Dienstag, 3. November 2020

BDZ: Verwaltungsvorschrift über die Dienstkleidung der Beamten der Zollverwaltung, BDZ-Position

BDZ: Verwaltungsvorschrift über die Dienstkleidung der Beamten der Zollverwaltung, BDZ-Position

"Endspurt zur Verwaltungsvorschrift über die Dienstkleidung der Beamten der Zollverwaltung: BDZ positioniert sich zu Änderungsvorhaben des BMF!

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Rahmen der Beteiligungen der Spitzenorganisationen dem dbb Beamtenbund und Tarifunion den überarbeiteten Entwurf einer Verwaltungsvorschrift zu §70a des Bundesbesoldungsgesetzes über die Dienstkleidung der Beamten der Zollverwaltung (VwV – DKL Zoll) zur Stellungnahme zugeleitet.

Wesentliche Änderungen gegenüber den vorherigen Entwürfen, mit denen das BMF den Forderungen von dbb und BDZ entsprochen hat, sind

• die Aufnahme der Beschäftigten der Binnenzollämter in den Kreis der Dienstkleidungsträger
• die rückwirkende Einführung einer Abnutzungsentschädigung
für Anwärter/innen des mittleren Zolldienstes für die Zeit der verpflichtenden Teilnahme am Dienstsport.

Abnutzungsentschädigung

Nach der Entwurfsfassung der Verwaltungsvorschrift soll die Höhe der Abnutzungsentschädigung nach § 70a Absatz 2 BBesG als monatliche Pauschale (steuerfrei nach § 3 Nummer 4 b) Einkommensteuergesetz) auf Antrag gewährt werden.
Die Abnutzungsentschädigung steht vom ersten Tag des Monats an zu, der demjenigen Monat folgt, in dem der Antrag auf Zahlung gestellt wird. Eine einmalige Rückwirkung für den Zeitraum ab dem keine Bestellung von Sportkleidung über die Zollkleiderkasse mehr möglich war, bis zur Bekanntgabe der VwV – DKL Zoll ist zulässig, damit die Zahlung der Abnutzungsentschädigung (Auszahlung erfolgt mit den Bezügen bzw. mit der Vergütung) auch für diesen Zeitraum rückwirkend erfolgen kann.

Die Abnutzungsentschädigung soll weiterhin 5,00 Euro/mtl. für die Beamten/innen sowie den Tarifbeschäftigten der Zollverwaltung, die zur Teilnahme am Dienstsport verpflichtet sind, 10,00 Euro/mtl. für die hauptamtlichen Sporttrainer/innen und die hauptamtlichen Sportlehrenden betragen sowie 5,00 Euro/mtl. für die Anwärter/innen des mittleren Zolldienstes für die Zeit der verpflichtenden Teilnahme am Dienstsport (neu).

Im Entwurf der Verwaltungsvorschrift wurden für die Tarifbeschäftigten die entsprechenden Rahmenbedingungen für die Aufnahme in die VwV – DKL Zoll geschaffen.
Die Verwaltungsvorschrift soll mit Wirkung vom 1. Mai 2018 in Kraft treten.

dbb und BDZ werden sich unter Einbeziehung der BDZ-Bezirksverbände sowie der Fachausschüsse kritisch mit dem vorliegenden Entwurf auseinandersetzen. Die bisherigen Forderungen, z.B. die Erhöhung der Abnutzungsentschädigung oder die Einführung eines Funktions-T-Shirts, Regelungen für die Ausstattung der Nachwuchskräfte mit Dienstkleidung werden weiterhin offensiv verfolgt.

Darüber hinaus wird sich der BDZ auf gewerkschaftlicher Ebene vehement für die Einführung der Gewährung einer Abnutzungsentschädigung für das dienstlich angeordnete Tragen von privater Kleidung in Außeneinsätzen einsetzen - die Benachteiligung der Zöllner/innen gegenüber der Bundespolizei muss endlich ein Ende haben."

Bild könnte enthalten: ‎eine oder mehrere Personen und Personen, die stehen, ‎Text „‎ZOLL כ Zoll‎“‎‎

Quelle: BDZ-facebook-Seite, URL: https://de-de.facebook.com/BDZ.eu/photos/a.150130448362117/4715370955171354/?type=3&theater


 

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