BDZ im Gespräch mit Staatssekretär Wolfgang Schmidt (BMF) - bezahlbarer Wohnraum in Ballungsräumen, u.a.
Der stv. BDZ-Bundesvorsitzende Thomas Liebel tauschte sich mit dem Staatssekretär Wolfgang Schmidt zu verschiedenen Themen aus, u.a. bezahlbarer Wohnraum für Zollbeamte in Ballungsräumen, Jobticket, uvm.:
BDZ im Gespräch mit Staatssekretär Wolfgang Schmidt (BMF)
Die Diskussion um eine flexiblere Ausgestaltung der
Arbeitszeit, aber auch um eine flexiblere Wahl des Arbeitsortes wurde
nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie stark angeschoben. Derzeit
werden im Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Erfahrungswerte im
Umgang mit dem verstärkten Arbeiten im Homeoffice bewertet.
Die
Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs und die Arbeitsfähigkeit der
einzelnen Behörden der Bundesfinanzverwaltung haben durch die vermehrte
Inanspruchnahme des Mobilen Arbeitens nicht gelitten. Dieser Eindruck
wurde von Staatssekretär Schmidt geteilt.
Weiteres Thema des Gespräches waren die steigenden Lebenshaltungskosten für Beschäftigte. Unstrittig ist, dass sich diese im Zusammenhang mit der Dienstverrichtung innerhalb und im Umkreis von Metropolregionen weiterhin zuspitzen. Es ist nicht vertretbar, dass der überwiegende Teil des monatlichen Einkommens für überteuerte Wohnunterkünfte in Ballungsräumen entrichtet werden muss. Darunter leiden insbesondere dienstjüngere Beschäftigte aufgrund von Einstiegsgehältern, die der rasanten Mietpreisentwicklung in Metropolregionen nicht standhalten können. Staatssekretär Schmidt erläuterte, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben derzeit beauftragt ist, in Metropolregionen entsprechende Unterkünfte für Bundesbedienstete im Zuge der Wohnungsfürsorge bereitzustellen. Die Umsetzung gestaltet sich jedoch aufgrund von unterschiedlichen kommunalen Interessen weiterhin schwierig. Liebel stellte Staatssekretär Schmidt ferner das Anliegen des BDZ zur Bezuschussung von Jobtickets im öffentlichen Personennahverkehr dar. Das federführende Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat erarbeitet derzeit eine Rahmenrichtlinie für den Arbeitgeberzuschuss der Inanspruchnahme von Jobtickets für Bundesbedienstete. Die bestehenden Rahmenverträge zwischen den einzelnen Verkehrsverbünden und dem Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) müssen dann entsprechend angepasst werden.
Wir werden zur gegebener Zeit weiter berichten."
Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bdz-im-gespraech-mit-staatssekretaer-wolfgang-schmidt-bmf.html
Die Einkommensrunde 2020 #EKR20 ist dann abgeschlossen, wenn die Arbeitszeit der Bundesbeamten reduziert worden ist.
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