dbb zur Arbeitszeit von Bundesbeamten: sofortigen Einstig in die Reduzierung erwartet
| Beamtinnen und Beamte des BundesArbeitszeit: dbb erwartet sofortigen Einstieg in Reduzierung | dbb
Vize Friedhelm Schäfer hat die geplanten Änderungen der Arbeitszeit-
und Sonderurlaubsverordnung für Beamtinnen und Beamte des Bundes
begrüßt. Er kritisierte jedoch deutlich, dass ein ganz zentrales
Anliegen des dbb erneut nicht aufgegriffen wurde. | „Wir
fordern, dass die Wochenarbeitszeit endlich reduziert wird“, mahnte der
Zweite Vorsitzende des dbb beamtenbund und tarifunion im Rahmen der
Verbändebeteiligung an. „Und wir erwarten, dass der Einstieg in die
Reduzierung sofort erfolgt.“ Es gebe keinen Grund mehr für die
inzwischen jahrzehntelange Sonderbelastung durch die nur für Beamtinnen
und Beamte des Bundes erhöhte Arbeitszeit, so Schäfer am 24. November
2020 in Berlin. Davon abgesehen. begrüßt der dbb die
geplanten Änderungen bei den Langzeitkonten und bei der Anerkennung von
Reisezeiten, hält aber weitere Verbesserungen für zwingend notwendig. Im
Wesentlichen werde ein rechtlicher Rahmen für das Führen von
Langzeitkonten geschaffen, die Möglichkeiten zur Anrechnung von
Reisezeiten verbessert und die „Opt-out“-Regelung wiedereingeführt,
damit die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten in Bereichen mit
Bereitschaftsdienst auf bis zu 54 Wochenstunden im Durchschnitt auf
freiwilliger Basis verlängert werden kann. Auch ist beabsichtigt, den in
der Arbeitszeitverordnung verwendeten Begriff der „nahen Angehörigen“
entsprechend dem Begriff im Pflegezeitgesetz zu erweitern.
„Diese
Schritte gehen in die richtige Richtung“, hielt der dbb Vize fest,
„aber mit Blick auf die Attraktivität der Bundesverwaltung gehen sie
nicht weit genug. Insbesondere bei den Langzeitkonten greifen die Pläne
des Bundes zu kurz.“ Nicht nachvollziehbar sei laut Schäfer
beispielsweise, warum im Vergleich zur bisherigen Regelung die
Höchstgrenze der möglichen Ansparung von Zeitguthaben auf 1.066 Stunden
abgesenkt werden soll. Mit dieser und weiteren Voraussetzungen bleibe
der Verordnungsgeber weit hinter den Erwartungen der Beamtinnen und
Beamten zurück, die derzeit an der Erprobung teilnehmen. Auch
bei der Anrechnung von Reisezeiten bei Dienstreisen wünscht sich der
dbb Vize ein mutigeres Vorgehen. Bislang werden Reisezeiten erst ab dem
Beginn der 16. Stunde im Kalendermonat auf Antrag zu einem Viertel auf
die Arbeitszeit angerechnet. Künftig soll bei Dienstreisen, die über die
regelmäßige tägliche Arbeitszeit hinausgehen, ein Freizeitausgleich in
Höhe von einem Drittel der nicht anrechenbaren Reisezeiten gewährt
werden. „Die Erweiterung der Anrechnung von Reisezeiten ist ausdrücklich
zu begrüßen. Jedoch kann die Drittelregelung nur der Einstieg in eine
zeitgemäße Anrechnung bei Dienstreisen sein. In der durch die
fortschreitende Digitalisierung geprägten Arbeitswelt nehmen die
Möglichkeiten des ortsunabhängigen Arbeitens stetig zu und werden auch
intensiv während der Reisezeit genutzt; eine Anerkennung von Reisezeiten
über ein Drittel hinaus ist deshalb geboten“ so Schäfer."" |
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Quelle: dbb newsletter Nr. 139/2020
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