BDZ bestätigt: Corona-Sonderzahlung für Bundesbeamte kommt Ende Dezember 2020 mit der Bezüge-Zahlung für Januar 2021 (#EKR20)
Die BDZ-Bundesleitung bestätigt, dass die Corona-Sonderzahlung Ende Dezember 2020 mit der Bezügezahlung für Januar 2021 erfolgen wird:
"Steuerfreie Corona-Sonderzahlung erfolgt im Dezember 2020!
Höhe der Corona-Sonderzahlung
Beamte/innen sollen lt. Gesetzentwurf einen Anspruch auf eine einmalige Corona-Sonderzahlung haben:
- Besoldungsgruppen A 3 bis A 8: 600 €,
- Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 400 €
- Besoldungsgruppen A 13 bis A 15: 300 €
Empfänger/innen von Anwärterbezügen sollen 200 € erhalten.
Empfängerkreis
Die einmalige Corona-Sonderzahlung erhalten Beamte/innen sowie Anwärter/innen, die sich am 1. Oktober 2020 in einem Dienstverhältnis befanden und mindestens an einem Tag zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Oktober 2020 Anspruch auf Dienstbezüge hatten. Anspruchsberechtigte in Teilzeit oder mit begrenzter Dienstfähigkeit erhalten die einmalige Corona-Sonderzahlung zeitanteilig entsprechend dem Verhältnis der ermäßigten zur regelmäßigen Arbeitszeit.
Zahlung noch im Dezember 2020
Lt. Rundschreiben des BMI vom 30. Oktober 2020 erhalten Empfänger/innen von Dienst- oder Anwärterbezügen, die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, die einmalige Corona-Sonderzahlung noch im Dezember 2020 mit den Bezügen für Januar 2021 ausgezahlt.
Steuerfreiheit
Die Corona-Zahlung erfolgt steuerfrei. Für die
Steuerbefreiung ist es erforderlich, dass die Anspruchsberechtigten die
Sonderzahlung bis zum 31. Dezember 2020 erhalten.
Das BMI bittet die
obersten Bundesbehörden, die Zahlbarmachung entsprechend der
vorgenannten Ausführungen unverzüglich zu veranlassen, auch wenn das
maßgebliche Gesetz noch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet ist.
Der Bundesvorsitzende Dieter Dewes begrüßt, dass die in der Tarifrunde erstrittene Corona-Sonderzahlung noch in diesem Jahr auf den Beamtenbereich steuerfrei übertragen werden soll. „Ich erwarte vom Bundesrat, dass er mit der Beratung des Entwurfs nun zügig den Weg für das Sonderzahlungsgesetz freimacht.“"
Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/steuerfreie-corona-sonderzahlung-erfolgt-im-dezember-2020.html
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