Donnerstag, 11. Juli 2019

BDZ fordert Financial Intelligence Unit (FIU) als "Intelligence Behörde" zu fördern

BDZ fordert Financial Intelligence Unit (FIU) als "Intelligence Behörde" zu fördern

Am 9. Juli 2019 wurde der FIU-Jahresbericht vorgestellt - Rückstände sind in aller Munde...

Die BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft forderte daher dringende personelle Stärkungen ein:

"Geldwäschebekämpfung durch den Zoll:

BDZ fordert Financial Intelligence Unit (FIU) als „Intelligence Behörde“ zu stärken!



Die Financial Intelligence Unit (FIU) stellt heute ihren Jahresbericht 2018 vor. 
Danach stieg im Jahr 2018 die Zahl der bei der FIU eingegangenen Verdachtsmeldungen auf über 77.252, das ist eine Steigerung um 29 % gegenüber dem Vorjahr. 
Seit dem Jahr 2008 hat sich das jährliche Aufkommen an Geldwäscheverdachtsmeldungen verelffacht. 
Die Filterfunktion der FIU wird folglich immer wichtiger für die Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland. Die Bewertung und Anreicherung eingehender und vorliegender Informationen zu Geldwäscheverdachtsanmeldungen verbunden mit der Weiterleitung relevanter Informationen an nationale und internationale Partner und Strafverfolgungsbehörden ist die Kernaufgabe der „Intelligence Behörde“ FIU. 
Der BDZ fordert seit geraumer Zeit den gesetzlichen Auftrag der FIU durch eine effektivere Analyse von Verdachtsanmeldungen zu stärken. 
Denn nach wie vor bestehen Schwierigkeiten bei der fachlichen Analyse von Verdachtsanmeldungen aufgrund unzureichender, automatisierter Zugriffsrechte der FIU auf polizeiliche Informationssysteme. 
BDZ Bundesvorsitzender Dieter Dewes stellt hierzu fest: „Die Entwicklung der Zahl der Verdachtsanmeldungen bestätigt unsere zentrale Forderung die Filterfunktion der FIU durch eine automatisierte Datenverfügbarkeit zu stärken. 
Die derzeitige Ausgestaltung des Datenzugriffs der FIU entspricht nicht dem „Handwerkszeug“ einer Intelligence-Behörde, die durch Informationsanreicherung und –steuerung Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhindern soll“.


Eine automatisierte Datenverfügbarkeit ist die Grundvoraussetzung für eine automatisierte und somit effektivere Bewertung von Verdachtsanmeldungen – insbesondere durch moderne Methoden wie „Künstliche Intelligenz“ bzw. Algorithmen. 
Die aktuelle Ausgestaltung des FIU-Datenzugriffs wird dem nur begrenzt gerecht. Ausschlaggebend hierfür sind diffuse Ängste, das die FIU Daten adäquat behandelt und dass Daten der Justiz, Polizei, Nachrichtendienste der FIU als Behörde mit administrativem Charakter zur Verfügung stehen. Dabei wird außer Acht gelassen, dass die FIU eine Behörde mit vergleichbarer Sicherheitseinstufung wie die Nachrichtendienste des Bundes ist. Infolgedessen liegen der FIU die für die eigene Tätigkeit besonders relevante Daten aus den Bereichen des Terrorismus, der Organisierten Kriminalität und des Staatsschutzes kaum vor. Sie kann diesbezüglich kein automatisiertes Abrufverfahren durchführen, sie ist vielmehr auf die Rückmeldung der Behörden, insbesondere der Polizeien der Länder, angewiesen. Ebenso fehlt das Zugriffsrecht auf die zur effektiven Bearbeitung wichtigen Daten des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregistern.

