Donnerstag, 23. November 2023

BDZ BV Hannover: Einführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage für Zollbeamte

BDZ BV Hannover: Einführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage für Zollbeamte

"Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Deutsche Bundestag hat am 16. November 2023 das „Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024)“ beschlossen.

Mit dem Gesetz wird u.a. die langjährige Forderung des BDZ nach einer Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Stellenzulage für Beamtinnen und Beamte mit vollzugspolizeilichen Aufgaben (Polizeizulage) umgesetzt, welche durch das Versorgungsreformgesetz 1998 schrittweise abgeschafft worden war.

Die Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage wird am ersten Tag des auf die Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt folgenden Kalendermonats wirksam. Derzeit ist noch offen, wann genau die Verkündung erfolgen wird.

Pensionäre, die vor Inkrafttreten der Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage in den Ruhestand getreten sind, können unter den Voraussetzungen des § 69 n Beamtenversorgungsgesetz einen Antrag auf Anerkennung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage stellen, sobald das BBVAnpÄndG2023/2024 in Kraft getreten ist.

Ein entsprechendes Musterformular, das wir unseren Mitgliedern zur Verfügung stellen, ist in Vorbereitung und wird und der BDZ Bund kurzfristig zur Verfügung stellen.

Herzliche Grüße

Olaf Wietschorke, Vorsitzender BDZ BV Hannover (Niedersachsen, Bremen, Sachen-Anhalt)"