BDZ BV Nord: Im Gespräch mit dem Hamburger MdB Rüdiger Kruse (CDU) – ZELOS soll im 2. Quartal 2021 nutzbar sein
Im Gespräch mit dem Hamburger MdB Rüdiger Kruse (CDU) – ZELOS soll im 2. Quartal 2021 nutzbar sein
1. Sachstand Umsetzungsstand und Zeitpunkt sowie Form der Umsetzung der automatisierten Zollabfertigung
Bei der Frage nach der Automatisierung einer
Zollabfertigung bedarf es auch der Berücksichtigung von
risikoorientierten Kontrollansätzen, um die öffentliche Sicherheit zu
gewährleisten und das fiskalische Interesse zu berücksichtigen.
Risikobehaftete Warensendungen müssen auch in Rahmen der
fortschreitenden Automatisierung von Abfertigungsprozessen immer einer
Einzelfallentscheidung unterliegen. Andere Mitgliedstaaten der EU
handhaben dies ebenfalls so. An der daher erforderlichen Voraussetzung
einer weitgehend computergesteuerten Risikobewertung und damit der
Möglichkeit der Kanalisierung von Warenströmen in „risikobehaftete“ und
„risikofreie“ Sendungen wird fortgesetzt gearbeitet, um den
Abfertigungsprozess für „risikofreie“ Sendungen weiter zu
automatisieren.
2. Maßnahmen, die die Zollverwaltung bereits ergriffen hat, um die Zollabfertigung zu beschleunigen
Die deutsche Zollverwaltung hat kurz- bis mittelfristig diverse Maßnahmen vorgesehen, die auf eine Beseitigung von Medienbrüchen und eine Beschleunigung der Abfertigung abzielen und einen zunehmend automatisierten Abfertigungsprozess ermöglichen:
a. Neue ATLAS-Anwendung „ZELOS“
Einen wesentlichen Beitrag zur Optimierung des Abfertigungsprozesses, in diesem Fall zur Beseitigung von Medienbrüchen, wird die neue ATLAS-Anwendung „ZELOS“ (Zentraler Austausch von Unterlagen, Anfragen oder Stellungnahmen) darstellen.
Die in der Abfertigung eingesetzten Personen haben
hierdurch künftig die Möglichkeit, für die Abfertigung erforderliche
Unterlagen oder Informationen direkt aus ATLAS heraus anzufordern. Die
Wirtschaftsbeteiligten können ihre Antwort und/oder Unterlagen digital
übermitteln, sodass die in der Abfertigung eingesetzte Person diese
unmittelbar einsehen kann. Eine Unterlagenübermittlung kann auch
proaktiv ohne vorherige Anfrage durch die Zollstelle erfolgen, solange
sie einer konkreten Anmeldung zugeordnet ist. Mit „ZELOS“ entfallen
zeitaufwändige Kommunikationswege zur Anforderung von Unterlagen.
Ein
häufiges Problem war bisher die fehlende Erreichbarkeit der
Ansprechpersonen, den Wirtschaftsunternehmen sowie teils erforderliche
Botendienste, die Dokumente bei den Zollstellen eingereicht haben.
Gleichzeitig wird ein gravierender Medienbruch beseitigt, da die in der
Abfertigung eingesetzten Personen nicht mehr gezwungen sind, die Arbeit
in ATLAS zu unterbrechen, um Dokumente anfordern zu können. Die neue
Anwendung „ZELOS“ wird derzeit umfangreichen Tests unterzogen. Abhängig
von deren Ergebnissen wird ZELOS nach derzeitigem Planungsstand vss. im
2. Quartal 2021 genutzt werden können.
Eine Nutzung für die Wirtschaft
ist möglich, sobald die Teilnehmersoftware der Wirtschaftsbeteiligten
für die neuen ZELOS-Nachrichten zertifiziert ist.
b. Automatisierte Prüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
Bei bestimmten Zollverfahren ist die Angabe einer
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) erforderlich. Bisher
musste die in der Abfertigung eingesetzte Person die allgemeinen Angaben
in der Zollanmeldung (z.B. Firmenbezeichnung, Anschrift) manuell mit
den zur USt-IdNr. hinterlegten Angaben abgleichen. Dies erfolgte über
einen Zugriff auf die Daten des Bundeszentralamts für Steuern, der zwar
aus ATLAS heraus erfolgte.
Dieser musste aber manuell angestoßen werden.
Der Abgleich soll künftig vom System automatisiert vorgenommen werden.
Dadurch wird sich der Aufwand und zugleich die Bearbeitungszeit in der
Abfertigung reduzieren. Eine Umsetzung im Echtbetrieb ist für das
ATLAS-Release 9.1 geplant, das im März 2021 ausgerollt werden soll.
c. Dateien in ATLAS:
„ZELOS“ ermöglicht die Übermittlung von Unterlagen durch
den Wirtschaftsbeteiligten. Darüber hinaus ist zusätzlich vorgesehen,
dass die in der Abfertigung eingesetzten Personen die Möglichkeit haben
sollen, in ATLAS zu einem Vorgang Bilddateien hochzuladen und diese dort
direkt abzurufen. Hierdurch können beispielsweise Fotos, die bei
Beschauen von der Ware angefertigt werden, vorgangsbezogen zentral
gespeichert werden.
Den in der Abfertigung eingesetzten Personen wird
damit die Arbeit maßgeblich erleichtert, weil die Erstellung des
Beschaubefundes sich dann weniger aufwändig gestaltet.
Die bisher
gesonderte schriftliche Dokumentation von wichtigen Details wie z. B.
Fahrgestellnummern von Fahrzeugen oder umfangreiche Packstückangaben auf
Kisten o. ä. kann entfallen. Die Folge ist eine weitere
Prozessbeschleunigung.
Der Einsatz im Echtbetrieb soll im 2. Quartal
2021 erfolgen.
Wir bedanken uns bei Herrn Kruse für seinen Einsatz!
Mit dem BDZ ist man immer besser informiert.
(Autor: Sebastian Harms)"
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen