Dienstag, 6. Oktober 2020

BDZ im BPR der GZD: Gemeinschaftliche Besprechung mit der Verwaltung - Beurteilungen A 13g und andere Themen...

BDZ im BPR der GZD:
Gemeinschaftliche Besprechung mit der Verwaltung - Beurteilungen A 13g und andere Themen...

Die BDZ-Fraktion im Bezirkspersonalrat (BPR) bei der Generalzolldirektion (GZD) hat in der September-Sitzung folgende Inhalte mit der GZD erörtert:


"Gemeinschaftliche Besprechung mit der Verwaltung

Aufgrund der Corona-Pandemie tagte der Bezirkspersonalrat der Generalzolldirektion im September im Multimediaraum des ZKA. Am 16. September nahmen die Präsidentin der GZD, Frau Colette Hercher und der Leiter der Direktion I, Herr Dr. Armin Rolfink, teil und erörterten verschiedene Themenkomplexe mit dem Gremium.
Zu Beginn wurde das Thema „Co
rona“ kurz angeschnitten. Durch die weitreichenden und schnellen Reaktionen der Verwaltung zum Schutz der Beschäftigten ist es gelungen, die Infektionszahlen auf einem erfreulich niedrigen Niveau zu halten.
Trotzdem konnten die
Beschäftigten die Funktionsfähigkeit voll aufrechterhalten.
Frau
Hercher sieht momentan keinen Anlass zu Lockerungen.
Die BDZ-Fraktion war sich einig
mit Frau Hercher, dass aufgrund der guten Erfahrungen mit dem mobilen Arbeiten in Zeiten der Corona-Pandemie nun das Angebot erweitert werden sollte und neue, flexiblere Modelle geschaffen werden müssen. Teilweise wurden bereits Mittel für die dazu notwendige zusätzliche Ausstattung beantragt.
Die vom BDZ schon seit Jahren geforderte Einführung von Zulagen für nach A 13g bewertete Dienstposten wurde vom Gesetzgeber endlich umgesetzt. Leider war das BMF nicht bereit, alle A 13er Dienstposten zu bündeln. In einem Erlass wurde vorgegeben, dass 387 konkret benannte Dienstposten gebündelt nach A 13+Z neu eingerichtet werden können. Perspektivisch werden weitere Dienstposten zu einem späteren Zeitpunkt folgen. Der BDZ wird sich weiter für eine durchgehende Bündelung einsetzen.
Alle Beamtinnen und Beamten, die der Besoldungsgruppe A 13g angehören, werden zum Stichtag 30. September 2020 beurteilt. Die über 60-jährigen Kolleginnen und Kollegen können darauf verzichten. Bis zum 31. Dezember 2020 müssen die Gremien abgeschlossen sein, damit im Frühjahr die Bekanntgaben erfolgen und dann die 387 Dienstposten ausgeschrieben werden können.
Aus Sicht der BDZ-
Fraktion sollte die Ausschreibung spätestens zum 1. März 2021 erfolgen.

Der BDZ-geführte BPR hatte im letzten Jahr erreicht, dass 100 Beschäftigten die Möglichkeit eingeräumt worden war, eine fachspezifische Qualifiierung nach § 38 BLV anzutreten. Diese Zahl an Möglichkeiten wird auch dieses Jahr wieder angeboten.
Aus Sicht
der BDZ-Fraktion ist die Zahl bei weitem nicht ausreichend. Aus unserer Sicht müssen jährlich 300 Plätze für die fachspezifische Qualifizierung nach § 38 BLV angeboten werden, da dieses Aufstiegsformat die Nachfolgeregelung für den ehemaligen Praxisaufstieg ist. Die Aufstiegsrichtlinie wird derzeit überarbeitet.
Der BPR hatte die
Verwaltung gebeten darzulegen, welche beurteilungsmäßigen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, nachdem das Eingangsamt auf A 7 erhöht worden ist. Bewerbungsberechtigt sind alle A 8er, die in der letzten Beurteilung in A 8 mindestens 10 Punkte erhalten haben. Die geeigneten Dienstposten werden demnächst ausgeschrieben.
Nach dieser Regelung sind alle
Kolleginnen und Kollegen ausgeschlossen, die durch die gesetzliche Überleitung A 7 geworden sind. Aus Sicht der BDZ-Faktion wird dieser Kollegenkreis damit benachteiligt. Wir werden uns weiterhin mit dem HPR für eine Regelung einsetzen, die auch diesen Kolleginnen und Kollegen die Teilnahme an dem Aufstiegsverfahren ermöglicht.Der BDZ drängt darauf, dass endlich auch für den Wasserzolldienst die entsprechenden Fachmodule für eine fachspezifische Qualifizierung angeboten werden.
Der BPR hatte unter Führung der
BDZ-Fraktion einer Verlagerung von Teilen der ESB-Lehrgänge auf die örtlichen Dienststellen zugestimmt, gleichzeitig aber gefordert, zusätzliche Schulungsmöglichkeiten zu schaffen.
Frau Hercher
berichtete, dass das BMF nun der Errichtung eines zusätzlichen Schießausbildungszentrums in Leipzig zugestimmt hat.
Auf dem
Gelände der dort bereits vorhandenen Bildungseinrichtung soll bis Mitte 2022 eine entsprechende Erweiterung entstehen, die auch Unterkünfte, Bürogebäude, eine Sporthalle und Außenanlagen umfassen wird. Der Investor hat den erforderlichen Bauantrag bereits gestellt und entsprechende Gespräche mit der Stadt Leipzig aufgenommen.
Die Präsidentin informierte das
Gremium, dass derzeit eine Erkundung zur Neuunterbringung des Studienganges Verwaltungsinformatik (VIT) in einem eigenständigen VIT-Zentrum im Großraum Münster läuft.
Dies würde nach der Inbe
triebnahme zu einer Entlastung des BWZ in Münster führen."

Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT, BPR-Info, September 2020, S. 1-2, URL:  https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2020/200922_BPR_kompakt.pdf



 

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