BDZ: Bundesvorsitzender Dewes im Gespräch mit Haushalts- und Finanzpolitikern (Dr. Berghegger)
Bundesvorsitzender Dewes im Gespräch mit Haushalts- und Finanzpolitikern
Dr. Berghegger ist seit der 19. Wahlperiode ordentliches
Mitglied sowie Obmann im Haushaltsausschuss und im
Rechnungsprüfungsausschuss.
Zudem gehört er als stellvertretendes
Mitglied dem Ausschuss für Inneres und Heimat an.
MdB Dr. Berghegger ist seit Jahren ein bewährter und
konstruktiver Verhandlungspartner des BDZ. Als mehrjähriger
Berichterstatter für den Einzelplan 08 (Bundesministerium der Finanzen)
des Bundeshaushalts im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags
setzte er sich in der Vergangenheit nachdrücklich für eine Verbesserung
der Planstellensituation sowie der Sachausstattung des Zolls ein.
Im
Bereich des Wasserzolls konnte durch Herrn Dr. Berghegger erreicht
werden, dass im Haushalt die Mittel für neue Zollboote zur Verfügung
gestellt wurden.
Kritik am aktuellen Regierungsentwurf
Der aktuelle Regierungsentwurf sieht für den
Personalhaushalt der Zollverwaltung einen Netto-Planstellenzulauf im
Haushalt 2021 von 1.005 Plan-/Stellen vor. Dewes erörterte mit Dr.
Berghegger den aus Sicht des BDZ bestehenden Nachbesserungsbedarf.
Der
Regierungsentwurf bleibt in folgenden Punkten hinter den Erwartungen des
BDZ zurück:
Röntgenkonzept
Wie bereits berichtet, soll die grenzüberschreitende
Zollkriminalität effektiver bekämpft werden, indem ein flächendeckender
mobiler Röntgenschleier geschaffen wird.
Der Beschaffung der hierfür
erforderlichen mobilen Großröntgenanlagen steht nichts mehr entgegen,
nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss das Personalkonzept gebilligt und
somit den Weg für den Beschaffungsprozess freigemacht hat.
Umso unverständlicher ist es, dass im Regierungsentwurf die vorgesehenen 179 Planstellen nicht enthalten sind, die zur Bewältigung der bei den vollmobilen Großröntgenanlagen anfallenden Aufgaben zwingend erforderlich sind.
Dewes bat den Haushälter Dr. Berghegger, der auch Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses ist, dass dies korrigiert wird und erneuerte seine Forderung nach einer deutlichen personellen Stärkung der mobilen Kontrolleinheiten im Sachgebiet C. Andernfalls wäre die Umsetzung des prozessübergreifenden Röntgenkonzepts gefährdet.
E-Commerce
Der Zoll steht im Bereich E-Commerce vor großen Herausforderungen. Das aktuell in der Entwurfsfassung vorliegende Jahressteuergesetz 2020 sieht die Umsetzung der Regelungen des sog. Mehrwertsteuer-Digitalpakets mit Wirkung zum 01.01.2021 vor (wegen Covid 19 verschoben auf 01.07.2021).
Die Umsetzung des Mehrwertsteuer-Digitalpaketes und der geänderten zollrechtlichen Bestimmungen hat erhebliche Auswirkungen auf die bestehenden Prozesse und führt in verschiedenen Bereichen zu weitreichenden Änderungen.
Die Aufgabenentwicklung (ca. 100 Mio. zusätzliche Zollanmeldungen) und die notwendige Erhöhung der Kontrolldichte im risikorelevanten Bereich werden gleichwohl einen höheren Personaleinsatz erforderlich machen.
Durch die Umsetzung der Änderungen im Zuständigkeitsbereich der Zollverwaltung entsteht der Zollverwaltung ein umfangreicher zusätzlicher Aufwand. Anzumerken ist, dass sich durch die Anpassung der zollrechtlichen Regelungen neben der folgenden Darstellung ein zusätzlicher Bedarf aus der deutlich gesteigerten Anzahl der elektronischen Zollanmeldungen, z.B. bei den Kontrolleinheiten der Sachgebiete C, den Zollämtern und den Sachgebieten B ergibt.
Aus der Umsetzung des Mehrwertsteuer-Digitalpakets ergibt sich ein im Rahmen des Erfüllungsaufwandes ermittelter Personalmehraufwand von rund 970 AK.
Allein der Aufwand bei den Zollämtern beträgt 414 AK.
Beantragt war durch die GZD die Zuführung von 1.047 Planstellen. Diese
sollten sich verteilen auf das Haushaltsjahr 2021
215 und weitere 208
jährlich bis 2025. Warum dieser tatsächliche Bedarf im Regierungsentwurf
nicht erscheint, erschließt sich dem BDZ nicht.
Auch hier gibt es
Erläuterungsbedarf und es sollte zwingend nachgesteuert werden.
Digitalisierungsvorhaben (IT)
Ebenso unverständlich ist es, dass die durch die GZD im
Hinblick auf den IT-Bereich geforderten Planstellen sich nicht im
Regierungsentwurf wiederfinden.
Nicht nur das ITZBund muss durch
Planstellen gestärkt werden.
Ebenso muss der Bereich des
Zollfahndungsdienstes, u.a. der FIU und die Zollverwaltung für die
operative Umsetzung allgemeiner Digitalisierungsmaßnahmen, KI etc.
gestärkt werden.
Es kann nicht nachvollzogen werden, dass man die
hierfür dringend erforderlichen Planstellen nicht zur Verfügung stellen
möchte.
Digitalisierung in den Bundesverwaltungen ist einer der Kernthemen, die sich die Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode als Aufgabe gesetzt hat. Für die digitale Transformation der hierzu bereits verabschiedeten gesetzlichen Regelungen (z. B. Onlinezugangsgesetz, Neuregelung des Behindertengleichstellungsgesetzes) sowie der Maßnahmen zur Optimierung der bürgernahen Gestaltung des Verwaltungshandelns ist eine personelle Stärkung der IT-Abteilung erforderlich. Größere IT-Projekte müssen zudem mit einem echten Multiprojektmanagement gesteuert werden, um die erheblichen zeitlichen Verzögerungen bei der Realisierung von IT-Fachverfahren zu reduzieren. Insgesamt bedarf es 180 zusätzlicher Planstellen für Innovationsmanagement, KI, Mobilität und neuer Technologien und der gesamten Stärkung der IT.
Dewes setzt sich in weiteren Gesprächen mit Haushalts- und Finanzpolitikern für eine Nachbesserung des Regierungsentwurfs einsetzen."
Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bundesvorsitzender-dewes-im-gespraech-mit-haushalts-und-finanzpolitikern.html
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