BDZ im HPR beim BMF: Einstellungsermächtigungen 2021 für den Zoll
Die BDZ-Fraktion im Hauptpersonalrat (HPR) beim Bundesfinanzministerium (BMF) hat in der Oktober-Sitzung folgende Inhalte behandelt und mit dem BMF erörtert:
"Einstellungsermächtigungen 2021 für den Zoll
- Erhöhung der vorläufigen Ermächtigungen für den gehobenen Dienst -
Mit Erlass vom 1. Oktober 2020 hat das Bundesministerium der Finanzen eine Erhöhung der vorläufigen Einstellungsermächtigungen im gehobenen Dienst für das Jahr 2020 bekannt gegeben. Über die bereits bekannten Ermächtigungen zur Einstellung von 800 Zollinspektoranwärter*innen hinaus können nunmehr weitere 100 Nachwuchskräfte des gehobenen Zolldienstes eingestellt werden. Insgesamt können somit 900 Anwärter*innen des gehobenen nichttechnischen Zolldienstes inkl. Aufstiegsbeamt*innen ihren Dienst zum 1. August 2021 aufnehmen. Jetzt gilt es umso mehr, an den BWZ-Standorten für ausreichend Unterkunfts- und Lehrsaalkapazitäten sowie Dozent*innen zu sorgen. Schnelles Handeln ist hier gefordert. Auch für die praktischen Ausbildungsabschnitte bei den Einstellungshauptzollämtern muss für ausreichend Kapazitäten zur Sicherstellung der praktischen Ausbildung gesorgt werden. Dies wird sowohl die Ortsbehörden wie auch die Generalzolldirektion enorm fordern. Die Vorschläge der Generalzolldirektion zur Umsetzung bleiben an dieser Stelle abzuwarten. Für die Studienabschnitte am Fachbereich können darüber hinaus alle Lehr- und Lernformate genutzt werden, die die gemeinsame Lehrsituation von Dozent*innen und Studierenden über digitale Medien ermöglichen. Der Einsatz des BDZ im politischen Raum hat sich also gelohnt! Nun gilt es, schnellstmöglich die Voraussetzungen für die praktische Umsetzung zu schaffen. Wir bleiben an dem für uns alle wichtigen Zukunftsthema dran und werden weiter berichten."
Quelle: BDZ-PersonalräteKOMPAKT, HPR-Info, 10/2020, S. 5, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2020/201020_HPR.pdf
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