Montag, 30. November 2020

Metropolregion Nordwest: Europa.Weiterdenken, Aufgabe 8

Metropolregion Nordwest: Europa.Weiterdenken, Aufgabe 8

"Die EU ermöglicht es dir, in jedem MItgliedstaat ohne bürokratischen Aufwand zu leben und zu arbeiten. In welchem Land könntest du dir vorstellen (zeitweilig) zu leben und warum?"

Torsten Emigholz, Lilienthal


 







 


 

BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
Ortsverband Bremen 

im BDZ BV Hannover (Niedersachsen, Bremen & Sachsen-Anhalt)





BDZ: Lehre auf Distanz unter Aussetzung des Präsenzbetriebs soll in der Corona-Pandemie fortgeführt werden

BDZ: Lehre auf Distanz unter Aussetzung des Präsenzbetriebs soll in der Corona-Pandemie fortgeführt werden

"Lehre auf Distanz unter Aussetzung des Präsenzbetriebs soll fortgeführt werden

Aufgrund der nach wie vor hohen Infektionszahlen soll der Präsenzbetrieb in den Studiengängen Zoll und Verwaltungsinformatik auch über den 27. November 2020 hinaus ausgesetzt werden. So sieht es ein Bericht der Direktion IX an das BMF vor.

Um eine längerfristige Planungssicherheit zu erhalten, soll nun eine Entscheidung getroffen werden, die den gesamten noch verbleibenden Studienabschnitt bis Anfang Februar 2021 über Bestand hat. Auf diese Weise sollen methodisch-didaktische Reibungsverluste vermieden werden. Eine Rückkehr des Grundstudiums an das BWZ/den FB Finanzen im Januar wird aufgrund der Weihnachtstage und Sylvester kritisch gesehen, da in dieser Zeit wieder mit vermehrten Kontakten zu rechnen ist. Mit dem Aussetzen des Präsenzbetriebes soll den Studierenden, den Lehrenden und der Lehrverwaltung eine Möglichkeit eröffnet werden, eine längerfristige Unterrichts- und Lehrplanung vorzunehmen.

Für die beiden Gruppen des Grundstudiums würden so jeweils eine Woche Präsenzlehre im Dezember und zwei Wochen im Januar wegfallen.
Die Zwischenprüfung würde dann, wie geplant, vom 8. -12. Februar 2021 stattfinden.

Dabei wird an dem fachdidaktischen Lehrkonzept „Ein Fach pro Tag“ festgehalten und auf die bereits erprobten Lehrformen („Big Blue Button“, angeleitetes Selbststudium) zurückgegriffen. Soweit erforderlich, um den Wegfall von lediglich in der Präsenz einsetzbaren (Honorar-)Lehrenden aufzufangen, werden 14er-Kurse zu digitalen Groß-Vorlesungen mit maximal 84 Teilnehmer(innen) zusammengeführt und über das Format „Big Blue Button“ unterrichtet.

Für das Hauptstudium I war im Dezember eine Präsenzphase vorgesehen, die nun wegfallen soll.

Wie die Leistungstests im Hauptstudium I und die Zwischenprüfung im Grundstudium durchgeführt werden soll, muss noch entschieden werden.

Im Studiengang Verwaltungsinformatik (VIT) sollte bis Ende Februar 2021 die Lehre in Präsenz stattfinden. Auch in diesem Studiengang, der seit dem 28. Oktober 2020 mittels digitaler Lehre auf Distanz ausgebildet wird, habe sich diese Lehrform bewährt und soll weitergeführt werden.

Durchführung von Prüfungen VIT

Die im Zeitraum vom 14.-18. Dezember 2020 zu schreibenden Klausuren des Hauptstudiums I sollen unverändert unter Einhaltung der geltenden Hygienevorgaben am Standort in Münster durchgeführt werden.

Aus Sicht des BDZ sind die geplanten Maßnahmen im Sinne des Infektionsschutzes nachvollziehbar. Dennoch stellen sie eine erhebliche Belastung für die Studierenden dar. Daher muss aus Sicht des BDZ sichergestellt sein, dass die Lernplattformen zuverlässig funktionieren und die Dozentinnen und Dozenten für Fragen der Studierenden erreichbar sind."

Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/lehre-auf-distanz-unter-aussetzung-des-praesenzbetriebs-soll-fortgefuehrt-werden.html 


 


COVID-19-Pandemie: die ZEIT informiert über Schutzmasken. Hier: FFP-Masken (N95/FFP2/FFP3)

COVID-19-Pandemie: die ZEIT informiert über Schutzmasken.
Hier: FFP-Masken (KN95/FFP2/FFP3) 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle & Copyright: Die Zeit, zeit.de

dbb jugend: Neue Corona-Regeln - neue Herausforderungen im Dezember 2020

dbb jugend: Neue Corona-Regeln - neue Herausforderungen im Dezember 2020

"Neue Corona-Regeln - neue Herausforderungen
Seit gestern wissen wir, dass wir weiter durchhalten müssen, damit wir alle gut durch diese Pandemie kommen. Das ist nicht leicht! Für alle von uns stellen sich neue Herausforderungen. Wir alle sind aufgerufen, bis zum 22. Dezember 2020 jeden unnötigen Kontakt zu vermeiden. Zwei Haushalte, maximal fünf Personen. Das ist gerade in der Vorweihnachtszeit nicht einfach. Auch die Maskenpflicht wurde noch einmal verschärft.
Kinderbetreuungseinrichtun
gen und Schulen bleiben geöffnet. Die neuen, verschärften Regeln sind wichtig, damit es nicht zu einem Kollaps unseres Gesundheitssystems kommt.
Aber nicht nur die Mitarbeiter*innen im Gesundheitswesen werden weiterhin alles geben, damit wir gut durch diese Krise kommen. Nein, alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes geben trotz einer enormen Arbeitsbelastung alles, um sich um die Belange der Bürger*innen zu kümmern. Wir, die Mitarbeiter*innen des öffentlichen Dienstes sind weiterhin für Euch da. Aber wir brauchen Eure Hilfe.
Nur zusammen schaffen wir es, durch diese Zeit.
Daher unser Appell an alle Menschen da draußen: Vermeidet unnötige Kontakte!
Trefft Euch virtuell mit Freunden!
Beachtet die AHA-Regel 
(Abstand halten! Hygiene-Maßnahmen beachten! Alltagsmaske tragen!)
Helft uns, die Kurve zu senken!"
#maskeauf #flattenthecurve #wellenbrecher #lockdownlight #öD



 


Sonntag, 29. November 2020

NRW gegen Corona: Dienstleistungen & Heilberufe (bis 30. November und darüber hinaus)

NRW gegen Corona: Dienstleistungen & Heilberufe
(bis 30. November und darüber hinaus)



BDZ erwartet sofortigen Einstieg in die Arbeitszeitrückführung - das BMI wird wortbrüchig

BDZ erwartet sofortigen Einstieg in die Arbeitszeitrückführung - das BMI wird wortbrüchig

Das BMI plant eine Änderung der Arbeitszeitverordnung und der Sonderurlaubsverordnung - aber nicht die geforderte Arbeitszeitrückführung und wird damit wortbrüchig; angekündigt war nach der Tarifeinigung in der #EKR20 die systemgerechte Übertragung auf die Bundesbeamten. Übertragen wurden aber nur die Gehaltserhöhung und die Sonderzahlung, nicht die Arbeitszeitreduzierung auf 39 Stunden (Angleichung vom Tarifgebiet Ost an West) - die Arbeitszeit der Landesbeamten in Bayern, Hessen und anderswo ist lange erfolgt... Die Bundespolitik wird ein Jahr vor der Bundestagswahl 2021 unglaubwürdig:

"BDZ erwartet sofortigen Einstieg in die Arbeitszeitrückführung

Das Bundesinnenministerium plant eine Änderung der Arbeitszeitverordnung und der Sonderurlaubsverordnung. Geplant sind unter anderem die allgemeine Einführung von Langzeitarbeitskonten und die teilweise Anrechnung von Reisezeiten außerhalb der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit. Nach Auffassung des BDZ enthält der vorliegende Entwurf einer Änderungsverordnung gute Ansätze zu einer Modernisierung der Arbeitszeitgestaltung.

BDZ und dbb kritisieren jedoch, dass in dem aktuellen Entwurf ein ganz zentrales Anliegen, die Rückführung der Wochenarbeitszeit für die Bundesbeamtinnen und –beamten, nicht aufgegriffen wird. „Wir fordern, dass die Wochenarbeitszeit endlich zurückgeführt wird“, mahnte der Zweite Vorsitzende des dbb beamtenbund und tarifunion Friedhelm Schäfer im Rahmen der Verbändebeteiligung an. „Und wir erwarten, dass der Einstieg in die Reduzierung sofort erfolgt.“

Aus Sicht des BDZ gibt es keinen Grund mehr für die Fortsetzung der Sonderbelastung der Bundesbeamtinnen und –beamten. Bis zum Frühjahr 2006 wurde die Wochenarbeitszeit auf 41 Stunden erhöht. Eigentlich hätte das Ganze 2014 enden sollen. Doch dann spielte das Bundesinnenministerium auf Zeit. Für den BDZ-Bundesvorsitzenden Dieter Dewes ist diese Situation nicht mehr hinnehmbar: „Der Bund hat spätestens seit 2015 bei seinen Beschäftigten ein Glaubwürdigkeitsproblem, dass jetzt zeitnah gelöst werden muss.“

Mit dem aktuellen Entwurf werden im Wesentlichen ein rechtlicher Rahmen für das Führen von Langzeitkonten geschaffen, die Möglichkeiten zur Anrechnung von Reisezeiten verbessert und die „Opt-out“-Regelung wiedereingeführt, damit die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten in Bereichen mit Bereitschaftsdienst auf bis zu 54 Wochenstunden im Durchschnitt auf freiwilliger Basis verlängert werden kann.

Der BDZ begrüßt grundsätzlich die Einrichtung von Langzeitarbeitskonten, mit denen eine größere Arbeitszeitflexibilisierung erreicht werden kann. Allerdings müssen die Modalitäten so ausgestaltet werden, dass sie den Beschäftigten in umfassenderer Weise die Möglichkeit geben, die Vorteile der Arbeitszeitflexibilisierung zu nutzen. Nicht nachvollziehbar ist beispielsweise, warum die Höchstgrenze der möglichen Ansparung von Zeitguthaben auf 1.066 Stunden abgesenkt werden soll. Mit dieser und weiteren Voraussetzungen bleibe der Verordnungsgeber weit hinter den Erwartungen zurück, die mit der derzeitigen Erprobung der Langzeitarbeitskonten verbunden waren.

Mit dem Entwurf soll die Möglichkeit zur Anrechnung von Reisezeiten außerhalb der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit, insbesondere die Anrechnung von Reisezeiten an Wochenenden und Feiertagen, verbessert und vereinfacht werden. Der aktuelle Entwurf sieht u.a. vor, dass bei Dienstreisen, die über die tägliche Arbeitszeit hinausgehen, Reisezeiten in Höhe von einem Drittel als Freizeitausgleich gewährt werden. Die beabsichtigte Regelung ist grundsätzlich zu begrüßen, da sie im Vergleich zum aktuellen Stand eine nicht unwesentliche Verbesserung darstellt. Aus Sicht des BDZ kann dies jedoch nur ein erster Schritt sein."

Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bdz-erwartet-sofortigen-einstieg-in-die-arbeitszeitrueckfuehrung.html


 

 

Metropolregion Nordwest: Europa.Weiterdenken, Aufgabe 7

Metropolregion Nordwest: Europa.Weiterdenken, Aufgabe 7 

"Wie begrüßt man sich in anderen europäischen Ländern? Lerne die Begrüßung in mindestens drei Sprachen, die du noch nicht beherrscht. In welcher Sprache fiel es dir am Schwersten?"

Frank Lenk, Oldenburg 

 



 

 

 






 


 

BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
Ortsverband Bremen 

im BDZ BV Hannover (Niedersachsen, Bremen & Sachsen-Anhalt)





 

COVID-19-Pandemie: die ZEIT informiert über Schutzmasken. Hier: OP-Masken (MNS)

COVID-19-Pandemie: die ZEIT informiert über Schutzmasken. Hier: OP-Masken (MNS)



 

 

Quelle & Copyright: Die Zeit, zeit.de 

Samstag, 28. November 2020

COVID-19-Pandemie: die ZEIT informiert über Schutzmasken. Hier: Alltagsmasken

COVID-19-Pandemie: die ZEIT informiert über Schutzmasken. Hier: Alltagsmasken 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle & Copyright: DIe Zeit, zeit.de

dbb: Verwaltung in der Corona-Pandemie dauerhaft krisenfest gestalten

dbb: Verwaltung in der Corona-Pandemie dauerhaft krisenfest gestalten

Die dbb-Hashtags #systemrelevant und #wearerelevant kommen nicht von ungefähr. Der öffentliche Dienst ist in Deutschland von entscheidender Bedeutung für das Funktionieren des öffentlichen Lebens - der dbb ruft nun dazu auf, die Verwaltung in Deutschland dauerhaft krisenfest zu machen - als Lehre und Folge aus der Corona-Pandemie. Ein Kaputtsparen war in der Vergangenheit der Ausgangspunkt für Einschränkungen und Personalunterbesetzungen, die jetzt schmerzhaft auffallen.
Dabei sind Anfang der 2020er Jahre gleich mehrere Probleme parallel zu lösen: 

der demografische Wandel, der digitale Wandel, die stetigen Aufgabenzuwächse und der dauerhafte Personalmangel...

"Veranstaltung "Government after Shock"

Corona-Pandemie:
Verwaltung dauerhaft krisenfest gestalten

Ein funktionierender öffentlicher Dienst ist das Rückgrat der Gesellschaft, wie die Krise im Zuge der Covid19-Epidemie zeigt. Die Politik muss die Verwaltung künftig besser für diese Krisen wappnen, so dbb Chef Ulrich Silberbach.

"Wenn wir auch in Zukunft gut oder noch besser durch ähnliche Krisen kommen wollen", betonte der dbb Bundesvorsitzende Silberbach, "müssen wir massiv in den öffentlichen Dienst investieren." Sowohl strukturell als auch personell muss die Verwaltung nun krisenresilient aufgestellt werden. "Ein Staatsdienst, der schon im Normalzustand auf Kante genäht ist, wird keine Krise meistern können", erklärte Silberbach in einer Online-Diskussionsrunde der Veranstaltung "Government after Shock – Regierungen im Wandel" am 17. November 2020.

Darüber hinaus müsse ein Mentalitätswandel in den Behörden eingeleitet werden, so der dbb Chef. "Wir sehen, dass neue Herausforderungen und die zur Verfügung stehende neue Technologie auch und neue Arbeitsweisen erfordern."
Die zunehmende Digitalisierung, die etwa auch immer flexiblere Arbeitsformen ermöglicht, mache eine bessere Koordination und Kommunikation von Arbeitsabläufen erforderlich.
"Uns tun sich enorme Möglichkeiten durch den digitalen Wandel auf", erklärte Silberbach, "aber wir können sie mit den hergebrachten Mitteln nicht ergreifen."

Daher müssten nun zügig Führungskräfte entsprechend fortgebildet werden, um etwa einerseits agilere Methoden der Zusammenarbeit zu etablieren, mit denen schnell auf unvorhersehbare Ereignisse reagiert werden kann. Andererseits dürfe dies nicht auf Kosten der Erwartungshaltung geschehen, die die Menschen zurecht an die Verwaltung stellen.
"Der öffentliche Dienst muss zuverlässig sein", mahnte Silberbach an.
"Das ist häufig schwer mit einer modernen Fehlerkultur vereinbar." 

Um diese beiden Prinzipien zu vereinen, brauche es künftig ein Umdenken in der Führungsarbeit. "Gerade in den Behörden brauchen wir projektorientiertes Arbeiten, das auf Vernetzung bsiert", sagte der dbb Chef.
"Das muss jedoch von der Hausspitze ermöglicht und vorgelebt werden."

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Niedersachsen gegen Corona: Das beste Mittel gegen Corona heißt nicht ich, sondern wir.