Datenbasis der FIU stärken

Die FIU analysiert die Verdachtsmeldungen und sorgt dafür, dass möglichst nur werthaltige Fälle an die Strafverfolgungsbehörden des Bundes und der Länder abgegeben werden. 
Der BDZ fordert daher einen Vollzugriff der FIU auf besonders schutzwürdige polizeiliche Daten im Wege eines automatisierten Abrufverfahrens sowie des Zugriffs auf das Zentrale Staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister (ZStV). Außerdem bedarf es Erleichterungen des Zugriffs auf Steuerdaten durch Klarstellungen, dass das Steuergeheimnis einer Datenübermittlung an die FIU nicht entgegensteht. Die erforderlichen Datenzugriffe setzen eine dringende Anpassung des Geldwäschegesetzes (GwG) im Rahmen der anstehenden Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur vierten EU-Geldwäscherichtlinie. 
Der BDZ wird hierzu weiterhin seine Forderung zum Ausbau der Datenbasis der FIU im parlamentarischen Raum einbringen. Defizite im Meldeverhalten beseitigen
Dem BDZ sind diverse Hinweise auf Defizite im Meldeverhalten u. a. der rechtsberatenden Berufe bekannt. Aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Verschwiegenheitspflicht gegenüber der Mandantschaft ist das Meldeaufkommen von Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern, Buchprüfern und Steuerberatern sehr gering. Dieses Schlupfloch ist aus Sicht des BDZ nicht weiter hinnehmbar. Die Verschwiegenheitspflicht muss der Meldepflicht zurückstehen. Zudem ist weitreichend bekannt, dass der Immobilienhandel als Einfallstor für Geldwäsche genutzt wird. Zahlreiche Mieter kennen ihren eigentlichen Vermieter nicht. 
Die Eigentumsverhältnisse von Immobilien sind weitestgehend intransparent. 
Um hier endlich Licht ins Dunkel zu bekommen, fordert der BDZ die Einrichtung eines zentralen Immobilienregisters. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Meldeaufkommen von Immobilienmaklern und Notaren verschwindend gering ist – obwohl auf diesem Gebiet hohe finanzielle Summen transferiert werden. Insgesamt vermisst der BDZ auch die rechtliche Möglichkeit einer Beweislastumkehr im Kampf gegen die Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch die Strafverfolgungsbehörden.

BDZ prognostiziert weiteren Anstieg des Meldeaufkommens
Die Gründe für den starken Anstieg des Meldeaufkommens aus dem Jahr 2018 sind insbesondere die Absenkung der Hemmschwelle für die Abgabe einer Meldung durch die rechtliche Veränderung der vormaligen „Verdachtsanzeige“ in eine (gewerberechtliche) Meldeverpflichtung sowie die intensive Sensibilisierung der Verpflichteten, vor allem im Finanzsektor. Der BDZ geht aufgrund einer rechtlich vorgesehenen Erweiterung des Kreises von Verpflichteten (u. a. Umtauschplattformen und weiterer Online-Finanzdienstleister) von einem weiteren Anstieg des Meldeaufkommens aus. Die FIU erfüllt dabei die zentrale Funktion einer Informationsfilterung der zahlreichen Verdachtsanmeldungen. 
Angehörige der Strafverfolgungsbehörden und polizeilicher Interessenvertreter haben zum Teil ein anderes Verständnis von den Aufgaben einer administrativen FIU in Abgrenzung zur eher repressiven Ausrichtung der vormaligen FIU im Geschäftsbereich des Bundeskriminalamtes. So wird die FIU u. a. fälschlicherweise als „Vorermittlungsstelle“ der Strafverfolgungsbehörden betrachtet. Diese Sichtweise verkennt die FIU als „Intelligence-Behörde“, deren Analysetätigkeiten dringend gestärkt werden müssen."

Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/fiu.html

Link zum Jahresbericht der GZD: https://www.zoll.de/SharedDocs/Downloads/DE/Pressemitteilungen/2019/z39_jahresbericht_fiu.pdf?__blob=publicationFile&v=2

 

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