Dienstag, 29. September 2020

BDZ erreicht weiteren Erfolg im Tarifbereich – die Förderung von Tarifbeschäftigten geht in die nächste Runde!

BDZ erreicht weiteren Erfolg im Tarifbereich die Förderung von Tarifbeschäftigten geht in die nächste Runde!

Die BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft erreicht einen weiteren Erfolg im Tarifbereich:

"BDZ erreicht weiteren Erfolg im Tarifbereich – die Förderung von Tarifbeschäftigten geht in die nächste Runde!

Auch Bestandsbeschäftigte im Tarifbereich der Zollverwaltung haben einen Anspruch auf Personalentwicklung! Höher bewertete Dienstposten/Arbeitsplätze sind vor einer externen Besetzung grundsätzlich intern auszuschreiben!
Im Hinblick auf die weitere externe
Einstellung von weit über 1000 Beschäftigten in der Zollverwaltung haben die Fraktionen des BDZ im Bezirkspersonalrat und im Gesamtpersonalrat der Generalzolldirektion in intensiven Gesprächen mit dem Leitungsbereich der Generalzolldirektion vereinbaren können, dass Dienstposten/Arbeitsplätze, die zwar nach dem jeweiligen Eingangsbündel (BesGr A 7/A 8) bzw. (BesGr A 9g - A 11 / A 10 -12 (Lehre)) bewertet sind, bei denen allerdings der Arbeitsplatz höher als E5/E6 bzw. E9b/E9c (bzw. E 6/E7/E 10 für den technischen Bereich) bewertet ist, außerhalb der allgemeinen externen Personalgewinnungskampagnen – intern ausgeschrieben werden. 

Die Generalzolldirektion hat mit einer Verfügung vom 8. September 2020 folgende Vorgehensweise festgelegt:
Vor einer externen Ausschreibung von Dienstposten/Arbeitsplätzen (PNU und parallel öffentlicher Stellenmarkt) müssen diese erfolglos intern ausgeschrieben worden sein bzw. aufgrund der bisherigen Erfahrungen der Personalstelle für eine erfolgreiche interne Besetzung aussichtslos erscheinen.
Hierüber ist ein nachvollziehbarer,
schriftlicher Vermerk durch die Personalstelle zu fertigen. Im Hinblick auf die Förderung von Tarifbeschäftigten bietet sich hier eine interne Ausschreibung gezielt nur für diesen Bewerberkreis an.  

Erst dann kann im Anschluss eine externe Stellenausschreibung von höherbewerteten Arbeitsplätzen erfolgen. In diesen Fällen ist keine Beschränkung des Bewerberkreises auf nur externe Bewerber/innen vorzunehmen, um internen Bewerbern/innen stets die Möglichkeit einer Bewerbung zu eröffnen.
Sofern es bei Ausschreibungen
um die Gewinnung einer Vielzahl von besonders fach- und sachkundigen Experten/Expertinnen geht (z.B. im Bereich FIU, IT), ist ein Teil der Dienstposten/Arbeitsplätze rein intern auszuschreiben, um Fortkommensmöglichkeiten für die internen Beschäftigten zu sichern.
Der restliche Anteil an Dienstpos
ten/Arbeitsplätzen kann direkt extern ausgeschrieben werden, wobei auch hier keine Beschränkung lediglich auf den externen Bewerberkreis erfolgen soll.
Höher bewertete Dienstposten
(A 9m/A9m+Z bzw. A 12 u. A 13g) werden grundsätzlich nicht extern ausgeschrieben.
Eine Ausnahme
gibt es nur für außerordentliche und besonders begründete Einzelfälle, wobei hier vorab eine interne Stellenausschreibung zwingend durchzuführen ist.
Ein Abstellen
auf Erfahrungswerte ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Bezüglich
der für die aktuell laufende externe Personalgewinnungsmaßnahme vorgesehenen und bisher nicht ausgeschriebenen Dienstposten/Arbeitsplätze bittet die General-zolldirektion hinsichtlich der beschriebenen Verfahrensweise alle personalverwaltenden Stellen um Prüfung.
Erst danach kann eine
Veröffentlichung auf dem freien Stellenmarkt erfolgen.
Die Einze
lausschreibungen sind im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit jeweils mit den zuständigen Personalvertretungen abzustimmen.
Des Weiteren hat sich der BDZ-ge
führte Vorstand des Bezirkspersonalrats im Rahmen der letzten Gemeinschaftlichen Besprechung mit der Generalzolldirektion dafür ausgesprochen, dass künftig bei Ausschreibungen von geeigneten Dienstposten/Arbeitsplätzen in der FKS alle Tarifbeschäftigten bewerbungsberechtigt sind. Die hierzu noch zu führenden Gespräche mit der Generalzolldirektion bleiben abzuwarten.

Bundesweite Ausschreibung von Stellen für Tarifbeschäftigte zum 1. Oktober 2020 geplant!
Auf Grundlage der durch Verfügung
der Generalzolldirektion festgelegten regelmäßigen Förderung des Tarifbereichs in der Zollverwaltung ist zum 1. Oktober 2020 wieder eine bundesweite Ausschreibung nur für den Tarifbereich vorgesehen.
Allen
Bewerberinnen und Bewerbern wünschen wir viel Erfolg!
Der BDZ, wir gestalten den Tarifbe
reich für Zoll und Finanzen!"

Quelle: BDZ, TarifKOMPAKT 2/2020, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2020/200925_Tarif.pdf   



 

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