Freitag, 27. November 2020

BDZ im HPR beim BMF: Die Gründung der Bundesanstalt ITZBund schreitet voran; keine Benachteiligung der Beschäftigten in Sicht!

BDZ im HPR beim BMF: Die Gründung der Bundesanstalt ITZBund schreitet voran; keine Benachteiligung der Beschäftigten in Sicht!

Der Hauptpersonalrat (HPR) beim Bundesfinanzministerium (BMF) hat folgende Themen auf der November 2020-Sitzung besprochen:

"Die Gründung der Bundesanstalt ITZBund schreitet voran; keine Benachteiligung der Beschäftigten in Sicht!

Am 5. November 2020 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) dem Hauptpersonalrat (HPR) den Entwurf eines Organisationserlasses zur Umwandlung des Informationstechnikzentrums Bund (ITZBund) in eine nichtrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts zur Stellungnahme übersandt. Der Organisationserlass basiert auf dem Gesetz über die Umwandlung des ITZBund in eine nichtrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und zur Änderung weiterer Vorschriften, das zum 1. Januar (oder 1. April) 2021 Inkrafttreten wird. Der BDZ berichtete bereits im August über die geplante Änderung der Rechtsform des ITZBund. (bitte Verlinkung herstellen: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bundeskabinett-beschliesst-gesetzentwurf-ueber-die-um-wandlung-der-rechtsform-des-in-formationstechnik.html)

Die Bundesanstalt wird als Bundesoberbehörde wie bisher ihren Hauptsitz in Bonn haben, Rechts- und Fachaufsicht übt weiterhin das BMF aus.Auf die Bundeanstalt gehen die bisherigen Aufgaben des ITZBund über, das heißt sie wird als zentraler IT-Dienstleister weiter IT-Leistungen für Behörden und Organisationen des Bundes bereitstellen und deren Funktionsfähigkeit, Sicherheit, Qualität, Wirtschaftlichkeit und Verfügbarkeit gewährleisten. Dabei wird die Bundesanstalt – nach Ablauf einer Übergangsphase von einem Direktorium geleitet werden, dessen Mitglieder vom BMF und vom ebenfalls neu zu bildenden Verwaltungsrat bestellt werden. Auch unter Mitwirkung des BDZ im HPR konnte erreicht werden, dass sich im Zuge der Änderung der Rechtsform des ITZBund für die betroffenen Beschäftigten keine wesentlichen Veränderungen ergeben. Die Bundesanstalt tritt in die dienst- und arbeitsrechtlichen Verhältnisse ein, womit die Beamtinnen und Beamten sowie die Tarifbeschäftigten die Bundesrepublik Deutschland als Dienstherren bzw. als Arbeitgeber behalten. Der Koalitionsvertrag hätte mit dem Vorhaben der Umwandlung des ITZBund zu einer Anstalt grundsätzlich weitere Alternativen zugelassen; somit konnte die bestmögliche Alternative im Interesse der Beschäftigten erzielt werden. Die gewählten Personalvertretungen bleiben bis zum Ende der Wahlperiode im Amt. Alle bisher getroffenen Dienstvereinbarungen, Weisungen oder sonstigen Regelungen bleiben weiterhin gültig. Damit steht fest, dass die künftige Bundesanstalt ITZBund von Beginn an ihre Aufgaben unter einer großen Kontinuität erfolgreich fortsetzen kann. Lediglich der Umwandlungsstichtag – 1. Januar oder 1. April 2021 steht zum heutigen Zeitpunkt noch nicht fest. Wir werden zu gegebener Zeit weiter berichten."

Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT, HPR-Info 11/2020, S. 4, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2020/201119_HPR.pdf



 

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