Sonder-Newsletter Eilzuständigkeit I/2019
Bremer Koalitionsvertrag 2019 sagt Einführung der Eilzuständigkeit
für Zollvollzugsbeamte zu
Die
rot-grün-roten Koalitionsverhandlungen in Bremen sind am Sonntag, 30.6.2019
erfolgreich beendet worden und am 1.7.2019 ist der Koalitionsvertrag
der Öffentlichkeit vorgestellt worden.
Auf
Seite 118 des
Koalitionsvertrags findet sich die Zusage der Einführung der Eilzuständigkeit
für die Zollvollzugsbeamten in § 81 bremisches
Polizeigesetz:
"Den polizeilichen Einsatz
des Zolls in Eilfällen werden wir ermöglichen."
Der
BDZ BV Hannover bedankt sich für die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der
Bremer Landespolitik.
Wie
geht es jetzt weiter?
Die
drei Parteien müssen dem Koalitionsvertrag zustimmen, was bis Ende Juli 2019
erwartet wird.
Im
August 2019 (nach der Sommerpause) wird die neue Bremer Landesregierung vereidigt
und danach kann die Sacharbeit und die Umsetzung des Koalitionsvertrags beginnen...
Wir
werden über die Einführung der Eilzuständigkeit in Bremen weiter berichten...
Der
Koalitionsvertrag im Wortlaut unter der URL:
Die
Verhandlungsführer für die Einführung der Eilzuständigkeit in Bremen,
Olaf
Wietschorke, BDZ BV Hannover, Vorsitzender
Jan
Hollmann, BDZ BV Hannover, Stv. Vorsitzender und
Dr.
Carsten Weerth, BDZ OV Bremen, Stv. Vorsitzender.
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