anteils der Beförderungsämter in Besoldungsgruppe A9 auf 50% verbessert werden. Das hierfür notwendige Gesetz wird derzeit im Bundesinnenministerium (BMI) erarbeitet.
Anhebung des Eingangsamts
Nach Verabschiedung des Gesetzes können das Eingangsamt auf A 7 festgelegt und im Rahmen des Haushalts die hierfür erforderlichen planstellenmäßigen Voraussetzungen geschaffen werden. Es bleibt abzuwarten, zu welchem Zeitpunkt die ersten Anwärter unter diesen Voraussetzungen eingestellt werden.
Sobald die Anhebung des Eingangsamts greift, ist davon auszugehen, dass die Beförderung der Bestandsbeschäftigten von A 6 nach A 7 im Erlassweg erfolgen wird.
Erhöhung der Obergrenzen A9m/A9m+Z
Die Beförderungsaussichten nach A9m+Z werden derzeit durch die gesetzliche Obergrenze nach dem Bundesbesoldungsgesetz von 40% beschränkt. Um die erforderliche Basis für die Gewährung der Amtszulage nach A9m+Z, die auf 12% (30% der Obergrenze der Besoldungsgruppe A9m von 40%) gedeckelt ist, zu verbreitern, hatte der BDZ mehrfach eine Erhöhung der Obergrenze auf 50% angemahnt. Diese Forderung des BDZ soll nunmehr umgesetzt werden.
Dieter Dewes begrüßt, dass die in den intensiven Gesprächen mit dem Minister erreichten Zusagen nunmehr auch tatsächlich umgesetzt werden. Zuletzt hatte er den Forderungen in einer gemeinschaftlichen Besprechung des Hauptpersonalrats mit dem Minister nochmals Ausdruck verliehen. „Damit hat sich der nachhaltige Einsatz des BDZ gelohnt.“. Dewes bedankte sich ausdrücklich bei den Staatssekretären Dr. Bösinger und Gatzer, die sowohl in den Haushaltsberatungen als auch bei der Einbringung in den Gesetzentwurf ihren Beitrag geleistet haben.
Zu der Ausnutzung von Planstellen in den Spitzenämtern des gD werden wir in Kürze berichten. Ebenso bleibt es bei der Forderung des BDZ, das Eingangsamt im gehobenen Dienst nach A 10 zu heben.

Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/minister-haelt-zusage.html

Wir haben bereits zweimal über das Thema berichtet http://bdzovbremen.blogspot.com/2018/11/bdz-eingangsamt-7-md-und-10-gd-gefordert.html sowie http://bdzovbremen.blogspot.com/2018/07/stellenhebungen-und-eingangsamt-a7m.html und werden weiter am Ball bleiben... 

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