Im BGBl. I 2019, S. 82, wurde die neue HZAZustV 2019 veröffentlicht.
Hier die genaue Fundstelle:
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 4, ausgegeben am 15.02.2019, Seite 82.
Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf Hauptzollämter für den Bereich mehrerer Hauptzollämter (Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung - HZAZustV)
vom 11.2.2019
Hier der Link zur HZAZustV 2019 im BGBl. I 2019, URL: http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl119s0082.pdf
Die Neufassung der HZAZustV war insbesondere auf Grund der Zusammenlegung der beiden großen Hamburger HZÄ (HZA Hamburg-Hafen und HZA Hamburg-Stadt) mit Wirkung vom 1.1.2019 erforderlich. Das dritte, kleine HZA Hamburg-Jonas wird voraussichtlich zu einem späteren Zeitpunkt mit in das neue HZA Hamburg aufgenommen.
In der neuen HZAZustV 2019 werden nur noch Zuständigkeitsregelungen für 40 HZÄ vorgenommen (bislang: für 42 HZÄ).
Die besondere Aufgabenzuweisung für das HZA Stralsund wurde aufgehoben.
Für die Hinweise: Dr. Carsten Weerth, BDZ OV Bremen, Stv. Vorsitzender
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