dbb: #EKR20 - Corona-Sonderzahlung für den Beamtenbereich angestoßen - Eilgesetzgebung für Corona-Prämien
Bundesinnenminister (BMI) Horst Seehofer hat Wort gehalten und die Tarifergebnisse der Einkommensrunde 2020 für Bund und Kommunen umgehend in die Umsetzung gegeben: Ein Eilentwurf für die Gesetzgebung zur Auszahlung der Corona-Prämien wurde vorgelegt. Das ist anerkennenswert und der #dbb bedankt sich dafür.
Die Einkommensrunde 20 ist jedoch für Bundesbeamte noch nicht abgeschlossen: die Reduzierung der Arbeitszeit auf 39 Stunden ist (analog zum ausgehandelten Angleich der Arbeitszeit für das Tarifgebiet Ost ist die Arbeitszeit zu reduzieren).
"Tarifeinigung für Bund und Kommunen
Corona-Sonderzahlung für den Beamtenbereich angestoßen
Horst
Seehofer, Bundesminister des Innern, hat am 27. Oktober 2020 einen
Eilgesetzentwurf für eine einmalige Sonderzahlung an Beamtinnen und
Beamte des Bundes vorgelegt.
Damit wird eine Zusage aus der
Tarifeinigung umgesetzt.
„Der Umsetzung der
Corona-Sonderzahlung für den Beamtenbereich sind wir einen erheblichen
Schritt nähergekommen. Die Bundesregierung, vertreten durch den
Bundesminister des Innern, hat Wort gehalten und bereits einen
Eilgesetzentwurf zur Gewährung einer einmaligen Sonderzahlung an
Besoldungsberechtigte des Bundes vorgelegt. Damit ist ein ganz zentraler
Teil der im Tarif getroffenen Einkommensverbesserungen auch für die
Beamten angegangen.
Dies ist uneingeschränkt zu begrüßen und verdient
Anerkennung“, sagte der dbb Vize und Fachvorstand für Beamtenpolitik,
Friedhelm Schäfer.
Am 25. Oktober 2020 hatten sich die
Arbeitgeber und die Gewerkschaften in der Einkommensrunde auf den
Tarifvertrag „Corona-Sonderzahlung 2020“ geeinigt.
Dieser sieht
Sonderzahlungen in Höhe von 600 Euro für die untersten Entgeltgruppen,
400 Euro für mittlere Entgeltgruppen sowie 300 Euro für obere
Entgeltgruppen vor.
Der Gesetzentwurf überträgt die einmalige
Corona-Sonderzahlung auf den Beamtenbereich bis einschließlich der
Besoldungsordnung A 15.
Demnach bekommen Beamtinnen und Beamte der
Besoldungsgruppen A 3 bis A 8 eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 600
Euro. Für die Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 sind 400 Euro und für die
Besoldungsgruppen A 13 bis A 15 300 Euro vorgesehen.
Der Gesetzentwurf
soll noch Anfang November vom Bundeskabinett beschlossen werden, um eine
rechtzeitige Auszahlung der steuerfreien Sonderzahlung an die
Besoldungsberechtigten zu ermöglichen.
„Wir erleben hier
tatsächlich den Gleichklang der Entwicklung im Tarif und Beamtenbereich.
Dies ist gut und richtig – und ist Forderung des dbb. Die
Einkommensrunde ist für den dbb erst beendet, wenn eine vollständige
Übertragung des Volumens des Tarifergebnisses auf Beamtinnen und Beamte
stattgefunden hat und hier insbesondere die zentralen Linearanpassungen
für die Jahre 2021 und 2022 in einem eigenständigen Besoldungs- und
Versorgungsanpassungsgesetz erfasst sind“, sagte Schäfer.
„Der
Bundesminister und die Bundesregierung haben Wort gehalten und alles
getan, um die vom dbb eingeforderte Zahlbarmachung noch im Jahre 2020 zu
ermöglichen.
Dies ist uneingeschränkt zu begrüßen.“
Ergebnisse der Einkommensrunde 2020 (dbb.de)"
Quelle: dbb, URL: https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/corona-sonderzahlung-fuer-den-beamtenbereich-angestossen.html
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