Samstag, 27. Juli 2019

dbb: Angehörigen-Entlastungsgesetz (Entwurf)

dbb: Angehörigen-Entlastungsgesetz (Entwurf)

Der dbb beamtenbund und tarifunion begrüßt in der Person des stv. Bundesvorsitzenden Friedhelm Schäfer den Referentententwurf des Angehörigen-Entlastungsgesetzes:

"Angehörigen-Entlastungsgesetz

Pflege von Familienmitgliedern gebührt mehr Wertschätzung

dbb Vize Friedhelm Schäfer begrüßt die Verbesserungen, die der Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums enthält. 
Zugleich fordert der dbb weitere Entlastungen und Freistellungszeiten für die Pflegenden.
Der dbb hat in seiner Stellungnahme im Rahmen der Verbändeanhörung am 23. Juli 2019 in Berlin deutlich gemacht, dass immer noch zu wenig für die pflegenden Angehörigen getan wird und fordert eine steuerfinanzierte Entgeltersatzleistung sowie Freistellungszeiten für pflegende Angehörige analog der Regelungen zum Elterngeld und zur Elternzeit. 
„Neben der mit einer solchen Leistung verbundenen Wertschätzung für die pflegerische Tätigkeit im Familienkreis wird so auch ein wirksamer Beitrag zur Vermeidung von Altersarmut geleistet“, so Schäfer, stellvertretender Bundesvorsitzender des dbb und Fachvorstand Beamtenpolitik.

Positiv hingegen bewertet der dbb, dass laut Entwurf Kinder ihren pflegebedürftigen Eltern künftig erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen finanziell unter die Arme greifen müssen. „Das bringt Planungssicherheit und schafft endlich einheitliche Regelungen in allen Bundesländern“, begrüßt Friedhelm Schäfer die Verbesserungen am Rande der Verbändeanhörung im Bundesarbeitsministerium.

Darüber hinaus sollen mit dem Gesetz zahlreiche Verbesserungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung umgesetzt werden. „Positiv herauszuheben ist vor allem das Budget für Ausbildung, das uns Bundesarbeitsminister Hubertus Heil seit längerem versprochen hat. Menschen mit Behinderung, die eine berufliche Ausbildung derzeit nur in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung erhalten, können mit dem Budget eine berufliche Ausbildung auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt absolvieren."

Künftig wird außerdem klargestellt, dass die Integrationsämter bei der Arbeitsassistenz kein Ermessen mehr hinsichtlich der Höhe der Leistung haben, sofern die Notwendigkeit der Assistenz festgestellt worden ist. Damit wird Einheitlichkeit bei der Leistungsgewährung geschaffen und mögliche interne Obergrenzen der Integrationsämter werden vermieden.



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