Der BDZ BV Hannover (Niedersachsen, Bremen, Sachsen-Anhalt) teilt auf seiner Facebook-Seite mit, dass Sachsen-Anhalt als 9. Bundesland am 1.1.2019 die Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte einführt.
Hier die Meldung im Wortlaut:
"Beiträge
Erfolg in Sachsen-Anhalt!
Eilzuständigkeit wird eingeführt.
https://www.facebook.com/107358579305971/posts/2434229866618819/
Eilzuständigkeit wird eingeführt.
https://www.facebook.com/107358579305971/posts/2434229866618819/
BDZ - Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
Sachsen- Anhalt führt als 9. Bundesland die Eilzuständigkeit ein!
Am 21.11.2018 hat der Landtag von Sachsen-Anhalt dem "Gesetz zur Polizeistrukturreform" zugestimmt. Sachsen-Anhalt führt damit als 9. Bundesland die Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte ein. Ab 1.1.2019 enthält § 91 III SOG LSA (Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt) damit die Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte, die im Gefahrenabwehrecht mit den Polizeibeamten gleichgestellt werden, sofern keine Polizeieinsatzkräfte vor Ort sind. Auf Grund der Verhandlungsführung des BDZ BV Hannover durch Olaf Wietschorke und Dr. Carsten Weerth, dabei unterstützt durch den Vorsitzenden der DPolG in Sachsen-Anhalt Wolfgang Ladebeck, hatte uns der Innenminister von Sachsen-Anhalt, Holger Stahlknecht, die Einführung der Eilzuständigkeit in Sachsen-Anhalt zugesagt (der BV Hannover hatte entsprechend berichtet). Der Innenausschuss hatte dann am 12.11.2018 empfohlen, dem Gesetz zur Polizeistrukturreform zuzustimmen, was am 21.11.2018 in 2. Lesung erfolgte.
Dieser Erfolg des BDZ BV Hannover spornt uns an, die erfolgversprechenden Verhandlungen über die Einführung der Eilzuständigkeit in Niedersachsen und Bremen fortzuführen.
Informativ teilen wir Euch mit, das mit Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz drei weitere Länder mit Stand Dezember 2018 die Einführung zugesagt haben. In naher Zukunft werden damit 12 von 16 Bundesländern die Eilzuständigkeit nach § 12d ZollVG eingeführt haben.
Wir werden weiter berichten."
Quelle: BDZ BV Hannover, Facebook-Seite, URL: https://www.facebook.com/107358579305971/posts/2434229866618819/
Die Meldung ist am 10.12.2018 auf der Internetseite des BDZ-Bezirksverbands Hannover veröffentlicht worden, URL: https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/hannover/bv-hannover-medien/nachrichten/details/news/eilzustaendigkeit-in-sachsen-anhalt-erfolg-des-bdz-bv-hannover.html
Am 21.11.2018 hat der Landtag von Sachsen-Anhalt dem "Gesetz zur Polizeistrukturreform" zugestimmt. Sachsen-Anhalt führt damit als 9. Bundesland die Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte ein. Ab 1.1.2019 enthält § 91 III SOG LSA (Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt) damit die Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte, die im Gefahrenabwehrecht mit den Polizeibeamten gleichgestellt werden, sofern keine Polizeieinsatzkräfte vor Ort sind. Auf Grund der Verhandlungsführung des BDZ BV Hannover durch Olaf Wietschorke und Dr. Carsten Weerth, dabei unterstützt durch den Vorsitzenden der DPolG in Sachsen-Anhalt Wolfgang Ladebeck, hatte uns der Innenminister von Sachsen-Anhalt, Holger Stahlknecht, die Einführung der Eilzuständigkeit in Sachsen-Anhalt zugesagt (der BV Hannover hatte entsprechend berichtet). Der Innenausschuss hatte dann am 12.11.2018 empfohlen, dem Gesetz zur Polizeistrukturreform zuzustimmen, was am 21.11.2018 in 2. Lesung erfolgte.
Dieser Erfolg des BDZ BV Hannover spornt uns an, die erfolgversprechenden Verhandlungen über die Einführung der Eilzuständigkeit in Niedersachsen und Bremen fortzuführen.
Informativ teilen wir Euch mit, das mit Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz drei weitere Länder mit Stand Dezember 2018 die Einführung zugesagt haben. In naher Zukunft werden damit 12 von 16 Bundesländern die Eilzuständigkeit nach § 12d ZollVG eingeführt haben.
Wir werden weiter berichten."
Quelle: BDZ BV Hannover, Facebook-Seite, URL: https://www.facebook.com/107358579305971/posts/2434229866618819/
Die Meldung ist am 10.12.2018 auf der Internetseite des BDZ-Bezirksverbands Hannover veröffentlicht worden, URL: https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/hannover/bv-hannover-medien/nachrichten/details/news/eilzustaendigkeit-in-sachsen-anhalt-erfolg-des-bdz-bv-hannover.html
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen