Montag, 2. November 2020

BDZ im HPR beim BMF: Wiederholung der Abschlussprüfungen im mittleren und gehobenen Zolldienst - Verzicht auf die mündliche Prüfung

BDZ im HPR beim BMF: Wiederholung der Abschlussprüfungen im mittleren und gehobenen Zolldienst - Verzicht auf die mündliche Prüfung

Die BDZ-Fraktion im Hauptpersonalrat (HPR) beim Bundesfinanzministerium (BMF) hat in der Oktober-Sitzung folgende Inhalte behandelt und mit dem BMF erörtert:

"Wiederholung der Abschlussprüfungen im mittleren und gehobenen Zolldienst - Verzicht auf die mündliche Prüfung 

Im November 2020 steht die Wiederholung/Nachholung der Abschlussprüfung des gehobenen und mittleren Zolldienstes an. Die Generalzolldirektion (GZD) plant bei diesen analog zu den Regelungen aus dem Juni zu verfahren. Das bedeutet, dass bei den Wiederholungsterminen auf die mündliche Abschlussprüfung verzichtet und die Berechnung der Rangpunktzahl ebenso durchgeführt werden soll, wie bei den zurückliegenden Laufbahnprüfungen in diesem Jahr. Hintergrund ist, dass die Gefahr einer Infektion mit SARS-Cov2 sowohl für die Nachwuchskräfte als auch für die Prüfenden vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemielage sehr groß ist.
Die Infektionszahlen
steigen aktuell stark an und es ist
damit zu rechnen, dass auch im November weiterhin ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht, da sich die Menschen weit überwiegend in geschlossenen, geheizten und nicht optimal gelüfteten Räumen aufhalten. Hinzu kommt noch, dass erfahrungsgemäß in jener Jahreszeit verstärkt auftretende Erkältungskrankheiten symptomatisch nicht von einer SARS-Cov2-Infektion zu unterscheiden wären, solange kein entsprechendes Testergebnis vorliegt.
Das Bundesministerium der Fi
nanzen (BMF) informierte den Hauptpersonalrat in seiner letzten Sitzung (13.10.2020) darüber der GZD diese Vorgehensweise zu ermöglichen. Einzig in den Fällen, in welchen die schriftliche Abschlussprüfung bestanden, aber die Lauf-bahnprüfung insgesamt (beispielsweise durch mangelnde Leistungen im Hauptstudium oder in den berufspraktischen Studienzeiten) nicht bestanden wird, muss noch von einer mündlichen Prüfung ausgegangen werden. Sollte dieser Fall eintreten, bittet das BMF um Information darüber, wann und wie die dadurch zwingend erforderlichen mündlichen Abschlussprüfungen für die betroffenen Nachwuchskräfte geplant werden.
Der BDZ geführte HPR begrüßt diese Entscheidung. Eine andere Vorgehensweise hätte die Chancengleichheit für die Nachwuchskräfte eines Prüfungsjahrgangs komplett in Frage gestellt, zumal die Verbreitung der Pandemie aktuell leider extrem stark zunimmt und die Hygienebedingungen im Spätherbst noch schwieriger einzuhalten wären, als im Sommer dieses Jahres. An alle Nachwuchskräfte gilt daher weiterhin: Bleibt gesund und viel Erfolg für die schriftlichen Prüfungen!
"

Quelle: BDZ-PersonalräteKOMPAKT, HPR-Info, 10/2020, S. 5-6, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2020/201020_HPR.pdf



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