BDZ: Lehre auf Distanz unter Aussetzung des Präsenzbetriebs soll in der Corona-Pandemie fortgeführt werden
"Lehre auf Distanz unter Aussetzung des Präsenzbetriebs soll fortgeführt werden
Um eine längerfristige Planungssicherheit zu erhalten, soll nun eine Entscheidung getroffen werden, die den gesamten noch verbleibenden Studienabschnitt bis Anfang Februar 2021 über Bestand hat. Auf diese Weise sollen methodisch-didaktische Reibungsverluste vermieden werden. Eine Rückkehr des Grundstudiums an das BWZ/den FB Finanzen im Januar wird aufgrund der Weihnachtstage und Sylvester kritisch gesehen, da in dieser Zeit wieder mit vermehrten Kontakten zu rechnen ist. Mit dem Aussetzen des Präsenzbetriebes soll den Studierenden, den Lehrenden und der Lehrverwaltung eine Möglichkeit eröffnet werden, eine längerfristige Unterrichts- und Lehrplanung vorzunehmen.
Für die beiden Gruppen des Grundstudiums würden so jeweils
eine Woche Präsenzlehre im Dezember und zwei Wochen im Januar
wegfallen.
Die Zwischenprüfung würde dann, wie geplant, vom 8. -12.
Februar 2021 stattfinden.
Dabei wird an dem fachdidaktischen Lehrkonzept „Ein Fach pro Tag“ festgehalten und auf die bereits erprobten Lehrformen („Big Blue Button“, angeleitetes Selbststudium) zurückgegriffen. Soweit erforderlich, um den Wegfall von lediglich in der Präsenz einsetzbaren (Honorar-)Lehrenden aufzufangen, werden 14er-Kurse zu digitalen Groß-Vorlesungen mit maximal 84 Teilnehmer(innen) zusammengeführt und über das Format „Big Blue Button“ unterrichtet.
Für das Hauptstudium I war im Dezember eine Präsenzphase vorgesehen, die nun wegfallen soll.
Wie die Leistungstests im Hauptstudium I und die Zwischenprüfung im Grundstudium durchgeführt werden soll, muss noch entschieden werden.
Im Studiengang Verwaltungsinformatik (VIT) sollte bis Ende Februar 2021 die Lehre in Präsenz stattfinden. Auch in diesem Studiengang, der seit dem 28. Oktober 2020 mittels digitaler Lehre auf Distanz ausgebildet wird, habe sich diese Lehrform bewährt und soll weitergeführt werden.
Durchführung von Prüfungen VIT
Die im Zeitraum vom 14.-18. Dezember 2020 zu schreibenden Klausuren des Hauptstudiums I sollen unverändert unter Einhaltung der geltenden Hygienevorgaben am Standort in Münster durchgeführt werden.
Aus Sicht des BDZ sind die geplanten Maßnahmen im Sinne des Infektionsschutzes nachvollziehbar. Dennoch stellen sie eine erhebliche Belastung für die Studierenden dar. Daher muss aus Sicht des BDZ sichergestellt sein, dass die Lernplattformen zuverlässig funktionieren und die Dozentinnen und Dozenten für Fragen der Studierenden erreichbar sind."
Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/lehre-auf-distanz-unter-aussetzung-des-praesenzbetriebs-soll-fortgefuehrt-werden.html
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