BDZ informiert: Weitergewährung der Polizeizulage und Stellenzulage bei Personalunterstützung in den Gesundheitsämtern
"Unterstützung der Öffentlichen Gesundheitsämter bei der Bekämpfung der andauernden SARS-CoV-2-Pandemie;
Weitergewährung der Polizeizulage sowie weiterer Stellenzulagen für Personalverstärkungsmaßnahmen;
Verschiedene Anfragen beim BDZ haben gezeigt, dass Unklarheit besteht,
inwieweit eine Weitergewährung der Stellenzulagen bei Abordnung an die
Gesundheitsämter auch auf die Statusgruppe der Beamten anwendbar ist.
Deshalb haben der BDZ-geführte HPR und der BPR die Verwaltung um eine
Klarstellung hinsichtlich der Weitergewährung der Stellenzulagen für
die Beamten/innen gebeten. Mit Verfügungen vom 2. und 13. November 2020
hat die Präsidentin der GZD gegenüber den Direktionen und den
Ortsbehörden reagiert.
Die zulageberechtigten Beschäftigten der
Zollverwaltung, die im Wege der Abordnung die Gesundheitsbehörden der
Länder oder des Bundes unterstützen, sind die Polizeizulage und weitere
Stellenzulagen für die gesamte Dauer der Abordnung zu gewähren, da die
Abordnung zur Herbeiführung eines im besonderen öffentlichen Interesse
liegenden unaufschiebbaren und zeitgebundenen Ergebnisses im Inland
notwendig ist (vgl. § 42 Abs. 3 Satz 2, 1. Alt. BBesG).
Erschwerniszulagen werden gewährt, soweit die Tatbestandsvoraussetzungen bei Wahrnehmung der Unterstützungsdienstleistung vorliegen."
Quelle: BDZ-facebook-Seite, URL: https://de-de.facebook.com/BDZ.eu/photos/a.150130448362117/4855796631128785/?type=3&theater
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