Donnerstag, 22. November 2018

Sachstand der Einführung der Eilzuständigkeit in den Bundesländern (aktualisiert)

Sachstand der Einführung der Eilzuständigkeit nach § 12d ZollVG in den Bundesländern im November 2018 (aktualisiert am 03.12.2018)

Auf der Personalversammlung beim Hauptzollamt Bremen wurde am 22.11.2018 vom BDZ OV Bremen der Sachstand der Einführung der Eilzuständigkeit nach § 12d ZollVG in den Bundesländern im November 2018 vorgestellt.

Neun Bundesländer haben die Eilzuständigkeit in den Polizeigesetzen und Gefahrenabwehrgesetzen eingeführt:
Bayern, Baden-Württemberg, Saarland, Sachsen, Hessen, Brandenburg,
Schleswig-Holstein,
NRW und Sachsen-Anhalt.

Mit Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz haben drei weitere Länder die Einführung zugesagt.

Aktiv verhandelt wird vom BDZ über die Einführung der Eilzuständigkeit in Bremen, Niedersachsen und Berlin.

Keine Verhandlungen werden derzeit in Thüringen geführt.

Die Präsentation zur Einführung der Eilzuständigkeit in den Bundesländern ist abrufbar unter der URL: https://www.researchgate.net/publication/329131047_Einfuhrung_der_Eilzustandigkeit_12d_ZollVG_-_Verhandlungsstand_in_den_Bundeslandern_im_November_2018,
DOI: 10.13140/RG.2.2.24762.44485.


Update: 
Mit Stand vom 28.11.2018 wurde die Präsentation aktualisiert, da Rheinland-Pfalz inzwischen die Einführung der Eilzuständigkeit zugesagt hat, URL: http://bdzovbremen.blogspot.com/2018/11/rheinland-pfalz-sagt-die-einfuhrung-der.html.

Der aktuelle Sachstand zur Einführung der Eilzuständigkeit in den Bundesländern ist abrufbar unter der URL: https://www.researchgate.net/publication/329253898_Einfuhrung_der_Eilzustandigkeit_Verhandlungsstand_in_den_Bundeslandern_im_November_2018_Vortrag_auf_der_Personalversammlung_des_Hauptzollamts_Bremen_v_22112018_-_Stand_28112018, DOI:10.13140/RG.2.2.20509.15842. 


Seit dem 28.11.2018 wird darüber hinaus vom BDZ BV Berlin-Brandenburg in Berlin über die Einführung der Eilzuständigkeit verhandelt.

Mit Stand vom 03.12.2018 wurde die Präsentation aktualisiert, da Sachsen-Anhalt am 21.11.2018 die Einführung der Eilzuständigkeit in § 91 III SOG LSA mit Wirkung vom 1.1.2019 beschlossen hat. Die Einführung der Eilzständigkeit in Sachsen-Anhalt feiert der BDZ OV Bremen unter der URL: https://bdzovbremen.blogspot.com/2019/01/einfuhrung-der-eilzustandigkeit-in-91.html.

Der aktuelle Sachstand zur Einführung der Eilzuständigkeit in den Bundesländern ist abrufbar unter der URL: https://www.researchgate.net/publication/329376767_Verhandlungsstand_in_den_Bundeslandern_im_Dezember_2018_Vortrag_auf_der_Personalversammlung_des_Hauptzollamts_Bremen_v_22112018_Stand_03122018, DOI: 10.13140/RG.2.2.32415.41123.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen