Freitag, 27. November 2020

BDZ: informiert: Weitergewährung der Polizeizulage und Stellenzulage bei Personalunterstützung in den Gesundheitsämtern

BDZ informiert: Weitergewährung der Polizeizulage und Stellenzulage bei Personalunterstützung in den Gesundheitsämtern

"Unterstützung der Öffentlichen Gesundheitsämter bei der Bekämpfung der andauernden SARS-CoV-2-Pandemie;
Weitergewährung der Polizeizulage sowie weiterer Stellenzulagen für Personalverstärkungsmaßnahmen;

Verschiedene Anfragen beim BDZ haben gezeigt, dass Unklarheit besteht, inwieweit eine Weitergewährung der Stellenzulagen bei Abordnung an die Gesundheitsämter auch auf die Statusgruppe der Beamten anwendbar ist. Deshalb haben der BDZ-geführte HPR und der BPR die Verwaltung um eine Klarstellung hinsichtlich der Weitergewährung der Stellenzulagen für die Beamten/innen gebeten. Mit Verfügungen vom 2. und 13. November 2020 hat die Präsidentin der GZD gegenüber den Direktionen und den Ortsbehörden reagiert.
Die zulageberechtigten Beschäftigten der Zollverwaltung, die im Wege der Abordnung die Gesundheitsbehörden der Länder oder des Bundes unterstützen, sind die Polizeizulage und weitere Stellenzulagen für die gesamte Dauer der Abordnung zu gewähren, da die Abordnung zur Herbeiführung eines im besonderen öffentlichen Interesse liegenden unaufschiebbaren und zeitgebundenen Ergebnisses im Inland notwendig ist (vgl. § 42 Abs. 3 Satz 2, 1. Alt. BBesG).
Erschwerniszulagen werden gewährt, soweit die Tatbestandsvoraussetzungen bei Wahrnehmung der Unterstützungsdienstleistung vorliegen."

Quelle: BDZ-facebook-Seite, URL:  https://de-de.facebook.com/BDZ.eu/photos/a.150130448362117/4855796631128785/?type=3&theater


 

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