Zoll kontrolliert Shishabars in Bremen
Am Donnerstag, dem 27. August 2020, hat der Zoll gemeinsam mit der
Polizei und anderen Ordnungsdiensten der Stadt Bremen verschiedene
Shishabars im Stadtgebiet der Hansestadt überprüft und ist fündig geworden:
"Shishabars in Bremen kontrolliert
Auch bei einer Wiederholungsprüfung wurde der Zoll erneut fündig
Am Donnerstag, dem 27. August 2020, hat der Zoll gemeinsam mit der Polizei und anderen Ordnungsdiensten der Stadt Bremen verschiedene Shishabars im Stadtgebiet der Hansestadt überprüft.
Dabei wurden insgesamt rund 70 Kilogramm unversteuerter Tabak und
Molasse festgestellt, mit der der Wasserpfeifentabak gestreckt wurde.
Der Verkauf von Einzelportionen aus für den Endverbraucher bestimmten
Kleinverkaufsverpackungen und die Nichtbeachtung des Verpackungszwangs
komplettieren die Verstöße gegen das Tabaksteuerrecht.
Ferner ergaben
sich Hinweise auf Schwarzarbeit, denen jetzt weiter nachgegangen wird.
Bei einer zwei Tage später durchgeführten Wiederholungsprüfung wurden
in einer Shishabar erneut sechs Kilogramm unversteuerter Tabak
festgestellt.
Das Strecken des Tabaks mit Molasse sowie der Verkauf von
Einzelportionen aus Kleinverkaufsverpackungen wurden anscheinend
unvermindert fortgeführt.
"Shishabars werden von uns regelmäßig kontrolliert und regelmäßig
stellen wir Verstöße gegen das Tabaksteuerrecht fest. Das Strecken von
auch ordnungsgemäß versteuertem Tabak mit Molasse führt nach dem
Tabaksteuerrecht zur Herstellung eines neuen Steuergegenstands, der
wiederum entsprechend zu versteuern wäre.
Der Verkauf des gestreckten
Tabaks ist daher ebenso eine Steuerhinterziehung wie der verbotene
portionsweise Verkauf aus Kleinverkaufsverpackungen", erläuterte
Nicole Tödter, Leiterin des Hauptzollamts Bremen.
Der festgestellte Steuerschaden beläuft sich auf rund 3.000 Euro.
Der
unversteuerte Wasserpfeifentabak wurde vor Ort sichergestellt. Gegen
die betroffenen Inhaber wurden Steuerstrafverfahren und
Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Weitere Feststellungen durch Polizei und Ordnungsbehörden betrafen Verstöße gegen die Corona-Verordnung und arbeitsrechtliche Verstöße."
Quelle: GZD/Zoll, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Zigaretten/2020/z30_shishabars_hb.html
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