Freitag, 22. Februar 2019

GZD: Bezirke der Hauptzollämter und Zollfahndungsämter neu gefasst (2019)

GZD: Bezirke der Hauptzollämter und Zollfahndungsämter neu gefasst (2019)

Die Generalzolldirektion (GZD) hat mit Wirkung vom 1.1.2019 die Bezirke der Hauptzollämter/Zollfahndungsämter neu gefasst, u.a. weil die Hauptzollämter Hamburg-Hafen und Hamburg-Stadt mit Wirkung vom 1.1.2019 zum gemeinsamen Hauptzollamt Hamburg verschmolzen worden sind.

Die neue Verordnung über die Bezirke der örtlichen Behörden ist folgedermaßen gefasst:


"Bestimmung von Bezirk und Sitz der Hauptzollämter und Zollfahndungsämter
(BestBS-HZÄ/ZFÄ)

Aufgrund des § 12 Absatz 1 des Finanzverwaltungsgesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a des Gesetzes vom 3. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2178) geändert worden ist, bestimmt die Generalzolldirektion:

§ 1 Bezirk und Sitz der Hauptzollämter
Bezirk und Sitz der Hauptzollämter ergeben sich aus Anlage 1.




§ 2 Bezirk und Sitz der Zollfahndungsämter
Bezirk und Sitz der Zollfahndungsämter ergeben sich aus Anlage 2.

§ 3 Amtshandlungen außerhalb des Bezirks
Die Zuweisung eines Bezirks an die Hauptzollämter beziehungsweise Zollfahndungsämter ist ohne Einfluss darauf, dass ihre Beschäftigten auch außerhalb des Bezirks Amtshandlungen vornehmen können, soweit dies in anderen Vorschriften geregelt ist.

§ 4 Änderungsverfahren
(1) Anträge auf Änderung des Bezirks oder des Sitzes von Hauptzollämtern oder Zollfahndungsämtern sowie auf Berichtigung dieser Bestimmung legen die Hauptzollämter und Zollfahndungsämter mit formulierten Änderungsvorschlägen der Generalzolldirektion vor.
(2) Die Generalzolldirektion unterrichtet das Bundesministerium der Finanzen bei Anträgen von strategischer bzw. politischer Bedeutung.

§ 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Bestimmung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bestimmung von Bezirk und Sitz der Hauptzollämter und Zollfahndungsämter vom 6. Juli 2018 außer Kraft.





Bonn, den 28. Dezember 2018
O 3103-2016.00001-DI.B.16 [04] (201800178232)

Die Präsidentin der Generalzolldirektion
Im Auftrag
Dr. Rolfink"

Quelle: BMF, URL: http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_28122018_O3103201600001DIB1604201800178232.htm

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