Niedersachsen gegen Corona: Das beste Mittel gegen Corona heißt nicht ich, sondern wir.


 

Freitag, 27. November 2020

BDZ im HPR beim BMF: Die Gründung der Bundesanstalt ITZBund schreitet voran; keine Benachteiligung der Beschäftigten in Sicht!

BDZ im HPR beim BMF: Die Gründung der Bundesanstalt ITZBund schreitet voran; keine Benachteiligung der Beschäftigten in Sicht!

Der Hauptpersonalrat (HPR) beim Bundesfinanzministerium (BMF) hat folgende Themen auf der November 2020-Sitzung besprochen:

"Die Gründung der Bundesanstalt ITZBund schreitet voran; keine Benachteiligung der Beschäftigten in Sicht!

Am 5. November 2020 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) dem Hauptpersonalrat (HPR) den Entwurf eines Organisationserlasses zur Umwandlung des Informationstechnikzentrums Bund (ITZBund) in eine nichtrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts zur Stellungnahme übersandt. Der Organisationserlass basiert auf dem Gesetz über die Umwandlung des ITZBund in eine nichtrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und zur Änderung weiterer Vorschriften, das zum 1. Januar (oder 1. April) 2021 Inkrafttreten wird. Der BDZ berichtete bereits im August über die geplante Änderung der Rechtsform des ITZBund. (bitte Verlinkung herstellen: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bundeskabinett-beschliesst-gesetzentwurf-ueber-die-um-wandlung-der-rechtsform-des-in-formationstechnik.html)

Die Bundesanstalt wird als Bundesoberbehörde wie bisher ihren Hauptsitz in Bonn haben, Rechts- und Fachaufsicht übt weiterhin das BMF aus.Auf die Bundeanstalt gehen die bisherigen Aufgaben des ITZBund über, das heißt sie wird als zentraler IT-Dienstleister weiter IT-Leistungen für Behörden und Organisationen des Bundes bereitstellen und deren Funktionsfähigkeit, Sicherheit, Qualität, Wirtschaftlichkeit und Verfügbarkeit gewährleisten. Dabei wird die Bundesanstalt – nach Ablauf einer Übergangsphase von einem Direktorium geleitet werden, dessen Mitglieder vom BMF und vom ebenfalls neu zu bildenden Verwaltungsrat bestellt werden. Auch unter Mitwirkung des BDZ im HPR konnte erreicht werden, dass sich im Zuge der Änderung der Rechtsform des ITZBund für die betroffenen Beschäftigten keine wesentlichen Veränderungen ergeben. Die Bundesanstalt tritt in die dienst- und arbeitsrechtlichen Verhältnisse ein, womit die Beamtinnen und Beamten sowie die Tarifbeschäftigten die Bundesrepublik Deutschland als Dienstherren bzw. als Arbeitgeber behalten. Der Koalitionsvertrag hätte mit dem Vorhaben der Umwandlung des ITZBund zu einer Anstalt grundsätzlich weitere Alternativen zugelassen; somit konnte die bestmögliche Alternative im Interesse der Beschäftigten erzielt werden. Die gewählten Personalvertretungen bleiben bis zum Ende der Wahlperiode im Amt. Alle bisher getroffenen Dienstvereinbarungen, Weisungen oder sonstigen Regelungen bleiben weiterhin gültig. Damit steht fest, dass die künftige Bundesanstalt ITZBund von Beginn an ihre Aufgaben unter einer großen Kontinuität erfolgreich fortsetzen kann. Lediglich der Umwandlungsstichtag – 1. Januar oder 1. April 2021 steht zum heutigen Zeitpunkt noch nicht fest. Wir werden zu gegebener Zeit weiter berichten."

Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT, HPR-Info 11/2020, S. 4, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2020/201119_HPR.pdf



 

Niedersachsen gegen Corona: Corona lässt nicht locker. Umso fester muss unser Zusammenhalt sein.

 Niedersachsen gegen Corona: Corona lässt nicht locker. 

Umso fester muss unser Zusammenhalt sein.


 

BDZ: informiert: Weitergewährung der Polizeizulage und Stellenzulage bei Personalunterstützung in den Gesundheitsämtern

BDZ informiert: Weitergewährung der Polizeizulage und Stellenzulage bei Personalunterstützung in den Gesundheitsämtern

"Unterstützung der Öffentlichen Gesundheitsämter bei der Bekämpfung der andauernden SARS-CoV-2-Pandemie;
Weitergewährung der Polizeizulage sowie weiterer Stellenzulagen für Personalverstärkungsmaßnahmen;

Verschiedene Anfragen beim BDZ haben gezeigt, dass Unklarheit besteht, inwieweit eine Weitergewährung der Stellenzulagen bei Abordnung an die Gesundheitsämter auch auf die Statusgruppe der Beamten anwendbar ist. Deshalb haben der BDZ-geführte HPR und der BPR die Verwaltung um eine Klarstellung hinsichtlich der Weitergewährung der Stellenzulagen für die Beamten/innen gebeten. Mit Verfügungen vom 2. und 13. November 2020 hat die Präsidentin der GZD gegenüber den Direktionen und den Ortsbehörden reagiert.
Die zulageberechtigten Beschäftigten der Zollverwaltung, die im Wege der Abordnung die Gesundheitsbehörden der Länder oder des Bundes unterstützen, sind die Polizeizulage und weitere Stellenzulagen für die gesamte Dauer der Abordnung zu gewähren, da die Abordnung zur Herbeiführung eines im besonderen öffentlichen Interesse liegenden unaufschiebbaren und zeitgebundenen Ergebnisses im Inland notwendig ist (vgl. § 42 Abs. 3 Satz 2, 1. Alt. BBesG).
Erschwerniszulagen werden gewährt, soweit die Tatbestandsvoraussetzungen bei Wahrnehmung der Unterstützungsdienstleistung vorliegen."

Quelle: BDZ-facebook-Seite, URL:  https://de-de.facebook.com/BDZ.eu/photos/a.150130448362117/4855796631128785/?type=3&theater


 

Donnerstag, 26. November 2020

dbb zum Gesetzentwurf zur Regelung des Erscheinungsbildes Beamter

dbb zum Gesetzentwurf zur Regelung des Erscheinungsbildes Beamter

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat einheitliche gesetzliche Grundlagen zum Erscheinungsbild von Beamtinnen und Beamten erarbeitet. 

Der dbb beamtenbund und tarifunion (dbb) begrüßt die Regelungen, auf deren Grundlage die obersten Dienstbehörden wie Ministerien in Bund und Ländern Vorschriften erlassen können, mit denen zum Beispiel das Tragen bestimmter Kleidungsstücke oder Tätowierungen eingeschränkt oder untersagt wird:

"Gesetzentwurf zur Regelung des Erscheinungsbildes Beamter

Neutralität und Objektivität des Handelns stärken

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat einheitliche gesetzliche Grundlagen zum Erscheinungsbild von Beamtinnen und Beamten erarbeitet. 

Der dbb beamtenbund und tarifunion begrüßt die Regelungen, auf deren Grundlage die obersten Dienstbehörden wie Ministerien in Bund und Ländern Vorschriften erlassen können, mit denen zum Beispiel das Tragen bestimmter Kleidungsstücke oder Tätowierungen eingeschränkt oder untersagt wird.

„Damit wird ein Beitrag geleistet, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in Neutralität und Objektivität des Handelns der Beamtinnen und Beamten zu stärken“, betonte der Zweite Vorsitzende des dbb, Friedhelm Schäfer, am 23. November 2020 anlässlich des Beteiligungsgesprächs im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens.
„Allerdings kommt es auch maßgeblich darauf an, wie die obersten Dienstbehörden mit dem ihnen eröffneten Entscheidungsspielraum umgehen.“
Wichtig sei hier, den unterschiedlichen Anforderungen in den verschiedenen Laufbahnen in ausreichendem Maße und mit Augenmaß Rechnung zu tragen, so Schäfer.

Auch sei zu berücksichtigen, dass die allgemeine gesellschaftliche Anschauung und damit die gesellschaftliche Akzeptanz von Erscheinungsmerkmalen einem stetigen Wandel unterliegen, fuhr der dbb Vize fort. „Insoweit ist es auch Aufgabe der obersten Dienstbehörden, die weitere Entwicklung zu beobachten und regelmäßig zu überprüfen, ob die Einschränkung oder Untersagung noch zeitgemäß und im Hinblick auf einen eventuellen Eingriff in Persönlichkeitsrechte weiterhin gerechtfertigt ist.“

Hintergrund

Eine gesetzliche Regelung wurde nach einem entsprechenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2017 nötig.
Das Gericht entschied, dass eine Regelung des zulässigen Ausmaßes von Tätowierungen bei Beamtinnen und Beamten einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Grundlage bedarf.
In dem Verfahren ging es um einen Polizisten, der unter anderem Tätowierungen mit verfassungswidrigem Inhalt getragen hatte.
Das Bundesverwaltungsgericht kam zu dem Ergebnis, dass der Beamte wegen mangelnder Verfassungstreue aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden kann.

 
 

 
 

BDZ im HPR beim BMF: Datenschutz im Personalrat

BDZ im HPR beim BMF: Datenschutz im Personalrat

Der Hauptpersonalrat (HPR) beim Bundesfinanzministerium (BMF) hat folgende Themen auf der November 2020-Sitzung besprochen:

"Datenschutz im Personalrat

Das Thema „Datenschutz“ ist auch für die Personalvertretungen im Hinblick auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) von besonderer Bedeutung. Der Personalrat hat gegenüber Beschäftigten bei der Verarbeitung ihrer Daten Informationspflichten einzuhalten.
Der Hauptpersonalrat
hat deshalb im Rahmen einer Informationsveranstaltung den Datenschutzbeauftragen des Bundesministeriums der Finanzen, zugleich Leiter des Datenschutzreferats, Herrn MR Dr. Karstendiek, sowie Herrn OAR Derendorf vom Datenschutzreferat eingeladen. Anhand einer Power-Point-Präsentation wurden dem Hauptpersonalrat die Grundlagen und Empfehlungen des Datenschutzbeauftragten für die Einhaltung des Datenschutzes in den Personalvertretungen vorgestellt.
Im Wesentlichen ging
es dabei um den Schutz „Personenbezogener Daten“, welche organisatorischen Anforderungen sind vorzusehen, den Umgang mit Papierakten hinsichtlich des Datenschutzes, Aufbewahrungsfristen von Unterlagen in Papierform, aber auch in elektronischer Form sowie rechtliche Vorkehrungen der Personalvertretungen beim Ausscheiden von Personalratsmitgliedern.
Hinsichtlich der rechtlichen
Gegebenheiten sollte jeder Personalrat ein Datenschutzkonzept für seinen Bereich definieren.
Hier
zu wird der Hauptpersonalrat zur Information die vorgenannte Power-Point-Präsentation sowie eine Handlungsanleitung „Datenschutz im Personalrat“ des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen zeitnah über die Stufenvertretungen zur Verfügung stellen."

Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT, HPR-Info 11/2020, S. 5, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2020/201119_HPR.pdf


Niedersachsen gegen Corona: Jahreszeitenwechsel auf Niedersächsisch - Herbsttrends (Wir sind stärker)

Niedersachsen gegen Corona: Jahreszeitenwechsel auf Niedersächsisch - Herbsttrends (Wir sind stärker)



Corona-Inzidenz in Bremen: 138,7 am 25.11.2020

Corona-Inzidenz in Bremen: 138,7 am 25.11.2020

butenunbinnen.de berichtet über die aktuelle Corona-Inzidenzzahl in Bremen mit 138,7 am 25.11.2020. Die Inzidenz in Bremerhaven beträgt 94,3.


 

Mittwoch, 25. November 2020

BDZ Jugend - neues Logo 2020

BDZ Jugend - neues Logo 2020

Als wesentliches Ergebnis des 31. BDZ-Gewerkschaftstags v. 29.-31. Januar 2019 in Berlin wurde die BDZ Jugend gegründet und satzungsgemäß verankert. 

