BDZ im HPR beim BMF: Datenschutz im Personalrat
Der Hauptpersonalrat (HPR) beim Bundesfinanzministerium (BMF) hat folgende Themen auf der November 2020-Sitzung besprochen:
"Datenschutz im Personalrat
Das Thema „Datenschutz“ ist auch für die Personalvertretungen im Hinblick auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) von besonderer Bedeutung. Der Personalrat hat gegenüber Beschäftigten bei der Verarbeitung ihrer Daten Informationspflichten einzuhalten.Der Hauptpersonalrat hat deshalb im Rahmen einer Informationsveranstaltung den Datenschutzbeauftragen des Bundesministeriums der Finanzen, zugleich Leiter des Datenschutzreferats, Herrn MR Dr. Karstendiek, sowie Herrn OAR Derendorf vom Datenschutzreferat eingeladen. Anhand einer Power-Point-Präsentation wurden dem Hauptpersonalrat die Grundlagen und Empfehlungen des Datenschutzbeauftragten für die Einhaltung des Datenschutzes in den Personalvertretungen vorgestellt.
Im Wesentlichen ging es dabei um den Schutz „Personenbezogener Daten“, welche organisatorischen Anforderungen sind vorzusehen, den Umgang mit Papierakten hinsichtlich des Datenschutzes, Aufbewahrungsfristen von Unterlagen in Papierform, aber auch in elektronischer Form sowie rechtliche Vorkehrungen der Personalvertretungen beim Ausscheiden von Personalratsmitgliedern.
Hinsichtlich der rechtlichen Gegebenheiten sollte jeder Personalrat ein Datenschutzkonzept für seinen Bereich definieren.
Hierzu wird der Hauptpersonalrat zur Information die vorgenannte Power-Point-Präsentation sowie eine Handlungsanleitung „Datenschutz im Personalrat“ des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen zeitnah über die Stufenvertretungen zur Verfügung stellen."
Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT, HPR-Info 11/2020, S. 5, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2020/201119_HPR.pdf
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