dbb: #EKR20 - Corona-Kompromiss im öffentlichen Dienst 2020 - maßvolle Tarifeinigung erreicht
Der #dbb - Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach erklärt die Tarifeinigung im #Tarifstreit Bund und Kommunen 2020 mit dem Begriff "Corona-Kompromiss":
"Tarifeinigung mit Bund und Kommunen
Corona-Kompromiss im öffentlichen Dienst
„Das ist der Corona-Kompromiss. Wir haben mit diesem Abschluss das aktuell Machbare erreicht“, bilanzierte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach am 25. Oktober 2020 in Potsdam die Tarifeinigung mit den Arbeitgebern von Bund und Kommunen.
„Die Arbeitgeber haben den Handlungsbedarf im Krankenhaus- und Pflegebereich anerkannt und vor allem durch die Einführung der Pflegezulage, die Erhöhung von Intensiv- und Wechselschichtzulagen sowie des Samstagszuschlags endlich wichtige erste Schritte hin zu einer wertschätzenden und auf dem Arbeitsmarkt konkurrenzfähigen Bezahlung gemacht“, so Silberbach.
Bei
anderen Leistungsträgern des öffentlichen Dienstes, etwa in
Ordnungsämtern, Jobcentern oder der allgemeinen Verwaltung war diesmal
nicht mehr durchzusetzen, erklärte der dbb Chef. „Darum war besonders
wichtig, die von den Arbeitgebern geforderte dreijährige Laufzeit zu
verhindern. Mittelfristig müssen wir für den ganzen öffentlichen Dienst
die Konkurrenzfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt und die
Mitarbeitermotivation verbessern.
Diese beiden Themen werden in der
nächsten Runde Anfang 2023 - wenn die Corona-Krise hoffentlich längst
Geschichte ist - eine zentrale Rolle spielen.“
Auf zwei
aus Gewerkschaftssicht wichtige Erfolge dieses Abschlusses wies Volker
Geyer, dbb Fachvorstand Tarifpolitik, vor der dbb Bundestarifkommission
hin:
„Wir haben die schrittweise Arbeitszeitangleichung Ost an West ab
2022 durchsetzen können und beim Thema ‚Arbeitsvorgang‘
Verschlechterungen bei der Eingruppierung verhindert.
Das sind zwei
wesentliche strukturelle Erfolge für uns.“
„Wir gehen
davon aus,“ so dbb Chef Silberbach abschließend, „dass dieser
Tarifabschluss wie in den vorhergehenden Runden zeitgleich und
systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten, Versorgungsempfängerinnen
und Versorgungsempfänger des Bundes übertragen wird.“
Die wesentlichen Bestandteile der Tarifeinigung
- Lineare Erhöhung ab 1.4.2021 um 1,4% (mind. 50€, Azubis 25€) und ab 1.4.2022 um 1,8% (Azubis 25€), Laufzeit 28 Monate
- Erhöhung der Jahressonderzahlung um 5% (für E1-8)
- Eine einmalige Corona-Sonderzahlung (E1-8 600€, E9-12 400€, E13-15 300€, Azubis VKA 225€, Azubis Bund 200€)
- Eine monatliche Pflegezulage für alle Beschäftigten der P-Tabelle (1.3.2021 70€, 1.3.2022 nochmal 50€, insgesamt 120€)
- Absenkung der Arbeitszeit Ost auf das West-Niveau in zwei Schritten von 40 Stunden auf 39,5 (Januar 2022) und 39 Stunden (Januar 2023)
Vorläufige Entgelttabelle TVöD Bund (PDF)
Vorläufige Entgelttabelle TVöD VKA (PDF)
Vorläufige Entgelttabelle TV-V (PDF)
Vorläufige Entgelttabelle TVAöD Pflege (PDF)
Vorläufige Entgelttabelle TVöD VKA Pflege (PDF)
Vorläufige Entgelttabelle TVöD VKA SuE (PDF)
Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung (PDF)"
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