BDZ im HPR beim BMF: Vierter Ausbildungsstandort für den mittleren Zolldienst - Erteilung des Erkundungsauftrages
Die BDZ-Fraktion im Hauptpersonalrat (HPR) beim Bundesfinanzministerium (BMF) hat in der Oktober-Sitzung folgende Inhalte behandelt und mit dem BMF erörtert:
"Vierter Ausbildungsstandort für den mittleren Zolldienst - Erteilung des Erkundungsauftrages
Den erhöhten Einstellungszahlen beim Zoll entsprechend wird durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nun der offizielle Startschuss für das Erkundungsverfahren bei der Generalzolldirektion (GZD) für einen vierten Ausbildungsstandort zur fachtheoretischen Ausbildung von Nachwuchskräften des mittleren Zolldienstes gegeben. So ermächtigt das BMF die GZD in Abstimmung mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ein Erkundungsverfahren einzuleiten, um einen neuen Ausbildungsstandort vorzugsweise in oder im unmittelbaren Umkreis der thüringischen Landeshauptstadt Erfurt zu finden. Geplant ist es, diesen neuen, vierten Ausbildungsstandort für den mittleren Dienst ab August 2022 in Betrieb zu nehmen.
Ein Eigenbau ist daher ausgeschlossen und es soll, ähnlich wie bei dem Standort in Leipzig-Wiederitsch, auf die Anmietung und Ertüchtigung eines bestehenden Gebäudes gesetzt werden. Als Nutzungsdauer ist vorerst von 10 - 12 Jahren mit Verlängerungsoption auszugehen. Der neue Ausbildungsstandort soll räumliche Kapazitäten für ca. 350 Nachwuchskräfte des mittleren Dienstes sowie 54 Beschäftigte (Lehrservice, Dozenten*innen, Lehrorganisation) bereitstellen."
Quelle: BDZ-PersonalräteKOMPAKT, HPR-Info, 10/2020, S. 5, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2020/201020_HPR.pdf
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