Freitag, 26. Juli 2019

Zoll: 184 Kilogramm unversteuerter Wasserpfeifentabak im Reiseverkehr sichergestellt

Zoll: 184 Kilogramm unversteuerter Wasserpfeifentabak im Reiseverkehr sichergestellt

Kontrollbeamte am Frankfurter Flughafen haben 184 Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabak im Reiseverkehr sichergestellt

"184 Kilo unversteuerter Wasserpfeifentabak

Zoll am Frankfurter Flughafen deckt Schmuggel im Reiseverkehr auf
 

Insgesamt 184 Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabak aus Dubai stellte der Zoll am Frankfurter Flughafen am 7. Juni 2019 sicher.
Bei der Kontrolle des Gepäcks von Reisenden eines Fluges aus Bahrain befragte eine Zollbeamtin drei Französinnen im Alter zwischen 23 und 36 Jahren im grünen Ausgang für anmeldefreie Waren nach dem Inhalt ihrer Koffer. "Die Frauen gaben an, Wasserpfeifentabak dabeizuhaben, den sie für einen Bekannten in Paris mitbringen sollten", so Lena Drechsel, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main.
In den insgesamt elf Gepäckstücken fand der Zoll 184 Tüten Tabak der Marke "Al Fakher". Der geschmuggelte Tabak hatte einen Warenwert von 3.312 Euro. 
Der so verhinderte Steuerschaden beträgt rund 8.900 Euro.
Gegen die Reisenden wurde ein Strafverfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung eingeleitet. 
Der Tabak wurde beschlagnahmt und wird nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.
Zusatzinformation

Im Jahr 2018 gab es beim Hauptzollamt Frankfurt am Main eine Häufung von Tabakschmuggel im Reiseverkehr, meistens mit gewerblichem Hintergrund. 
Insgesamt wurden 50 Fälle aufgedeckt mit insgesamt circa 1,3 Millionen Zigaretten sowie 584 Kilogramm Tabak. Der hier verhinderte Gesamtsteuerschaden betrug 357.288 Euro.
Unversteuerter Tabak unterscheidet sich nicht von anderen Schmuggelgütern. 
Auch Wasserpfeifentabak unterliegt in Deutschland der Tabaksteuer. 
Der Mindeststeuersatz beträgt 22 Euro pro Kilogramm, je nach Sorte und Kleinverkaufspreis. Als Nachweis der Versteuerung müssen auf den Tabakwaren deutsche Steuerzeichen angebracht sein. Ansonsten ist die Einfuhr illegal."

Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Zigaretten/2019/z45_wasserpfeifentabak_ffh.html 

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