GZD: Umgang mit gefährlichen Stoffen
Der Bezirkspersonalrat (BPR) bei der Generalzolldirektion (GZD) erläuterterte auf der Gemeinsamen Besprechung u.a. das folgende Thema:
"Umgang mit gefährlichen Stoffen
Die „Neukonzeption der Behandlung von Wertgegenständen“ scheint ein vermeintlich unspektakuläres Thema zu sein. Sobald man sich aber im Klaren darüber ist, dass dies auch den Umgang mit strahlenden, explosiven und giftigen Stoffen umfasst, wird jedem die große Bedeutung der Vorschrift deutlich.
Für die BDZ-Fraktion im BPR hat die Unversehrtheit unseres Personals oberste Priorität. Wir begrüßen die klare Vorgabe in der Verfügung, dass die körperliche Einlieferung von unbekannten Substanzen in die Zollzahlstellen untersagt ist.
Dadurch ist klar vorgegeben, dass nur klassifizierte Stoffe angenommen werden dürfen. Gefährliche Stoffe müssen gefahrstoffrechtlich ordnungsgemäß verpackt sein. Außerdem hat die GZD festgelegt, dass die Vorgaben des Leitfadens auch für die aufgreifenden Stellen und deren Verwahrorte gelten.
Die BDZ-Fraktion sieht bei den Zollfahndungsämtern und den Sachgebieten C noch dringenden Handlungsbedarf, insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine Einlieferung oft außerhalb der normalen Geschäftszeiten erfolgen muss.
Die GZD hat zahlreiche Vorgaben zum Schutz der Beschäftigten erarbeitet, die der BPR allen Personalvertretungen zur Verfügung gestellt hat.
Trotzdem fehlt es teilweise an geeigneten Detektionsgeräten, Transportfahrzeugen und Behältnissen, baulichen Veränderungen und ausreichenden Kenntnissen über den Umgang mit hochtoxischen Drogen wie Carfentanyl oder explosiven Substanzen.
Der BDZ-geführte Bezirkspersonalrat hat sich mit entsprechenden Forderungen an die Verwaltung gewandt.
Bearbeiter: Peter Krieger"
Quelle: BDZ, Personalräte KOMPAKT, BPR-Info 6/2019, S. 3, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2019/190702_BPR.pdf
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