Die BDZ Jugend hat nun ein eigenes Logo:


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Metropolregion Nordwest: Europa.Weiterdenken, Aufgabe 6

Metropolregion Nordwest: Europa.Weiterdenken, Aufgabe 6

"Lebenslang grün-weiß. Welche Farben hätten eine von dir gestaltete Flagge für ein EU-Fanasie-Land? Welche Attribute verbindest Du mit den von dir gewählten Farben?
Gibt es EU-Länder, die diese Farbkombination in ihrer Flagge haben?"

Hubertus Hess-Grunewald, Bremen



 

 

 

 






 


 

BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
Ortsverband Bremen 

im BDZ BV Hannover (Niedersachsen, Bremen & Sachsen-Anhalt)





 

BDZ im HPR beim BMF: Gesetz zur Gewährung einer einmaligen Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie; Zahlbarmachung der Corona-Sonderzahlung erfolgt im Dezember 2020!

BDZ im HPR beim BMF: Gesetz zur Gewährung einer einmaligen Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie; Zahlbarmachung der Corona-Sonderzahlung erfolgt im Dezember 2020!

Der Hauptpersonalrat (HPR) beim Bundesfinanzministerium (BMF) hat folgende Themen auf der November 2020-Sitzung besprochen:

"Gesetz zur Gewährung einer einmaligen Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie; Zahlbarmachung der Corona-Sonderzahlung erfolgt im Dezember 2020!

Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 4. November 2020 einem Entwurf eines Gesetzes über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie an Besoldungs- und Wehrsoldempfänger zugestimmt. Es handelt sich um eine einmalige Sonderzahlung des Dienstherrn zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die COVID-19-Pandemie in 2020. Die einmalige Corona-Sonderzahlung erhalten Beamte/-innen sowie Anwärter/-innen, die sich am 1. Oktober 2020 in einem Dienstverhältnis befanden und mindestens an einem Tag zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Oktober 2020 Anspruch auf Dienstbezüge hatten. Anspruchsberechtigte in Teilzeit oder mit begrenzter Dienstfähigkeit erhalten die einmalige Corona-Sonderzahlung zeitanteilig entsprechend dem Verhältnis der ermäßigten zur regelmäßigen Arbeitszeit (§ 6 Absatz 1 und § 6a Absatz 1 und 3 BBesG). Nach diesem Gesetzentwurf haben Beamte/innen einen Anspruch auf eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 600 € in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 8, in Höhe von 400 € in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 und in Höhe von 300 € in den Besoldungsgruppen A 13 bis A 15; 200 € sollen Empfänger/-innen von Anwärterbezügen erhalten.
Nunmehr hat das BMF mit Erlass
vom 5. November 2020 den nachgeordneten Geschäftsbereich und den HPR über diesen Gesetzentwurf an Besoldungsempfänger unterrichtet. Das BMF hat das für die Zahlbarmachung der einmaligen Sonderzahlung zu beachtende BMI-Rundschreiben D3 vom 30. Oktober 2020 - 30200/193#13 – für die Übertragung des Tarifvertrags Corona-Sonderzahlung auf die Besoldungsberechtigten des Bundes mit beigefügt. Danach erhalten Empfänger/innen von Dienst- oder Anwärterbezügen, die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, die einmalige Corona-Sonderzahlung noch im Dezember 2020 mit den Bezügen für Januar 2021 ausgezahlt.
Für die Steuerbefreiung ist es erforderlich, dass die o.g. Anspruchsberechtigten die Sonderzahlung bis zum 31. Dezember 2020 erhalten. Das BMI bittet die obersten Bundesbehörden, die Zahlbarmachung entsprechend der vorgenannten Ausführungen unverzüglich zu veranlassen, auch wenn das maßgebliche Gesetz noch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet ist. Da die Zahlungen als Abschlagszahlungen anzusehen sind und unter dem ausdrücklichen Vorbehalt einer späteren gesetzlichen Regelung stehen, ist dies den Empfängern/-innen in der Bezügemitteilung durch folgenden Hinweistext mitzuteilen: „Sonderzahlung erfolgt unter Vorbehalt“."

Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT, HPR-Info 11/2020, S. 3, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2020/201119_HPR.pdf