Freitag, 1. Mai 2020

Zoll: Eisenbieger verbiegt Buchhaltung - Schadenssumme 243.000 Euro - zwei Jahre Freiheitsstrafe (FKS)

Zoll: Eisenbieger verbiegt Buchhaltung - Schadenssumme 243.000 Euro - zwei Jahre Freiheitsstrafe (FKS)


Den 36-jährigen Inhaber einer Eisenflechterfirma aus dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald hat das Schöffengericht des Amtsgerichts Freiburg im März dieses Jahres nach Ermittlungen des HZA Lörrach (FKS) wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in mehreren Fällen mit einer Schadenssumme von 243.000 Euro zu einer zweijährigen, zur Bewährung ausgesetzten Haftstrafe verurteilt:

"Eisenbieger verbiegt Buchhaltung

Schadenssumme in Höhe von 243.000 Euro

Den 36-jährigen Inhaber einer Eisenflechterfirma aus dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald hat das Schöffengericht des Amtsgerichts Freiburg im März dieses Jahres wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in mehreren Fällen zu einer zweijährigen, zur Bewährung ausgesetzten Haftstrafe verurteilt.
Beamtinnen und Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach waren auf erste Verdachtsmomente während einer verdachtslosen Baustellenkontrolle im Sommer 2017 gestoßen. Prüfungen der Geschäftsunterlagen erhärteten den Verdacht: 
Die aufgefundenen Kundenverträge und Ausgangsrechnungen ergaben ein Auftragsvolumen, das mit den relativ wenigen den Sozialversicherungsträgern gemeldeten Beschäftigten niemals hätte erbracht werden können.
Das Gericht sah es schließlich als erwiesen an, dass der Geschäftsmann über einen Zeitraum von rund vier Jahren mehrere Arbeiter schwarz beschäftigt und bezahlt hatte. 
Um die Ausgaben für die Schwarzlöhne zu verschleiern, hatte er Scheinrechnungen erfundener Subunternehmer erstellen lassen und deren angebliche Begleichung verbucht.
Die ermittelte Schadenssumme ergab einen Betrag in Höhe von 243.000 Euro. 
Die vorenthaltenen Beitragszahlungen werden nun von der Krankenkassen, der Berufsgenossenschaft sowie den Urlaubs- und Lohnausgleichskassen der Bauwirtschaft zurückgefordert. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig."

Quelle: GZD/Zoll, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Schwarzarbeitsbekaempfung/2020/z49_eisenbieger.html

 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen