Montag, 3. Dezember 2018

BDZ-Erfolg: Sachsen-Anhalt führt als 9. Bundesland die Eilzuständigkeit ein

Sachsen-Anhalt führt als 9. Bundesland die Eilzuständigkeit ein  
 Am 21.11.2018 hat der Landtag von Sachsen-Anhalt dem "Gesetz zur Polizeistrukturreform" zugestimmt (Kurzbericht 7/59), URL: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/kurzber/wp7/kub059.pdf.

Sachsen-Anhalt führt damit als 9. Bundesland die Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte ein. Mit Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz haben drei weitere Länder mit Stand vom 3.12.2018 die Einführung zugesagt. In naher Zukunft werden damit 12 von 16 Ländern die Eilzuständigkeit eingeführt haben.

Ab 1.1.2019 enthält § 91 III SOG LSA (Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt) damit die Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte, die im Gefahrenabwehrecht mit den Polizeibeamten gleichgestellt werden, sofern keine Polizeieinsatzkräfte vor Ort sind.

Der Innenausschuss hatte am 12.11.2018 empfohlen, dem Gesetz zur Polizeistrukturreform zuzustimmen (Drs. 7/3583), vgl. https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d3583vbe.pdf
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Sachsen-Anhalt hatte auf Grund der Verhandlungsführung des BDZ BV Hannover (Niedersachsen, Bremen, Sachsen-Anhalt) und der guten Unterstützung durch die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) und dem Landesbeamtenbund Sachsen-Anhalt im Mai 2018 die EInführung der Eilzuständigkeit zugesagt, der BDZ BV Hannover hatte entsprechend berichtet, URL: https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/hannover/bv-hannover-medien/nachrichten/details/news/zusage-von-innenminister-holger-stahlknecht-cdu-zur-umsetzung-der-gesetzesinitiative-im-sommer-201.html

Der BDZ BV Hannover führt weitere vielversprechende Verhandlungen über die Einführung der Eilzuständigkeit in Bremen und Niedersachsen, URL: https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/hannover/bv-hannover-medien/nachrichten/details/news/einfuehrung-der-eilzustaendigkeit-ein-zwischenstand.html.

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